Haltung des Bundesministeriums der Verteidigung im Zusammenhang mit den Urteilen des Verwaltungsgerichts Potsdam gegen eine Inbetriebnahme des Bombodroms in der Kyritz-Ruppiner Heide (Luft-Boden-Schießplatz)
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Paul Schäfer (Köln), Monika Knoche, Dr. Lothar Bisky, Dr. Dagmar Enkelmann, Wolfgang Gehrcke, Diana Golze, Lutz Heilmann, Inge Höger, Wolfgang Neskovic und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Seit über 15 Jahren engagieren sich Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunal- und Landespolitikerinnen und -politiker in und um die Kyritz-Ruppiner Heide gegen die Wiederaufnahme der militärischen Nutzung des dortigen Luft-Boden-Schießplatzes durch die Bundeswehr. Die Region gehört zu den strukturschwachen Gebieten Deutschlands. Die Landwirtschaft und das produzierende Gewerbe verbuchen seit Jahren rückläufige Beschäftigtenzahlen. Das verarbeitende Gewerbe ist nur punktuell entwickelt. Ein militärischer Betrieb würde nicht nur durch Lärm und Verschmutzung die Lebensbedingungen der Menschen dort beeinträchtigen sondern auch für die zahlreichen unternehmerischen Initiativen, die seit vielen Jahren diese strukturschwache Region in Mecklenburg und Brandenburg mit neuen Nutzungskonzepten, zum Beispiel biologischer Landwirtschaft und naturnahem, Tourismus ökonomisch beleben, einen Rückschlag bedeuten.
Diese Gefahr sieht auch ein Gutachten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung Bonn aus dem Jahr 2006: „Ein erhebliches Risiko für die touristische Entwicklung des Ruppiner Landes und der Mecklenburgischen Seenplatte sehen regionale Akteure, aber auch die Gutachter, in dem geplanten Luft- und Bodenschießplatz Wittstock in der Kyritzer Ruppiner Heide („Bombodrom“). Der Schießplatz liegt in unmittelbarer Nachbarschaft zu den hochattraktiven und touristisch bedeutenden Räumen rund um Rheinsberg sowie der Mecklenburgischen Kleinseenplatte. Er würde nicht nur die Ruhe der Einwohner empfindlich stören. Er gefährdet auch eine wesentliche Beschäftigungsquelle – den Tourismus.“ (Quelle: Platz u. a.: Beschäftigungspotenziale des Tourismus in den ländlichen Regionen der neuen Bundesländer, BBR-Online-Publikation, Nr. 1/2006, Kurzfassung, S. 14, Anlage 1.)
Trotz einer langen Reihe von juristischen Niederlagen, zuletzt in drei Musterverfahren gegen eine Nutzungsanordnung durch den Verteidigungsminister, die am 31. Juli 2007 vom Brandenburger Verwaltungsgericht verworfen wurde, und dem Fehlen neuer Argumente für ein Berufungsverfahren (siehe Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 55 und 56 der Abgeordneten Kirsten Tackmann auf Bundestagsdrucksache 16/6701) hält das Bundesverteidigungsministerium (BMVg) weiter an den Plänen zur Nutzung des Bombodroms bei Wittstock fest. Das BMVg macht dafür die Notwendigkeit der Vorbereitung der deutschen Luftwaffe und Luftstreitkräfte anderer NATO-Staaten auf Interventionseinsätze geltend und argumentiert, dass die Entwicklungsbedingungen für die Region Müritz/Ruppin nicht über Gebühr belastet werden würden. Das BMVg setzt damit weiter Steuermittel in Gerichtsverfahren mit dem Ziel ein, die Bombodromnutzung gegen den Mehrheitswillen der betroffenen Bevölkerung juristisch zu erzwingen. Das BMVg hat darüber hinaus mit Verweis auf die (von ihr selbst betriebene) Fortsetzung der juristischen Auseinandersetzung dringend notwendige Konversionsmaßnahmen unterbrochen, gefährdet Entwicklungspotenziale der Region durch Aufrechterhaltung eines Zustands der Rechtsunsicherheit, versucht die Menschen der Regionen um das Bombodrom einschließlich seiner Ein- und Ausflugschneisen sowie der anderen Luft-Boden-Schießplätze gegeneinander auszuspielen und ignoriert den zigtausendfach immer wieder artikulierten demokratischen Mehrheitswillen der Bürgerinnen und Bürger in der Region sowie die wiederholten Entscheidungen der Landesparlamente und Landesregierungen von Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Berlin.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Welche direkten und indirekten Kosten sind zwischen 1997 und 2007 für den Bundeshaushalt für den Luft-Boden-TÜP Wittstock/Kyritz-Ruppiner Heide angefallen (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt), insbesondere für
a) Gesamtkosten aus allen Ausgaben,
b) Personalausgaben für innerhalb des Standorts tätige bzw. beschäftigte Bundeswehrangehörige und Zivilbeschäftigte (bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Dienstarten bzw. Beschäftigtengruppen und nach Bezügen, Entgelten und Nebenleistungen),
c) sächliche Verwaltungsausgaben (bitte aufgeschlüsselt nach den Titeln der Ausgabengruppe 5),
d) Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen – bitte aufgeschlüsselt nach den Titeln der Ausgabengruppe 6),
e) Investitionen (bitte aufgeschlüsselt nach den Titeln der Ausgabengruppen 7 und 8),
f) die Sicherung des Geländes inkl. Sicherheitsdienst,
g) die Feuerwehr,
h) die Beseitigung von Umweltschäden,
i) Konversionsmaßnahmen (z. B. Munitionsberäumung; bitte aufgeschlüsselt nach einzelnen Maßnahmen)?
