BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Details des Fluggastdatenabkommens als Verschlussache

Begründung der US-Administration für gewünschten vertraulichen Umgang mit Dokumenten zu den Verhandlungen über ein neues, dauerhaftes Fluggastdatenabkommen, Zeitpunkt des Wunsches der US-amerikanischen Verhandlungspartner nach Vertraulichkeit bzw. Meidung der Öffentlichkeit

Fraktion

DIE LINKE

Datum

31.10.2007

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/671112. 10. 2007

Details des Fluggastdatenabkommens als Verschlusssache

der Abgeordneten Jan Korte, Kersten Naumann, Ulla Jelpke, Wolfgang Neskovic und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Kurz vor dem Ende der deutschen EU-Ratspräsidentschaft 2007 einigten sich der Bundesminister des Innern Dr. Wolfgang Schäuble und der US-amerikanische Heimatschutzminister Michael Chertoff auf ein neues Abkommen zur Übermittlung von Fluggastdateninformationen. Hierbei handelt es sich um 19 personenbezogene Informationen europäischer Flugreisender mit Ziel Vereinigte Staaten von Amerika. In den USA werden die Daten 15 Jahre lang gespeichert.

Die Verhandlungen zwischen der EU und den USA wurden intensiv durch die Öffentlichkeit, die Medien und die Mitglieder des Deutschen Bundestages und des Europäischen Parlamentes verfolgt, gingen doch den aktuellen Verhandlungen zwei weitere Abkommen zur Übermittlung von Fluggastdateninformationen voraus. Das 2004 geschlossene Abkommen wurde durch den Europäischen Gerichtshof aufgrund fehlender Rechtsgrundlage für nichtig erklärt. Daraufhin wurde ein Übergangsabkommen 2006 bis 2007 verabschiedet. Nun, in der Zeit der deutschen Ratspräsidentschaft 2007, sollte ein endgültiges, dauerhaftes Abkommen die Übermittlung von Fluggastdaten regeln.

Nun jedoch wurde bekannt (Quelle: www.heise.de), dass die Details der Verhandlungen auf Wunsch der US-amerikanischen Behörden unter Verschluss bleiben sollen und der Öffentlichkeit für mindestens zehn Jahre nicht zugänglich gemacht werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Ist der Bundesregierung der Wunsch der US-Administration bekannt, wonach die Akten über die Verhandlungen zum neuen transatlantischen Fluggastdatenabkommen unter Verschluss, zumindest aber der Öffentlichkeit vorenthalten werden sollen?

2

Wenn ja, wurde dieser Wunsch durch die US-amerikanischen Verhandlungspartner bereits während der Verhandlungen mit der EU, also während der deutschen Ratspräsidentschaft, vorgetragen?

3

Wenn ja, welche Antwort gab die deutsche Ratspräsidentschaft bzw. die EU den US-amerikanischen Verhandlungspartnern?

4

War der Wunsch nach Vertraulichkeit Bedingung der US-amerikanischen Verhandlungspartner für die Verhandlungen über ein neues Fluggastdatenabkommen?

5

Wenn der Wunsch weder Bedingung für die Verhandlungen war, noch im Zuge der Verhandlungen geäußert wurde, zu welchem Zeitpunkt wurde die Bundesregierung über den Wunsch nach Geheimhaltung durch US-amerikanische Stellen informiert?

6

Gab es bezüglich einer Antwort durch die EU Konsultationen zwischen der deutschen und der portugiesischen Präsidentschaft?

Wenn ja, welchen Gehalts waren diese?

7

Welche Dokumente im Einzelnen betrifft der US-amerikanische Wunsch nach Vertraulichkeit im Hinblick auf die Verhandlungen zur Übermittlung von Fluggastdaten?

8

Welche Begründung gibt die US-Administration für ihren Wunsch nach vertraulichem Umgang mit den Dokumenten der Verhandlungen zur Übermittlung von Fluggastdaten an?

Und wie bewertet die Bundesregierung die einzelnen US-amerikanischen Argumente?

9

Welche Regelungen wurden nun bezüglich der Anfrage der US-Administration zwischen den Vertragspartner getroffen, bzw. – so noch keine Regelungen getroffen wurden – welche Vereinbarungen sollen in Zukunft Anwendung finden?

Berlin, den 12. Oktober 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen