Homosexualität und Asyl
der Abgeordneten Christina Schenk und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Nach eigener Information nimmt das Auswärtige Amt seit 1999 in die für Asylverfahren wichtigen Lageberichte über die Situation in den jeweiligen Herkunftsländern regelmäßig Informationen über die Strafverfolgungs- bzw. Strafzumessungspraxis im Bereich der Homosexualität auf.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Inwieweit wird in den Lageberichten berücksichtigt, dass eine Verfolgung auf Grund der sexuellen Orientierung nicht nur durch den Staat, staatsnahe Institutionen oder mit staatlicher Duldung, sondern auch durch nichtstaatliche Akteure, etwa wegen der Verletzung des Sittenkodexes des Herkunftslandes, erfolgt?
Sind die Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland aufgefordert worden, in ihrer Berichterstattung Verfolgungen durch staatliche oder nichtstaatliche Akteure auf Grund der sexuellen Orientierung auszuweisen?
Wenn nein, warum nicht?
Werden von der Bundesregierung Gruppen und Organisationen in den betreffenden Ländern unterstützt, die sich gegen die anhaltende Verletzung der Menschenrechte von Lesben und Schwulen durch ihre Verfolgung und Diskriminierung engagieren?
In welcher Form erfolgt die Unterstützung und durch welche Ressorts der Bundesregierung?
Wie viele homosexuelle Männer und Frauen wurden seit 1995 wegen Verfolgung auf Grund ihrer sexuellen Orientierung durch das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge als Asylberechtigte anerkannt oder erhielten Abschiebeschutz wegen drohender politischer Verfolgung gemäß § 51 Abs. 1 des Ausländergesetzes (bitte nach Jahren, nach Herkunftsländern sowie nach Frauen und Männern getrennt ausweisen)?
In wie vielen Fällen ist das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge gerichtlich zur Asylanerkennung beziehungsweise zur Feststellung der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG verpflichtet worden (bitte nach Jahren, nach Herkunftsländern sowie nach Frauen und Männern getrennt ausweisen)?
Wie viele homosexuelle Männer und Frauen wurden seit 1995 nicht als Flüchtlinge anerkannt und abgeschoben, obwohl sie als Grund ihrer Flucht aus dem Herkunftsland die Verfolgung wegen ihrer sexuellen Orientierung geltend machten (bitte nach Jahren, nach Herkunftsländern sowie nach Frauen und Männern getrennt ausweisen)?
Hält die Bundesregierung Änderungen im Ausländer- sowie im Asylverfahrensgesetz für erforderlich, die klarstellen, dass wegen ihrer sexuellen Orientierung verfolgte Frauen und Männer in der Bundesrepublik Deutschland Abschiebeschutz und Asyl genießen?
Wenn nein, warum nicht?