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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Gold Plating bei der Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Steuerrecht

Fraktion

AfD

Datum

06.05.2026

Aktualisiert

07.05.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/577206.05.2026

Gold Plating bei der Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Steuerrecht

der Abgeordneten Iris Nieland, Torben Braga Christian Douglas, Hauke Finger, Reinhard Mixl, Rainer Groß, Kay Gottschalk, Christian Reck und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben greift zunehmend in das nationale Steuerrecht ein und schränkt den gesetzgeberischen Gestaltungsspielraum des Deutschen Bundestages ein. Gleichwohl verbleiben den Mitgliedstaaten regelmäßig Spielräume hinsichtlich Ausgestaltung, Intensität und Nutzung fakultativer Optionen.

In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage in Bundestagsdrucksache 20/12167 (https://dserver.bundestag.de/btd/20/121/2012167.pdf) wurden alle Fälle nationaler Übererfüllung unionsrechtlicher Vorgaben in der 20. Wahlperiode bis zum Stichtag der Antwort der Bundesregierung benannt. Mit der Übererfüllung von EU-Vorgaben und dem Aufbau unnötiger Bürokratie aufgefallen waren bis dahin neben dem Bundesministerium für Verkehr und Digitales (BMVD) und dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) auch das Bundesfinanzministerium (BMF) (www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100449652/bruessel-fdp-gegen-gold-plating-dabei-ueberfuellen-minister-selbst-regeln.html). In Bundestagsdrucksache 20/14872 (https://dserver.bundestag.de/btd/20/148/2014872.pdf) wurden zudem Evaluierungen und Datenlagen zu ausgewählten unionsrechtlich veranlassten steuerlichen Regelungen dargestellt.

Vor diesem Hintergrund besteht Klärungsbedarf, in welchem Umfang bei der Umsetzung von EU-Vorgaben im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Finanzen über unionsrechtlich zwingende Anforderungen hinausgegangen wird, welche finanziellen und administrativen Auswirkungen und Mehraufwände hiermit verbunden sind und ob bestehende Spielräume im Interesse von Steuerpflichtigen und Standort genutzt oder ungenutzt gelassen werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Welche Umsetzungen von EU-Rechtsakten im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Finanzen werden von der Bundesregierung nach aktuellem Stand als Übererfüllung unionsrechtlicher Vorgaben („Gold-Plating“) bewertet (bitte tabellarisch, unter Einbeziehung der in Bundestagsdrucksache 20/12167 genannten Fälle, nach EU-Rechtsakt, Normstelle (Artikel/Absatz), nationaler Norm und Art der Abweichung vom unionsrechtlich zwingenden Mindeststandard aufschlüsseln)?

2

Bei welchen EU-Rechtsakten im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Finanzen bestehen unionsrechtliche Wahlrechte oder ausdrücklich eröffnete Ermessensspielräume, die in den deutschen Umsetzungsvorschriften nicht genutzt wurden (bitte tabellarisch nach EU-Rechtsakt, Normstelle (Artikel/Absatz), Inhalt des Wahlrechts bzw. der Option und deutscher Umsetzungsentscheidung aufschlüsseln)?

3

Welche internen Verfahren und Unterlagen nutzt das Bundesministerium der Finanzen, um Fälle zu erfassen und nachzuhalten, in denen nationale Umsetzungsvorschriften über unionsrechtliche Vorgaben hinausgehen (bitte Form der Unterlage bzw. Verfahrensschritt sowie die dabei typischerweise erfassten Angaben benennen)?

4

Wie wird in Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung von EU-Rechtsakten im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Finanzen dokumentiert, ob und in welchem Umfang unionsrechtliche Spielräume ausgeschöpft oder überschritten werden (bitte Art der Dokumentation und betroffene Gesetzgebungsvorhaben angeben)?

5

Welche Verfahrensschritte und internen Vorgaben bestehen im Bundesministerium der Finanzen bei der Erarbeitung von Umsetzungsgesetzen zu EU-Rechtsakten, um im Rahmen der Umsetzung festzustellen, ob und in welchem Umfang nationale Regelungen über unionsrechtliche Mindestvorgaben hinausgehen, sowie diese Abweichungen zu begründen und zu dokumentieren (bitte Ablauf, beteiligte Organisationseinheiten, bestehende Leitlinien sowie Form der Dokumentation darstellen)?

6

Nach welchen Kriterien stuft das Bundesministerium der Finanzen eine über unionsrechtliche Mindestvorgaben hinausgehende nationale Regelung bei der Umsetzung von EU-Rechtsakten als im gesamtstaatlichen Interesse liegend oder als unverhältnismäßige Zusatzbelastung ein?