Welche Erträge erzielte der Bundeshaushalt im gleichen Zeitraum durch die nicht-militärische Nutzung des Geländes insgesamt und insbesondere
a) aus Holzeinschlag,
b) aus Jagd (z. B. Treib-, Drück- und Trophäenjagd),
c) aus Vermietung und Verpachtung (z. B. an Jäger, Landwirte oder Schäfer),
d) aus Imkerei,
e) aus dem Verkauf von Pflastersteinen aus dem Abriss von alten, historisch wertvollen Ortsverbindungsstraßen,
f) aus sonstigen, bisher nicht genannten Bereichen (bitte benennen)?
Wie werden bei der aktuellen Bewirtschaftung des Geländes die Belange des Naturschutzes beachtet und welche naturschutzrelevanten Veränderungen des Geländes sind während der nicht-militärischen Nutzung nachweisbar?
Welche Gebiete des europäischen Netzes NATURA 2000 sind im Nutzungsbereich des Bombodroms (Luft-Boden-Schießplatz selbst sowie seiner Ein- und Ausflugschneisen) bislang in welcher Form unter Schutz gestellt?
Welcher jeweilige Schutzzweck und welches jeweilige Erhaltungsziel sind benannt?
Für welche dieser Gebiete wurden bislang Erhaltungsmaßnahmen im Sinne des Artikels 6 FFH-Richtlinie festgelegt und welche sind bislang umgesetzt oder begonnen worden?
Wird in diesen Gebieten der Zustand der schützenswerten Naturbestandteile durch ein Monitoring erfasst?
Wenn nein, warum nicht, und plant die Bundesregierung, ein solches Monitoring aufzunehmen?
Wenn ja, sind die Ergebnisse öffentlich zugänglich?
Wenn ja, wo, wenn nein, warum nicht?
Welche Treibstoffe verwenden die Flugzeuge der Bundeswehr und der NATO, die das Bombodrom nutzen sollen, und welche Kenntnisse haben die Bundesregierung bzw. die Bundeswehr über Untersuchungen, Gutachten oder Studien zur Schädlichkeit dieser verwendeten Treibstoffe (z. B. Umweltgefährdung, toxische Wirkungen usw.)?
Welche Schadstoffe enthalten die Abgase, und welche Untersuchungen, Gutachten oder Studien sind dem BmVg bekannt, die die Umweltschädlichkeit und Toxizität dieser Schadstoffe untersucht haben?
Gibt es eine Risikobewertung hinsichtlich der toxischen und umweltrelevanten Wirkungen dieser Treibstoffe, bzw. wer würde gegebenenfalls dafür zuständig sein?
Sind im Zusammenhang mit der Nutzung des Bombodroms auch Betankungen aus der Luft über den Regionen rund um das Bombodrom sowie seiner Ein- und Ausflugschneisen vorgesehen oder denkbar?
Welche Auswirkungen hätte nach Auffassung der Bundesregierung der Übungsbetrieb in der Kyritz-Ruppiner Heide auf staatlich anerkannte (Luft-)Kurorte, und unter welchen Bedingungen könnten diese Auswirkungen dazu führen, dass den (Luft-)Kurorten ihr Status aberkannt werden könnte?
Welche Schadstoffe sind in der Manöver- und Übungsmunition enthalten, und in welcher Konzentration?
