Deutsche Entwicklungszusammenarbeit und Landreform in Namibia, unter besonderer Berücksichtigung der San-Problematik
der Abgeordneten Hüseyin-Kenan Aydin, Heike Hänsel, Inge Höger, Monika Knoche, Michael Leutert, Paul Schäfer (Köln), Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Bundesrepublik Deutschland ist der größte bilaterale Geber Namibias, seit das Land im März 1990 seine Unabhängigkeit erlangte. Pro Kopf der Bevölkerung erhält Namibia mehr Mittel aus der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) als jedes andere Land auf der Welt. Es nimmt damit eine Schlüsselrolle in der deutschen Entwicklungspolitik ein.
Rund 70 Prozent der Bevölkerung Namibias leben von der Landwirtschaft. Die Kolonisierung, erst durch das deutsche Kaiserreich und schließlich durch Südafrika, hat dabei zu einer extrem ungleichen Verteilung der landwirtschaftlich nutzbaren Fläche geführt. Seit der Unabhängigkeit war und ist es daher erklärtes Ziel der aufeinander folgenden namibischen Regierungen, das Land gerechter zu verteilen. Die schwarze Bevölkerungsmehrheit und insbesondere die historisch benachteiligten Ethnien sollen bei der Umverteilung des nutzbaren Landes bevorzugt berücksichtigt werden.
Das kommerzielle Farmland, auf dem für den nationalen und internationalen Markt produziert wird, erstreckt sich über 44 Prozent der namibischen Gesamtfläche. Zum Zeitpunkt der Unabhängigkeit befanden sich 94,4 Prozent des kommerziell nutzbaren Bodens in der Hand der kleinen weißen Minderheit. 1995 wurde der „Commercial Land Reform Act“ verabschiedet. Auf dieser Grundlage erwarb das namibische Ministerium für Land, Umsiedlung und Rehabilitation bis 2005 nach eigenen Angaben 146 Farmen mit 36 Millionen Hektar Nutzfläche. Dennoch verblieben noch rund 90 Prozent des kommerziellen Farmlandes in der Hand von 3 500 weißen Farmern zumeist deutscher oder burischer Abstammung.
Das kommunale Farmland, das im Unterschied zum kommerziellen Farmgebiet gemeinschaftlich genutzt und von der namibischen Regierung verwaltet wird, nimmt 41 Prozent der Gesamtfläche Namibias ein. Dieses Land ist in der Regel schwieriger zu bewirtschaften und wird hauptsächlich für die Subsistenzwirtschaft genutzt. Die gesetzliche Grundlage zur Verwaltung des kommunalen Landes wurde 2002 mit dem „Communal Land Reform Act“ geschaffen. Nach diesem Gesetz verwaltet die Regierung die Flächen zum Wohle traditioneller Gemeinschaften, die in dem jeweiligen Gebiet ansässig sind. Eine traditionelle Autorität kann nach Übereinkunft mit dem lokalen Communal Land Board innerhalb seines Gebiets Landflächen vergeben.
Allerdings werden von der Regierung nur bestimmte traditionelle Autoritäten anerkannt. Außerdem ist nach dem Gesetz unklar, für welche Ethnien die Flächennutzung bestimmt sein soll. Zudem fehlt ein rechtliches Instrument, das den traditionellen Gemeinschaften, denen eine kommunale Landfläche zugewiesen wurde, finanzielle Entschädigungen zusichert, falls ihnen die Nutzungsberechtigung entzogen wird.
Die Durchführungsorganisationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit sind auf dem Gebiet der Landreform in Namibia aktiv. Die Gesellschaft für technische Zusammenarbeit (GTZ) unterstützt nach eigenen Angaben das zuständige Ministry of Lands and Resettlement (MLS) beim Aufbau eines Technischen Teams zur Landreform, das für das Ministerium einen Aktionsplan ausarbeiten soll. In einer 2005 herausgegebenen Broschüre der GTZ (Landreform in Namibia) wird beklagt, dass bis zu diesem Zeitpunkt diesbezüglich noch keine klaren Richtlinien vorgelegt worden seien.
