Graue und illegale Kabotage im EU-Güterverkehr
der Abgeordneten Angelika Graf (Rosenheim), Angelika Mertens, Hans-Günter Bruckmann, Dr. Peter Danckert, Annette Faße, Norbert Formanski, Iris Gleicke, Klaus Hasenfratz, Gustav Herzog, Reinhold Hiller (Lübeck), Gabriele Iwersen, Konrad Kunick, Dr. Christine Lucyga, Dieter Maaß (Herne), Heide Mattischeck, Karin Rehbock-Zureich, Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Ernst Schwanhold, Wieland Sorge, Wolfgang Spanier, Rita Streb-Hesse, Reinhard Weis (Stendal), Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Franziska Eichstädt-Bohlig, Albert Schmidt (Hitzhofen), Helmut Wilhelm (Amberg), Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In der Bundesrepublik Deutschlands nehmen die Probleme der illegalen oder auch „grauen“ Kabotage zu: Hintergrund ist die immer häufiger anzutreffende Praxis, dass deutsche Unternehmen mit Niederlassungen sowohl in MOE-Staaten als auch in EU-Partnerstaaten auf ihren in EU-Ländern zugelassenen Fahrzeugen Fahrer aus MOE-Staaten beschäftigen. Diese Transportfirmen gründen im EU-Ausland Tochterunternehmen und setzen auf diesen ausschließlich Fahrer aus osteuropäischen Ländern ein, die sie mit Visa ausstatten, die zwar für den grenzüberschreitenden Verkehr, nicht jedoch für den innergemeinschaftlichen Verkehr gültig sind. Gleichwohl werden diese Fahrer zu Dumpinglöhnen für Transporte innerhalb der EU eingesetzt. Die Folgen sind ruinöser Lohn und Preisdruck für die Fahrer und das Transportgewerbe insgesamt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Kann die Bundesregierung die oben beschriebene Praxis der so genannten grauen Kabotage bestätigen?
In welchen EU-Staaten haben die infrage stehenden Transportunternehmen ihre Firmensitze und aus welchen mittel-osteuropäischen bzw. osteuropäischen Ländern stammen die in oben beschriebener Weise eingesetzten Fahrer?
Gibt es bestimmte Branchen und/oder Firmen, die in dieser Weise auffällig sind?
Wo und wie erhalten die osteuropäischen Fahrer ihre Visa zur Einreise in die EU? Mit welcher Art von Visum werden die Fahrer ausgestattet?
Um wie viel Prozent liegen die bei oben beschriebener Praxis bezahlten Löhne der osteuropäischen Fahrer unter denen in der Bundesrepublik Deutschland üblichen Fahrerlöhnen?
Wie hoch beziffert die Bundesregierung die Verluste, die der mittelständisch strukturierten deutschen Transportbranche durch die oben beschriebene Praxis entstehen?
Gegen welche Bestimmungen im Güterkraftverkehrs-, Aufenthalts-, Arbeitsgenehmigungs-, Ausländer- und Sozialversicherungsrecht wird bei oben beschriebener Praxis verstoßen?
Welche Behörden sind befugt, die Verletzungen auf den verschiedenen in Frage 7 genannten Rechtsgebieten bei Grenz- bzw. Straßenkontrollen festzustellen und gegebenenfalls zu ahnden?
Hält die Bundesregierung die gegenwärtigen Befugnisse der verschiedenen Behörden auf Bundes- und Landesebene für ausreichend und für genügend koordiniert? Oder gibt es nach Auffassung der Bundesregierung auf dem Gebiet der grauen bzw. illegalen Kabotage Rechts- und Überwachungslücken?
Welche Sanktionsmöglichkeiten gegenüber dem Lkw-Eigentümer bzw. gegenüber dem Fahrer bestehen, wenn der Fahrer in der Bundesrepublik Deutschland ohne gültiges Visum für den EU-Binnengüterverkehr angetroffen wird?
Wie ist die Zusammenarbeit mit den EU-Partnern bei der Bekämpfung der grauen bzw. illegalen Kabotage durch osteuropäische Fahrer auf in der EU zugelassenen Fahrzeugen?
Hat das Thema graue bzw. illegale Kabotage in den EU-Gremien bereits eine Rolle gespielt? Welche Lösungsmöglichkeiten sind dabei diskutiert worden?
Sieht die Bundesregierung bei den einschlägigen Rechtsvorschriften noch Harmonisierungsbedarf?