Deutsche Häftlinge im Ausland
der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Europäische Rat von Tampere/Finnland vom 15./16. Oktober 1999 hat in seinen Schlussfolgerungen für den Bereich des Strafrechts eine Verstärkung der Bemühungen zur Kriminalitätsbekämpfung und Kriminalitätsverhütung gefordert und in seinen Begründungen auf die Bedrohung der Freiheit und Rechte der Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union hingewiesen.
Auch wenn er sich im Maßnahmenkatalog zunächst auf den Bereich der schweren Kriminalität begrenzt, dürfen Ausmaß und Folgen der so genannten Alltagskriminalität schon jetzt nicht außeracht gelassen werden. Der Wegfall der Grenzen innerhalb der Europäischen Union und die zunehmende Mobilität ihrer Bürgerinnen und Bürger führt auch dazu, dass diese häufiger außerhalb ihrer Herkunftsländer Straftaten begehen und inhaftiert werden können.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Deutsche sich in welchen Ländern innerhalb und außerhalb Europas in Untersuchungs- oder Strafhaft befinden?
Wie erhalten Bundesregierung oder die jeweiligen Konsulate/Botschaften Kenntnis von der Inhaftierung deutscher Staatsbürger und Staatsbürgerinnen im Ausland?
Gibt es bi- oder multilaterale Abkommen, nach denen (deutsche) Konsulate oder Botschaften über die Inhaftierung von deutschen Staatsbürgen und Staatsbürgerinnen informiert werden müssen?
Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele im Ausland zu freiheitsentziehenden Maßnahmen verurteilte deutsche Straftäter jährlich nach dem so genannten Transferabkommen (Übereinkommen des Europarates über die Überstellung verurteilter Personen vom 21. März 1983) in die Bundesrepublik Deutschland überstellt werden?