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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Fiskalische Wirkung des § 2b Einkommensteuergesetz (G-SIG: 14011219)

Wirkung des § 2b EStG (Beschränkungen für Verlustzuweisungsgesellschaften), Steuermehreinnahmen, Wirkung im Bereich Investitionen

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

24.07.2000

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/362519. 06. 2000

Fiskalische Wirkung des § 2b Einkommensteuergesetz

der Abgeordneten Christine Ostrowski, Heidemarie Ehlert und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Mit dem Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 wurde ein § 2b in das Einkommensteuergesetz (EStG) eingefügt. Durch ihn werden die Möglichkeiten der steuerlichen Verlustverrechnung aus der Beteiligung an bestimmten Gesellschaften und Kapitalanlagemodellen mit anderen Einkunftsarten beschränkt.

Die Beschäftigungs- und fiskalische Auswirkungen dieses Paragrafen sind umstritten. Gerade deshalb sollte eine bisherige Einschätzung der Wirkungen des so genannten Fallenstellerparagrafen durch die Bundesregierung stattfinden; ungeachtet dessen dürfte sie nunmehr auch möglich sein, umso mehr, da bereits Studien – beispielsweise durch das Rheinisch-Westfälische Wirtschaftsinstitut – vorliegen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wie hoch beziffert die Bundesregierung die Steuermehreinnahmen infolge der Einschränkung der Verrechnungsmöglichkeiten nach § 2b EstG (in Abgrenzung von § 2 Abs. 3 EStG) in den jeweiligen Jahren 1999 bis 2002 (bitte absolut und relativ in Relation zum Steueraufkommen insgesamt und zum Steuer- und Beitragsaufkommen insgesamt angeben)?

2

Wie hoch beziffert die Bundesregierung die aus der Einschränkung der Verrechnungsmöglichkeiten nach § 2b EStG resultierenden steuerlichen Verluste pro Jahr, die nicht mehr steuermindernd geltend gemacht werden können?

3

Wie prognostiziert die Bundesregierung die Höhe des Eigenkapitals, das durch Anlieger den Fonds zukünftig nicht mehr zur Verfügung gestellt wird? Wie beurteilt sie insbesondere die Auffassung, dass das den Fonds nicht mehr zur Verfügung gestellte Eigenkapital sich annähernd in der Höhe bewegen wird, in dem steuerliche Verluste nicht mehr steuermindernd geltend gemacht werden können (siehe Frage 2)?

4

Auf welche konkreten Daten, Fakten, Berechnungen, Berechnungsmethoden, Untersuchungen etc. stützt sich die Bundesregierung in der Beurteilung des Sachverhaltes zu Frage 3?

5

Wie prognostiziert die Bundesregierung den Umfang der Reduzierung der Fremdkapitalaufnahme durch Kapitalsammelstellen, der infolge Rückgang des Eigenkapitals eintreten wird?

6

Auf welche konkreten Daten, Fakten, Berechnungen, Berechnungsmethoden, Untersuchungen etc. stützt sich die Bundesregierung in der Beurteilung des Sachverhaltes zu Frage 5?

7

Wie hoch beziffert die Bundesregierung den Rückgang der Investitionen infolge des § 2b EStG sowie daraus resultierendem geringerem Einsatz von Eigen- und Fremdkapital in den Bereichen

– Hoch-/Tiefbaugewerbe und Ausbaugewerbe,

– Schiffbau und Flugzeugbau,

– Transportleistungen der Schifffahrt,

– Dienstleistungen der Kultur und der Verlage

und bezogen auf die jeweiligen Jahre 1999 bis 2002 und wie begründet die Bundesregierung ihre Antwort?

8

Welcher Rückgang an Investition (absolut und relativ) war insbesondere im Jahr 1999 und zum aktuellen Zeitpunkt des Jahres 2000 im Bereich Hoch-/ Tiefbau-/Ausbaugewerbe im Vergleich zu 1998 zu verzeichnen?

9

Welche Folgen hatte dieser Rückgang der Investitionen auf die Zahl der Beschäftigten im Bereich Hoch-/Tiefbau-/Ausbaugewerbe im Jahr 1999 und zum aktuellen Zeitpunkt des Jahres 2000 jeweils im Vergleich zu 1998?

10

Wie hoch beziffern sich annähernd die Steuermindereinnahmen einerseits und die Mehrausgaben andererseits, die dem Staat durch Rückgang der Beschäftigung infolge Rückgang an Investitionen im Hoch-/Tiefbau-/ Ausbaugewerbe erwuchsen?

11

Wie prognostiziert die Bundesregierung insgesamt und für die jeweiligen Jahre 1999 bis 2002 den Saldo aus

– steuerlichen Minderausgaben infolge § 2b EStG einerseits und

– steuerlichen Mindereinnahmen insbesondere an Einkommen-, Körperschaft- und Mehrwertsteuer infolge eingeschränkter Investitionstätigkeit/eingeschränkter Beschäftigungszahlen infolge § 2b EStG,

– Mehrausgaben für Sozialleistungen (Bundesanstalt für Arbeit, Wohngeld etc.) infolge eingeschränkter Investitionstätigkeit/eingeschränkter Beschäftigungszahlen infolge § 2b EStG andererseits?

12

Auf welche konkreten Daten, Fakten, Berechnungen, Berechnungsmethoden, Untersuchungen etc. stützt sich die Bundesregierung in der Beurteilung des Sachverhaltes zu Frage 11?

13

Wie hoch prognostiziert die Bundesregierung die Ausfälle an Sozialversicherungsbeiträgen durch eingeschränkte Investitionstätigkeit/ eingeschränkte Beschäftigungszahlen infolge § 2b EStG und damit geringerem Arbeitnehmereinkommen?

14

Auf welche konkreten Daten, Fakten, Berechnungen, Berechnungsmethoden, Untersuchungen etc. stützt sich die Bundesregierung in der Beurteilung des Sachverhaltes zu Frage 13?

Berlin, den 14. Juni 2000

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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