Abschiebungen in die Türkei und Berichte über die Verfolgung von abgeschobenen kurdischen Flüchtlingen durch türkische Sicherheitsbehörden
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Ursula Lötzer und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Die Tageszeitung „Frankfurter Rundschau“ berichtete am 10. Oktober 2000, dass der Kurde H. S. nach seiner Abschiebung in die Türkei in Juni 1999 45 Tage lang von der türkischen Polizei gefangengehalten und gefoltert worden sei. H. S. flüchtete erneut in die Bundesrepublik Deutschland und stellte einen Asylantrag. H. S. leidet heute noch an den schweren Verletzungen, die ihm die türkischen Sicherheitskräfte unter der Folter zugefügt haben.
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International hat in ihrem Länderkurzbericht Türkei im August 2000 darauf hingewiesen, dass abgeschobene kurdische Asylbewerber einer Gefährdung ausgesetzt sind. Abgeschobene werden routinemäßig einer Befragung über ihren Aufenthalt im Ausland ausgesetzt. Die Betroffenen werden, wenn sich bei der Befragung herausstellt, dass sie politisch für die PKK oder eine andere verbotene Organisation tätig waren, zu einem weiteren Verhör der Polizei übergeben. Dies findet auch statt, wenn auf den Papieren des Betroffenen sein Name oder Geburtsort als kurdisch zu identifizieren ist.
Verhört werden die Abgeschobenen auch dann, wenn sie keine gültigen Personalpapiere vorweisen können oder Dokumente vorlegen, die auf ein Asylverfahren im Ausland hinweisen.
Darüber hinaus wird der Verdacht gegen einen Abgeschobenen verstärkt, wenn die Abschiebung von Sicherheitsbeamten durchgeführt wird.
Auch wenn die Abgeschobenen nach einer Eingangskontrolle am Flughafen freigelassen werden, können diese später erneut festgenommen und zu Verhören der Antiterrorabteilung überstellt werden.
Auch den türkischen Menschenrechtsorganisationen, wie dem Menschenrechtsverein und der Menschenrechtsstiftung, sind Fälle von abgeschobenen Kurdinnen und Kurden bekannt, die bereits bei ihrem Eintreffen von Sicherheitskräften verhört und gefoltert wurden.
Der Fall von M. K., der am 24. Oktober 2000 in die Türkei abgeschoben worden ist, ist exemplarisch dafür, dass die bundesdeutschen Behörden die Rückkehrgefährdung von kurdischen Flüchtlingen ignorieren.
Flüchtlingsorganisationen hatten darauf hingewiesen, dass M. K. wegen seiner politischen Arbeit in der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere in seiner Funktion als Sprecher der Wuppertaler Flüchtlingsgruppe im Wanderkirchenasyl bei seiner Rückkehr in die Türkei Folter und Verfolgung drohe. Bereits im Januar dieses Jahres war ein anderer abgeschobener Teilnehmer des Wanderkirchenasyls von türkischen Sicherheitskräften massiv gefoltert und zur Nennung von weiteren Teilnehmern und Initiatoren des Wanderkirchenasyls befragt worden.
Das Konsultationsverfahren, das vom damaligen Bundesinnenminister Manfred Kanther und dem türkischen Innenminister Nahit Mentese am 10. März 1995 vereinbart wurde und die Abschiebung von Personen in die Türkei, die im Zusammenhang mit der „PKK und anderen Terrororganisationen“ an Straftaten beteiligt waren, zu regeln beabsichtigt, erleichtert nach Einschätzung der Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen die Repression gegen Abgeschobene. Hierzu haben Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen Fälle dokumentiert, die belegen, dass nach der Anwendung des Konsultationsverfahrens Flüchtlinge verfolgt wurden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Ist der Bundesregierung der o. g. Fall von H. S. bekannt und wie bewertet sie diesen?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welcher Behandlung der abgeschobene M. K. nach seiner Abschiebung durch türkische Sicherheitsbehörden ausgesetzt war?
Welche Fälle von Abgeschobenen, die nach ihrer Ankunft in der Türkei festgenommen, gefoltert und verurteilt wurden, sind der Bundesregierung bekannt (bitte einzeln auflisten)?
Sind der Bundesregierung Berichte von türkischen und deutschen Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen bekannt, die auf die Gefährdung von Abgeschobenen in die Türkei verweisen und die Verfolgung bereits Abgeschobener belegen?
Wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesen Berichten für künftige Abschiebungen in die Türkei?
Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung einzuleiten, um den Verdacht türkischer Behörden, der durch die Begleitung von bundesdeutschen Sicherheitsbeamten in Bezug auf Abgeschobene erregt wird, zu vermeiden?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, wie viele kurdische Flüchtlinge seit 1998 bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt abgeschoben worden sind (bitte nach Bundesländern auflisten)?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, in wie vielen Fällen der Abschiebungen die Betroffenen verhört, gefoltert und verurteilt wurden?
Wie viele der Abgeschobenen haben einen Asylfolgeantrag in der Bundesrepublik Deutschland gestellt und mit welchem Ergebnis?
Wie viele und welche Fälle von Abschiebungen hat es nach dem o. g. Konsultationsverfahren seit 1998 gegeben?
Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der Forderung von Flüchtlingsorganisationen, das o. g. Konsultationsverfahren in Zukunft nicht mehr anzuwenden bzw. zu kündigen, da dies den Zugriff auf die Flüchtlinge und ihre Verfolgung erleichtere?
Beabsichtigt die Bundesregierung angesichts von Berichten über anhaltende Folterungen von abgeschobenen kurdischen Flüchtlingen, über Menschenrechtsverletzungen und über die Verfolgung der kurdischen Bevölkerung in der Türkei auf der Innenministerkonferenz einen Abschiebestopp für Kurdinnen und Kurden anzuregen?
Wie bewertet die Bundesregierung die jüngsten Berichte über die Verschleppung und Misshandlung von M. K.?
Bestätigen diese Berichte nach Ansicht der Bundesregierung das Vorliegen von Abschiebehindernissen nach § 53 Abs. 1 bzw. 6 AuslG für kurdische Flüchtlinge, die im Wanderkirchenasyl aktiv waren und sind?
Welche Konsequenzen zieht sie daraus hinsichtlich einer eventuellen Rückholung des M. K. in die Bundesrepublik Deutschland und welche Verfahren zur Prüfung des Vorliegens solcher Abschiebehindernisse hält sie für die Zukunft in solchen Fällen für angemessen?