Die KfW Entwicklungsbank unterzeichnete am 7. November 2006 ein Abkommen, das dem MLS 37 Mio. Namibische Dollar (entspricht ca. 4 Mio. Euro) für die Entwicklung von Infrastrukturmaßnahmen in kommunalen Gebieten zusichert. Es handelt sich hier um eine Sektorbudgetfinanzierung.
Die San sind die älteste Volksgruppe Namibias. Sie leben in deprimierender Armut. Die meisten von ihnen sind landlos. Daran haben auch die Maßnahmen der Regierung nichts grundlegend geändert. Laut der National Resettlement Policy sollen die San jedoch die primären Nutznießer des Umsiedlungsprozesses im Rahmen der Landreform sein.
Unter dem „Nature Conservation Amendment Act 5“ von 1996 wurde 2003 das N#a Jaqna Conservancy amtlich ausgewiesen. Die San erhielten das legale Recht, dieses Land zu nutzen. Am 22. Juni 2006 wurde den San durch das MLS mitgeteilt, dass in dem Gebiet Kleinfarmen angesiedelt werden sollen.
Die San-Gemeinschaften sprechen sich gegen dieses Vorhaben aus und plädieren dafür, selbst über die Nutzung zu entscheiden, so dass sie für die Sicherung ihrer Lebensgrundlage sorgen können. Sie fürchten, durch die Umsiedlung von Farmern aus dem Gebiet verdrängt zu werden. Zudem ist unklar, ob das Gebiet sich überhaupt zur landwirtschaftlichen Nutzung, wie vom MLS angestrebt, eignet. Nach Zeitungsberichten sollen auch die von der KfW Entwicklungsbank bereitgestellten EZ-Mittel für die Umsiedlungsmaßnahmen im N#a Jaqna Conservancy verwendet werden (Namibian, 14. November 2006).
Wir fragen die Bundesregierung:
I. Landreform und deutsche EZ
1. a) Warum und mit welchem Ziel unterstützt die Bundesregierung den Landreformprozess in Namibia?
b) Wie bewertet die Bundesregierung den Verlauf und Erfolg der Landreform seit der Unabhängigkeit Namibias bis heute?
c) Schätzt die Bundesregierung den Landverteilungsprozess in Namibia als zu schnell, als zu langsam oder als im Tempo zufriedenstellend ein?
d) Hat der bisherige Landverteilungsprozess in Namibia nach Einschätzung der Bundesregierung erfolgreich zu einer Milderung der sozialen Ungleichheit und zur Bekämpfung der Armut beigetragen?
2. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die in Namibia geschaffenen rechtlichen Rahmenbedingungen adäquat sind, um eine gerechte Verteilung und Nutzung der Agrarfläche zu gewährleisten (Einschätzung bitte begründen)?
3. a) Welche deutschen Durchführungsorganisationen sind von der Bundesregierung in welchem Zeitraum mit der Unterstützung des Landreformprozesses in Namibia betraut worden, und worin liegen ihre jeweiligen Aufgaben?
b) Wie hoch sind die Summen, die im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit bislang für die Landreform in Namibia bereitgestellt worden sind (bitte nach Zeitraum und Bestimmung aufschlüsseln)?
4. Wie hoch ist dabei der Anteil an Budgetfinanzierung?
5. Wie viel Geld ist von den bereitgestellten deutschen EZ-Mitteln bislang tatsächlich vom Partnerland abgerufen worden?
6. a) Wie viele Farmen sind mit Hilfe deutscher Finanzmittel bis heute in Namibia vom Staat aufgekauft und umverteilt worden?
b) Auf welche Größenordnung summiert sich die mit Unterstützung durch deutsche EZ-Mittel aufgekaufte und umverteilte Landfläche?
c) Nach welchen Kriterien sind dabei die zu verkaufenden Farmen ausgewählt worden?
d) Nach welchen Kriterien sind die neuen Eigentümer ausgewählt worden?
e) Wie viele vormalige Farmangestellte befinden sich unter den neuen Eigentümern?
f) Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie viele der mit deutschen EZ-Mitteln umverteilten Farmen an Minister, Staatssekretäre, Mandatsträger oder Regierungsbeamte übereignet wurden?