7

Hat das Bundesministerium der Finanzen im Anschluss an die Rede des Bundeskanzlers vom 23. Oktober 2025 bei den Familienunternehmer-Tagen, wonach bereits umgesetzte EU-Richtlinien systematisch auf eine 1:1-Umsetzung zurückgeführt werden sollen, eine entsprechende Überprüfung bestehender nationaler Zusatzanforderungen eingeleitet (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/familienunternehmer-kanzler-2352660)?

a) Wenn ja, nach welchem Konzept, welchen Prüfkriterien und welchem zeitlichen Rahmen erfolgt diese Überprüfung?

b) Wenn nein, aus welchen Gründen wurde eine solche Überprüfung bislang nicht eingeleitet?

8

Besteht im Bundesministerium der Finanzen ein dauerhaft eingerichtetes Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung nationaler Zusatzanforderungen, die bei der Umsetzung von EU-Rechtsakten eingeführt wurden, auf ihre fortbestehende Erforderlichkeit?

a) Wenn ja, wie ist es ausgestaltet (bitte Verfahren, Überprüfungsintervalle, Kriterien und Form der Dokumentation angeben)?

b) Wenn nein, aus welchen Gründen ist eine regelmäßige Überprüfung nicht vorgesehen?

9

Welche konkreten Vorhaben verfolgt das Bundesministerium der Finanzen, um bestehende nationale Zusatzanforderungen bei der Umsetzung von EU-Rechtsakten zu reduzieren oder aufzuheben (bitte tabellarisch nach betroffener nationaler Regelung, zugrunde liegendem EU-Rechtsakt, Gegenstand der beabsichtigten Änderung und aktuellem Bearbeitungsstand aufschlüsseln)?

10

Werden im Bundesministerium der Finanzen systematische Vergleiche mit anderen EU-Mitgliedstaaten zur Nutzung unionsrechtlicher Umsetzungspielräume und zur Umsetzungstiefe von EU-Vorgaben im Steuerrecht geführt oder ausgewertet?

a) Wenn solche Vergleiche durchgeführt oder ausgewertet werden, welche EU-Rechtsakte werden dabei betrachtet, welchen Zeitraum erfassen die Auswertungen, welchem Zweck dienen sie und welche wesentlichen Erkenntnisse liegen hierzu vor?

b) Wenn solche Vergleiche nicht durchgeführt oder ausgewertet werden, aus welchen Gründen erfolgt eine solche Analyse nicht?

11

Welche Evaluierungen von steuerrechtlichen Regelungen, bei denen im Rahmen der Umsetzung von EU-Vorgaben nationale Zusatzanforderungen eingeführt oder unionsrechtliche Spielräume ausgeschöpft wurden, wurden seit Beginn der 20. Wahlperiode durchgeführt oder eingeleitet (bitte tabellarisch, unter Einbeziehung der in der Antwort der Bundesregierung in Bundestagsdrucksache 20/14872 benannten Evaluierungen, nach Regelung, EU-Bezug, Anlass, Methodik, Stand und wesentlichen Erkenntnissen aufschlüsseln)?

12

Wurden im Bundesministerium der Finanzen bei der Erarbeitung oder späteren Bewertung von Umsetzungsgesetzen zu EU-Rechtsakten im Steuerrecht unterschiedliche nationale Umsetzungsvarianten oder Umsetzungstiefen geprüft oder miteinander verglichen (bitte Form der Prüfung, betrachtete Alternativen, maßgebliche Entscheidungskriterien sowie Ergebnis der Abwägung nach Gesetzgebungsvorhaben darstellen)?

13

Nach welchen konkreten Prüfkriterien bewertet das Bundesministerium der Finanzen die Zielgenauigkeit steuerlicher Vorschriften zur Begrenzung von Steuervermeidung und Gewinnverlagerung, die auf der Richtlinie (EU) 2016/1164 in der durch die Richtlinie (EU) 2017/952 geänderten Fassung oder auf der Richtlinie (EU) 2022/2523 beruhen, und werden diese Kriterien in einem standardisierten Prüfschema verbindlich und regelmäßig angewandt?

14

Welche Erkenntnisse liegen dem Bundesministerium der Finanzen zur Häufigkeit und praktischen Bedeutung steuerlicher Vorschriften zur Begrenzung von Steuervermeidung und Gewinnverlagerung, die auf der Richtlinie (EU) 2016/1164 in der durch die Richtlinie (EU) 2017/952 geänderten Fassung oder auf der Richtlinie (EU) 2022/2523 beruhen, in der Veranlagungs- und Betriebsprüfungspraxis vor (insbesondere zur Zahl der Fälle, in denen diese Vorschriften entscheidungserheblich waren, sowie zu hierdurch bewirkten steuerlichen Mehr- oder Minderbeträgen)?

15

Welche Erkenntnisse liegen dem Bundesministerium der Finanzen zu administrativen Mehrbelastungen für Steuerpflichtige und für die Finanzverwaltung infolge steuerlicher Vorschriften zur Begrenzung von Steuervermeidung und Gewinnverlagerung, die auf der Richtlinie (EU) 2016/1164 in der durch die Richtlinie (EU) 2017/952 geänderten Fassung oder auf der Richtlinie (EU) 2022/2523 beruhen, vor?

Berlin, den 14. Februar 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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