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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Hinweise auf eine Zusammenarbeit des Bundeskriminalamts und des Bundesamts für Verfassungsschutz mit einem rechtsextremen V-Mann (G-SIG: 14011317)

Verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse über den rechtsextremen V-Mann C. S.

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

10.08.2000

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher Bundestag14/393620. 07. 2000

Hinweise auf eine Zusammenarbeit des Bundeskriminalamts und des Bundesamts für Verfassungsschutz mit einem rechtsextremen V-Mann

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Der „Spiegel“ berichtet in seiner Ausgabe vom 10. Juli 2000 über den Einsatz eines berüchtigten Rechtsextremisten, der als V-Mann „P.“ für das Landesamt für Verfassungsschutz tätig war und bei dem es sich offenbar um C. S. handelt. S. kann auf eine langjährige Karriere in der gewalttätigen neofaschistischen Szene zurückblicken und wurde 1995 wegen gemeinschaftlichen versuchten Mordes an dem nigerianischen Asylbewerber S. E. zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt.

  • war beteiligt beim Aufbau des Ku-Klux-Klans in Deutschland;
  • war Bezirksführer des Internationalen Hilfskomitees für nationale politische Verfolgte und deren Angehörige e.V. In dessen Mitteilungsblatt schrieb er einen widerlichen Artikel über die versuchte Ermordung eines nigerianischen Asylsuchenden durch Neofaschisten am 9. Mai 1992 in Wendisch-Riez, der Genugtuung über diese Tat zum Ausdruck bringt;
  • war Herausgeber des „United-Skin“-Magazins, in dem der Polizistenmörder K. D. gefeiert wird;
  • unterhält diverse Beziehungen ins terroristische nationale und internationale Lager des Neofaschismus, so u. a. zur schwedischen „Nationalsocialistisk Front“, zum englischen „Combat 18“ und zum Umfeld der bundesdeutschen „Nationalrevolutionären Zellen“;
  • ist Mitglied in der NPD und zuletzt u. a. deren Landesorganisationsleiter im Landesvorstand in Brandenburg (taz, 10. Juli 2000 und taz, 11. Juli 2000).

Der „Spiegel“ berichtet, dass „P.“ offenbar auch von Bundesbehörden als V-Mann geführt wurde. Der „Spiegel“ schreibt: „Doch ,P.‘ ist möglicherweise nicht nur ein Problem der Brandenburger. Denn Indizien sprechen dafür, dass der Neonazi schon vor seiner Verpflichtung durch das Brandenburger Amt mit anderen Sicherheitsbehörden gekungelt hat. Bei den Vernehmungen durch Beamte des Bundeskriminalamts (BKA) zur Ku-Klux-Klan-Feier Anfang der 90er Jahre in Königs Wusterhausen packte er über die Hintermänner in den USA und Sympathisanten in Deutschland aus. Als ein Ermittler ihm daraufhin in Aussicht stellte, bei weiterer Kooperation mit einer ,Dienststelle‘ könnte das Verfahren nach Paragraph 153e der Strafprozessordnung wegen ,tätiger Reue‘ eingestellt werden, löste das endgültig seine Zunge.

Vor allem, was es mit vier Rohrbombenkörpern und den für Sprengsätze geeigneten chemischen Substanzen auf sich habe, die das BKA in einer von ihm angemieteten Berliner Wohnung gefunden hatte, wollten die Ermittler wissen. Der Mann bot laut Vernehmungsprotokoll prompt an, ein paar Erkundigungen einzuziehen: ,Ich werde mich in der nächsten Zeit auf den Weg machen, um in der Skin-Szene nach dem Anbieter der Chemikalien Ausschau zu halten‘. Sogar ,neues Material‘ wollte er beschaffen. Tatsächlich wurde der Rechtsextremist wegen der Rohrbomben und der Sprengstoffsubstanzen nie verurteilt. Der Generalbundesanwalt dementiert jeden Kuhhandel: Das Ku-Klux-Klan-Verfahren habe man einstellen müssen, weil es für eine Anklage nicht gereicht habe. Das Verfahren wegen des ,Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz‘ wurde an die Berliner Justiz abgegeben – und verlief im Sande.

Noch etwas spricht dafür, dass der Neonazi den Bund mit Informationen belieferte. 1993 hatten Unbekannte bei Zeesen in Brandenburg aus einem Auto heraus einem Holländer den Oberarm durchschossen. Die Ermittler tappten zunächst im Dunkeln, bis plötzlich das Bundesamt für Verfassungsschutz die Täter präsentierte. Einer von denen war ein Rechtsradikaler aus Königs Wusterhausen, mit dem ,P.‘ zusammengewohnt hatte.“ (Spiegel 28/2000, vom 10. Juli 2000)

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse hat die Bundesregierung über C. S.?

2

Trifft es zu, dass das BKA gegen C. S. ermittelt hat?

Wenn ja, wann, in welchen Fällen und mit welchem Ergebnis?

3

Hat das BKA C. S. als V-Mann oder Informant geführt?

Wenn ja:

In welchem Zeitraum wurde er geführt?

Welche konkreten Aufträge bekam er?

Wie wurden seine Einsätze vergütet bzw. durch andere Vergünstigungen honoriert (bitte genau nach Auftrag und Vergütung/Vergünstigung auflisten)?

Hat „P.“ milieubedingte Straftaten während seiner Zeit als V-Mann für das BKA begangen und ggf. welche?

Gehörte zu diesen milieubedingten Straftaten auch das Zusammenschlagen von Asylsuchenden und „Linken“ (wie z. B. in Potsdam geschehen; vgl. taz vom 11. Oktober 2000)?

Durch welche charakterlichen Eigenschaften hat sich „P.“ als V-Mann für das BKA ausgezeichnet, auch im Hinblick auf die oben genannte Beschreibung der versuchten Ermordung des nigerianischen Asylsuchenden S. E. in der neofaschistischen Zeitung „IHV-Mitteilungen“ (ohne genaue Nummer und Jahresangabe)?

Wurde der V-Mann „P.“ vom BKA auf das Grundgesetz verpflichtet und auf die strikte Einhaltung der Gesetze hingewiesen?

Trifft es zu, dass im Verlauf des Ermittlungsverfahren wegen der Ku-Klux-Klan-Feier Anfang der 90er Jahre ihm bei weiterer Kooperation in Aussicht gestellt wurde, das Verfahren gegen ihn wegen „tätiger Reue“ einzustellen, und wenn ja, wann war das exakt?

Hat sich C. S. darauf eingelassen?

4

Hat das BfV C. S. als V-Mann oder Informant geführt?

Wenn ja:

In welchem Zeitraum wurde er als V-Mann oder Informant geführt?

Welche konkreten Aufträge bekam er?

Wie wurden seine Einsätze vergütet bzw. durch andere Vergünstigungen honoriert (bitte genau nach Auftrag und Vergünstigung auflisten)?

Hat das BfV Hinweise, dass „P.“ während seiner Tätigkeit als V-Mann bzw. Informant milieubedingte Straftaten begangen hat, und wenn ja, welche?

Wodurch eignete sich „P.“ für seine Tätigkeit als V-Mann?

Brachte er nach Einschätzung des BfV die charakterlichen Eignungen für diese V-Mann-Tätigkeit mit?

Lieferte „P.“ die Informationen zur Aufklärung des Vorfalls in Zeesen 1993, als Rechtsextremisten einem Holländer den Oberarm durchschossen hatten?

5

Wieso wurde von der Generalbundesanwaltschaft das Verfahren gegen C. S. wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung eingestellt?

Berlin, den 14. Juli 2000

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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