7. a) Liegt der Bundesregierung eine Evaluation über die gewollten und ungewollten Auswirkungen der Mittelvergabe auf den Landverteilungsprozess in Namibia vor?
b) Wie hat sich die landwirtschaftliche Produktivität der mit Hilfe deutscher Mittel umverteilten Landgüter entwickelt?
c) Sofern diesbezüglich keine genauen Zahlen vorhanden sind, verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse, ob der landwirtschaftliche Ausstoß der mit Hilfe deutscher Gelder umverteilten Farmen generell gewachsen oder gefallen ist?
8. Warum hat sich die Bundesregierung dafür entschieden, die kommunale namibische Landreform nicht projektbezogen, sondern auf dem Wege der Sektorbudgetfinanzierung zu unterstützen?
9. Welchen Einfluss haben Bundesregierung und zuständige Durchführungsorganisationen auf die effektive Verwendung der in die Budgetfinanzierung geflossenen EZ-Mittel?
10. Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung getroffen, um korrupter Verwendung der im Rahmen der Sektorbudgetfinanzierung bereitgestellten Mittel vorzubeugen?
11. a) Beabsichtigt die Bundesregierung auch nach dem Auslaufen der gegenwärtigen Programme die Landreform in Namibia weiter zu unterstützen?
b) Wenn ja, welche Form soll diese Unterstützung nach jetzigem Stand der Planung annehmen?
12. a) Beabsichtigt die Bundesregierung, die Frage der Landreform bei den nächsten Regierungsverhandlungen mit der namibischen Regierung zum Thema zu machen?
b) Wenn ja, mit welcher Zielsetzung?
II. San-Problematik
13. Ist die Bundesregierung der Überzeugung, dass die namibische Regierung die San-Gemeinschaften angemessen bei der Umverteilung des Landes im Sinne ihrer National Resettlement Policy berücksichtigt und deren Interessen gewahrt werden (Antwort bitte begründen)?
14. Wurde die Bundesregierung bzw. die zuständige Durchführungsorganisation über den Konflikt mit den San-Gemeinschaften im N#a Jaqna Conservancy in Kenntnis gesetzt? Wenn ja, wie bewertet sie ihn, und rechnet sie damit, dass der Konflikt im Sinne und zum Wohle der San gelöst werden wird?
15. Ist die Bundesregierung der Überzeugung, dass bei dem Konflikt im N#a Jaqna Conservancy die in den Richtlinien und Gesetzen zur Landreformpolitik geforderte Transparenz gegenüber den San-Gemeinschaften eingehalten wird?
16. Würde die Bundesregierung die Verwendung der finanziellen Mittel für die Umsiedlungsvorhaben der namibischen Regierung im N#a Jaqna Conservancy befürworten?
Fragen29
Warum und mit welchem Ziel unterstützt die Bundesregierung den Landreformprozess in Namibia?
Wie bewertet die Bundesregierung den Verlauf und Erfolg der Landreform seit der Unabhängigkeit Namibias bis heute?
Schätzt die Bundesregierung den Landverteilungsprozess in Namibia als zu schnell, als zu langsam oder als im Tempo zufriedenstellend ein?
Hat der bisherige Landverteilungsprozess in Namibia nach Einschätzung der Bundesregierung erfolgreich zu einer Milderung der sozialen Ungleichheit und zur Bekämpfung der Armut beigetragen?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die in Namibia geschaffenen rechtlichen Rahmenbedingungen adäquat sind, um eine gerechte Verteilung und Nutzung der Agrarfläche zu gewährleisten (Einschätzung bitte begründen)?
