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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Erstellen von Bewegungsprofilen durch Fluggastdateninformation

Datenspeicherung von Fluggastdaten im "Automated Targeting System" (ATS) des US-Heimatschutzministeriums und in weiteren Datenbanken, Art und Umfang der Daten; Position und Kenntnisstand des Bundesinnenministers über den Umfang der Daten bei den Verhandlungen mit den USA über das Fluggastdatenabkommen; Weiterleitung personenbezogener Daten von US-Amerikanern auf innereuropäischen Flügen

Fraktion

DIE LINKE

Datum

31.10.2007

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher Bundestag16/671312. 10. 2007

Erstellen von Bewegungsprofilen durch Fluggastdateninformationen

der Abgeordneten Jan Korte, Kersten Naumann, Ulla Jelpke, Wolfgang Neskovic und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Das US-Heimatschutzministerium, dass die Verhandlungen mit der deutschen Ratspräsidentschaft über eine neues, dauerhaftes Abkommen zur Übermittlung von Fluggastdaten führte, sammelt laut einem Bericht der Washington Post (22. September 2007) mehr Daten über Reisende als vereinbart worden war. Vor dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages verkaufte der Bundesminister des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble, die Reduzierung von ursprünglich 34 auf 19 Datensätzen europäischer Flugreisender im Fluggastdatenabkommen als einen Erfolg. Nun wird berichtet, dass die Datensammlung von US-amerikanischer Seite wesentlich erweitert wurde. Demnach werden bei den PNR-Daten (PNR = Passenger Name Record) auch ethnische Abstammung, Telefonnummern von Bekannten oder Flüge von US-Bürgern registriert, die sie beispielsweise nur innerhalb Europas gemacht haben. Zudem seien die US-Stellen auch an der mitgeführten Literatur Flugreisender interessiert (http://futurezone.orf.at).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Ist der Bundesregierung bekannt, dass die durch europäische Fluggesellschaften übermittelten personenbezogenen Daten europäischer Flugreisender durch das US-Heimatschutzministerium im so genannten ATS (Automated Targeting System) ausgewertet und gespeichert werden?

Wenn ja, welche Haltung nimmt die Bundesregierung hierzu ein, und wie beurteilt sie die Nutzung des ATS vor dem Hintergrund deutscher Datenschutzstandards?

2

War die Nutzung und Ausgestaltung des ATS Gegenstand der Verhandlungen zwischen dem Bundesminister des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble, und dem Heimatschutzminister der USA, Michael Chertoff?

Welche Position hat hierzu der Bundesminister des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble, in den Verhandlungen vertreten?

3

Ist der Bundesregierung bekannt, dass die PNR-Daten nicht nur im ATS gespeichert und geprüft werden, sondern auch mit weiteren Systemen, wie dem ACS (Automated Commercial System), dem AES (Automated Export System), dem ACE (Automated Commercial Environment) und dem TECS (Treasury Enforcement Communication System) verknüpft werden?

Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Verknüpfungen?

4

War der deutschen Verhandlungsdelegation bekannt, dass die PNR-Daten nicht nur im ATS gespeichert, sondern auch mit den anderen aufgeführten Systemen verknüpft werden sollen?

Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt wurde die Bundesregierung über diesen Sachverhalt informiert?

Wenn nein, zu welchem Zeitpunkt nach Abschluss der Verhandlungen über ein neues Fluggastdatenabkommen wurde die Bundesregierung über die Nutzung weiterer technischer Systeme durch die US-Stellen informiert?

5

Ist der Bundesregierung bekannt, dass die US-Stellen, obwohl nicht im aktuellen Fluggastdatenabkommen vorgesehen, Telefonnummern von Bekannten, Kontaktnummern von Familienmitgliedern, Namen von Mitreisenden, die ethnische Herkunft Flugreisender und Titel mitgeführter Literatur sammeln und personenbezogen speichern?

Wenn ja, wie ist die mit der ursprünglich vorgesehenen Reduzierung der personenbezogenen Daten von 34 auf 19 Datensätze zu vereinbaren?

Wenn nein, wie beurteilt dann die Bundesregierung entsprechende Meldungen und Dokumente der Washington Post, des ORF und des Identity Project?

6

Wenn der Bundesregierung derartige Fälle von der Speicherung weiterer personenbezogener Daten bisher nicht bekannt waren, wird sie unverzüglich die US-Administration um Auskunft und Information ersuchen?

Wenn nicht, welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung dagegen?

7

Ist es Bestandteil des aktuellen Fluggastdatenabkommens, dass personenbezogene Daten US-amerikanischer Staatsbürger die sich auf innereuropäischen Flügen fortbewegen, an das US-Heimatschutzministerium weitergeleitet werden?

Wenn ja, welche Gründe und welche Rechtsgrundlage sprechen aus Sicht der Bundesregierung für die Weitergabe dieser Informationen an US-Stellen?

Berlin, den 12. Oktober 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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