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zu Umweltschädlichkeit und Toxizität (Freisetzung von Schadstoffen und deren Aufnahme in den Boden, durch die Vegetation, die Fauna und im Grundwasser) im Zusammenhang mit der Verwendung dieser Munition vor?
Aufgrund welcher Untersuchungen, Gutachten oder Studien gelangt die Bundesregierung zu der Aussage, dass die Anwesenheit der Bundeswehr in Wittstock und der militärische Betrieb des Truppenübungsplatzes ein Vorteil für die Region darstellt und die touristischen Entwicklungschancen nicht beeinträchtigt (in ihrer Antwort zu den Fragen 6 und 9 der Kleinen Anfrage „Bedeutung der Tourismuswirtschaft für die künftige Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide“ (Bundestagsdrucksache 16/5193, S. 5f.))?
In welchem Kontext steht diese Aussage mit der Beurteilung dieses Sachverhalts im Gutachten des Bundesamts für Bauwesen und Raumordnung?
Wie bringt das BMVg die Zahl der geplanten Übungsflüge mit der Tatsache in Einklang, dass das Bombodrom in einem Flugbeschränkungsgebiet liegt?
Hält das Verteidigungsministerium nach wie vor daran fest, den Truppenübungsplatz neben der fliegerischen Nutzung auch für die Ausbildung von Bodentruppen an 80 bis 100 Tagen im Jahr zu nutzen?
Wenn ja, werden auch Verbände aus anderen NATO-Staaten dort üben, und welche Flugabwehrraketensysteme sollen in diesem Fall verwendet werden?
Welche Untersuchungen und Gutachten zu welchen Umweltaspekten wurden bisher in Auftrag gegeben, um die möglichen Umweltbelastungen (vor allem Lärm- und Bodenbelastung) durch die Errichtung der Standortschießanlage und des Standortübungsplatzes zu prüfen?
Mit welchen Kosten ist für den Aufbau und den Betrieb der Standortschießanlage und des Standortübungsplatz zu rechnen?
Wie bewertet die Bundesregierung das presseöffentlich geäußerte Bedauern von Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier zur Entscheidung des Bundesverteidigungsministers, die eindeutig verlorenen Gerichtsverfahren vor dem Brandenburger Verwaltungsgericht dennoch weiterzuführen, und wie bewertet die Bundesregierung die öffentliche Reaktion auf die angekündigte Berufung (Märkische Allgemeine Zeitung, Regionalteil Landkreis Ostprignitz-Ruppin, 29. August 2007; DER TAGESSPIEGEL, 25. August 2007)?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundeswehr aus den Äußerungen des Bundeswehrverbandes, dass das Bombodrom für die Ausbildung der Piloten nicht erforderlich ist (NDR, 2. August 2007, TAZ, 2. August 2007, SPIEGEL ONLINE, 3. August 2007, Hamburger Abendblatt, 3. August 2007)?
Wie viele Übungseinsätze wurden seit 2003 auf den Luft-Boden-Schießplätzen Nordhorn und Siegenburg geflogen (bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Jahren und getrennt nach Bundeswehr und anderen Streitkräften)?
Wie viele Einsätze der Bundeswehr wurden im Rahmen des Luft-Boden-Schießbetriebs seit 2003 über See oder im Ausland geflogen (bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Jahren)?
Auf welcher Berechnungsgrundlage kommt die Bundesregierung zu dem Schluss, dass die aktuell verfügbaren Kapazitäten für den Luft-Boden-Schießbetrieb um die für das Bombodrom vorgesehenen 1 700 Einsätze erhöht werden müssen?
Welche konkreten Sicherheitseinschränkungen sind durch die bisherige Nichtverfügbarkeit über das Bombodrom in der Kyritz-Ruppiner Heide nachweisbar?
Treffen die Pressemeldungen zu, wonach das Bundesverteidigungsministerium unmittelbar nach den drei Urteilen des Potsdamer Verwaltungsgerichts gegen eine sofortige Inbetriebnahme des Bombodroms eine im Vergleich zu den vergangenen Jahren deutlich verstärkte Nutzung des Truppenübungsplatzes Siegenburg angekündigt hat (Donaukurier, 7. September 2007)?
Wenn ja, womit wird die aktuelle Notwendigkeit dieser verstärkten Nutzung begründet?
In welchem Zusammenhang steht ggf. diese verstärkte Nutzung mit der Ankündigung des BMVg unmittelbar vor dem Gerichtsentscheid in Potsdam, die Belastung in Siegenburg und Nordhorn bei Inbetriebnahme des Bombodroms bei Wittstock weiter zu reduzieren?