Welche deutschen Durchführungsorganisationen sind von der Bundesregierung in welchem Zeitraum mit der Unterstützung des Landreformprozesses in Namibia betraut worden, und worin liegen ihre jeweiligen Aufgaben?
Wie hoch sind die Summen, die im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit bislang für die Landreform in Namibia bereitgestellt worden sind (bitte nach Zeitraum und Bestimmung aufschlüsseln)?
Wie hoch ist dabei der Anteil an Budgetfinanzierung?
Wie viel Geld ist von den bereitgestellten deutschen EZ-Mitteln bislang tatsächlich vom Partnerland abgerufen worden?
Wie viele Farmen sind mit Hilfe deutscher Finanzmittel bis heute in Namibia vom Staat aufgekauft und umverteilt worden?
Auf welche Größenordnung summiert sich die mit Unterstützung durch deutsche EZ-Mittel aufgekaufte und umverteilte Landfläche?
Nach welchen Kriterien sind dabei die zu verkaufenden Farmen ausgewählt worden?
Nach welchen Kriterien sind die neuen Eigentümer ausgewählt worden?
Wie viele vormalige Farmangestellte befinden sich unter den neuen Eigentümern?
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie viele der mit deutschen EZ-Mitteln umverteilten Farmen an Minister, Staatssekretäre, Mandatsträger oder Regierungsbeamte übereignet wurden?
Liegt der Bundesregierung eine Evaluation über die gewollten und ungewollten Auswirkungen der Mittelvergabe auf den Landverteilungsprozess in Namibia vor?
Wie hat sich die landwirtschaftliche Produktivität der mit Hilfe deutscher Mittel umverteilten Landgüter entwickelt?
Sofern diesbezüglich keine genauen Zahlen vorhanden sind, verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse, ob der landwirtschaftliche Ausstoß der mit Hilfe deutscher Gelder umverteilten Farmen generell gewachsen oder gefallen ist?
Warum hat sich die Bundesregierung dafür entschieden, die kommunale namibische Landreform nicht projektbezogen, sondern auf dem Wege der Sektorbudgetfinanzierung zu unterstützen?
Welchen Einfluss haben Bundesregierung und zuständige Durchführungsorganisationen auf die effektive Verwendung der in die Budgetfinanzierung geflossenen EZ-Mittel?
Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung getroffen, um korrupter Verwendung der im Rahmen der Sektorbudgetfinanzierung bereitgestellten Mittel vorzubeugen?
Beabsichtigt die Bundesregierung auch nach dem Auslaufen der gegenwärtigen Programme die Landreform in Namibia weiter zu unterstützen?
Wenn ja, welche Form soll diese Unterstützung nach jetzigem Stand der Planung annehmen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Frage der Landreform bei den nächsten Regierungsverhandlungen mit der namibischen Regierung zum Thema zu machen?
Wenn ja, mit welcher Zielsetzung?
Ist die Bundesregierung der Überzeugung, dass die namibische Regierung die San-Gemeinschaften angemessen bei der Umverteilung des Landes im Sinne ihrer National Resettlement Policy berücksichtigt und deren Interessen gewahrt werden (Antwort bitte begründen)?
Wurde die Bundesregierung bzw. die zuständige Durchführungsorganisation über den Konflikt mit den San-Gemeinschaften im N#a Jaqna Conservancy in Kenntnis gesetzt?
Wenn ja, wie bewertet sie ihn, und rechnet sie damit, dass der Konflikt im Sinne und zum Wohle der San gelöst werden wird?
Ist die Bundesregierung der Überzeugung, dass bei dem Konflikt im N#a Jaqna Conservancy die in den Richtlinien und Gesetzen zur Landreformpolitik geforderte Transparenz gegenüber den San-Gemeinschaften eingehalten wird?
Würde die Bundesregierung die Verwendung der finanziellen Mittel für die Umsiedlungsvorhaben der namibischen Regierung im N#a Jaqna Conservancy befürworten?