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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Outsourcing der gesetzlichen Krankenkassen (G-SIG: 14011552)

Problematik des Verkaufs von Verwaltungsvermögen bzw. Grundstücken der Krankenversicherungsträger an Private mit anschließendem Leasing, steuerliche Wirkung, Genehmigungspflicht gem. § 85 Sozialgesetzbuch IV, Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

05.12.2000

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher Bundestag14/465114. 11. 2000

Outsourcing der gesetzlichen Krankenkassen

der Abgeordneten Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid), Dr. Wolf Bauer, Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Dr. Hans Georg Faust, Hubert Hüppe, Dr. Harald Kahl, Eva-Maria Kors, Hans-Peter Repnik, Annette Widmann-Mauz, Aribert Wolf, Wolfgang Zöller und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

In ihrer Antwort vom 17. Februar 2000 hat die Bundesregierung auf die Kleine Anfrage betreffend „Beteiligungsgesellschaften der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen“ (Bundestagsdrucksache 14/2548) zu der Frage der vermehrten Aufgabenauslagerung und Gründung von Beteiligungsgesellschaften (Frage 5) durch die Spitzenverbände der Krankenkassen die Ansicht vertreten, es bestünden keine grundsätzliche Bedenken dagegen, dass „Krankenkassen und ihre Verbände nach Effizienzkriterien wichtige unterstützende Tätigkeitsfelder auslagern und diese Tätigkeiten in Form von privaten Gesellschaften, an denen sie auch selbst beteiligt sein können, erbringen“ zu lassen. Für gesetzliche Regelungen zum Outsourcing von Aufgaben gebe es derzeit keinen Bedarf (Antwort zu Frage 18).

Um ihre Vermögens- und Liquiditätslage zu verbessern, suchen derzeit vermehrt auch Versicherungsträger ihr in Grundstücken angelegtes Verwaltungsvermögen zugunsten des Betriebsmittelbestandes zu reduzieren. Zu diesem Zweck werden erhebliche Teile des Grundbesitzes der Versicherungsträger an privatrechtlich organisierte Gesellschaften veräußert und anschließend wieder geleast, sog. „sale and lease back“. An den Grundstücksverwaltungsgesellschaften sollen in der Regel auch private Investoren beteiligt werden, die als Leasinggeber bei Leasingmodellen zur Verbesserung der Rendite auch steuerliche Vorteile anstreben.

In diesem Zusammenhang fragen wir die Bundesregierung:

Fragen11

1

Welche zusätzlichen Kosten sind zu erwarten, falls Teile des Immobilienvermögens eines Sozialversicherungsträgers auf privatrechtliche Gesellschaften übertragen werden und hält das Bundesministerium für Gesundheit es für gerechtfertigt, diese Kosten der Versichertengemeinschaft aufzuerlegen?

2

Welche steuerlichen Auswirkungen wären bei einer solchen Privatisierung der Grundstücksverwaltung zu erwarten, insbesondere bei einer Beteiligung von privaten Investoren?

Wie und zu wessen Lasten sollen etwaige Steuermindereinnahmen ausgeglichen werden?

3

Ist es nach Auffassung der Bundesregierung bei Krankenkassen gerechtfertigt, dass Immobilien, die nach der Systematik des Sozialversicherungsrechts steuerlich nicht abgeschrieben werden können, über ein „sale and lease back-Verfahren“ der steuerlichen Abschreibung zugeführt werden?

Liegt hier ein Missbrauch von Gestaltungsformen und eine Umgehung zwingender sozialversicherungsrechtlicher und haushaltsrechtlicher Vorschriften vor, und wenn ja, inwieweit?

4

Sieht das Bundesministerium für Gesundheit trotz der zunehmenden Bestrebungen der Sozialversicherungsträger nach wie vor keine Gefahr, dass mit der Gründung derartiger Gesellschaften ein Ausweichen der Versicherungsträger in das Privatrecht zur Vermeidung insbesondere der Aufsichts- und Prüfrechte der Aufsichtsbehörden erfolgen soll (vgl. Frage 12 der Anfrage zu Beteiligungsgesellschaften der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen)?

Ist nach Auffassung des Bundesministerium für Gesundheit eine Trennung von „Kernaufgaben“ der Sozialversicherungsträger und Verwaltung der für die Erfüllung dieser Kernaufgaben erforderlichen Grundstücke zulässig?

5

Sieht das Bundesministerium für Gesundheit trotz der zunehmenden Bestrebungen der Sozialversicherungsträger nach wie vor keinen Bedarf, ein Outsourcing von Aufgaben zu regeln?

6

Vertritt das Bundesministerium für Gesundheit die Auffassung, dass Vertragswerke zum „sale and lease back“ insgesamt der Genehmigung nach § 85 Abs. 1 Satz 1 SGB IV bedürfen?

Stehen einer solchen Genehmigung gesetzliche Vorschriften entgegen?

Wird insbesondere gegen § 24 Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung (SVHV) verstoßen?

7

Werden durch die Durchführung eines „sale and lease back“-Modells die Grundsätze der Haushaltsklarheit und -wahrheit verletzt?

Müssen Verpflichtungen aus „Privatfinanzierungen“ im Interesse der Haushaltsklarheit und -wahrheit wie eine Kreditaufnahme behandelt werden?

8

Bewertet das Bundesministerium für Gesundheit den Verkauf von Immobilienvermögen eines Versicherungsträgers an eine privatrechtliche Gesellschaft, an der private Investoren beteiligt werden, als Kreditaufnahme?

9

Wie beurteilt das Bundesministerium für Gesundheit mögliche Risiken bei einem Verkauf von Immobilienvermögen an eine privatrechtliche Immobilienverwaltungsgesellschaft, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Insolvenz dieser Gesellschaft bzw. von privaten Mitgesellschaften?

Wie wird vom Bundesministerium für Gesundheit die Frage einer möglichen Ausfallhaftung des Staates und damit des Steuerzahlers beurteilt, die sich angesichts eines mit dem Verkauf von Immobilienvermögen verbundenen Entzugs der Haftungsmasse aufdrängt?

10

Ist das Bundesministerium für Gesundheit nach wie vor der Ansicht, eine gesetzliche Regelung zur Zulässigkeit der Aufgabenverlagerung durch Sozialversicherungsträger auf privatrechtlich organisierte Dritte sei derzeit nicht erforderlich, da gegen eine solche Verlagerung keine Bedenken bestünden?

11

Ist dem Bundesministerium für Gesundheit die Haltung des Bundesrechnungshofs und des Bundesversicherungsamtes zum Problemkreis des „sale and lease back“ durch Sozialversicherungsträger bekannt?

Berlin, den 14. November 2000

Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) Dr. Wolf Bauer Dr. Sabine Bergmann-Pohl Dr. Hans Georg Faust Hubert Hüppe Dr. Harald Kahl Eva-Maria Kors Hans-Peter Repnik Annette Widmann-Mauz Aribert Wolf Wolfgang Zöller Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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