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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Handlungsfähigkeit des UNHCR (G-SIG: 14011144)

Finanzprobleme des UNHCR wegen nicht erstatteter Beiträge der Mitgliedstaaten, finanzielle Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland gegenüber UNO und UNHCR, Beiträge in den letzten 10 Jahren, Neustrukturierung und Neufinanzierung des UNHCR

Fraktion

PDS

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

22.06.2000

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher Bundestag14/346625. 05. 2000

Handlungsfähigkeit des UNHCR

des Abgeordneten Carsten Hübner und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Die Financial Times Deutschland hat am 9. Mai 2000 in dem Artikel „UNO-Hilfswerk steht kurz vor der Pleite“ darüber berichtet, dass das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) bis Anfang April dieses Jahres erst 24 % des benötigten Jahresbudgets von 965 Mio. US-$ von den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt bekommen habe. Im vergangenen Jahr habe die Quote zu diesem Zeitpunkt bei 30 % gelegen.

Die Finanzprobleme des Flüchtlingshilfswerks rührten vor allem daher, dass die Termine für die Beitragszahlungen der Mitgliedsländer kaum vorhersehbar seien. Seit Jahren fordere der UNHCR, dass die Beiträge berechenbarer und flexibler werden, anstatt an bestimmte Projekte gebunden zu sein. Die Finanzmisere – der Sprecher des UNHCR, Kris Janowski, charakterisierte die Situation schlicht mit dem Satz „Wir haben nichts mehr“ – trifft die UN-Organisation zu einem Zeitpunkt, an dem sie etwa 20 Millionen Kriegsflüchtlinge und 5 Millionen Binnenflüchtlinge betreut.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Finanzkrise des UNHCR zu einer existenziellen Gefährdung sowohl der Handlungsfähigkeit, aber auch der Existenz des UNHCR führen kann? Wenn nein, warum nicht?

2

Hat die Bundesrepublik Deutschland ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der UNO und dem UNHCR für das Jahr 2000 bereits in Gänze erfüllt und wenn nein, warum nicht (bitte aktuellen Stand getrennt aufführen)?

3

Wie setzt sich die Finanzierung der Beiträge für den UNHCR zusammen (bitte getrennt nach verschiedenen Einzelhaushalten, freiwilligen und Pflichtbeiträgen bzw. nach direkter institutioneller Förderung und Unterstützung von Projekt- und Programmfinanzierung aufschlüsseln)?

4

a) Welche weiteren Programm- und Projektbeiträge für Maßnahmen der Flüchtlingshilfe wurden in den letzten fünf Jahren aus den verschiedenen Einzelhaushalten mitfinanziert, die nicht direkt dem UNHCR zugeordnet waren, wie z. B. für das Flüchtlingsprogramm für palästinensische Flüchtlinge (UNRWA)?

b) Welche sind für die kommenden Jahre geplant?

5

Wie hat sich in den vergangenen zehn Jahren der Beitrag der Bundesrepublik Deutschland zur Finanzierung der UNO und des UNHCR entwickelt (bitte aufschlüsseln)?

6

Welchen Platz hat die Bundesrepublik Deutschland in den vergangenen zehn Jahren auf der Liste der Geberländer eingenommen

– in Bezug auf die Gesamtsumme des Budgets des UNHCR und

– in Bezug auf das Pro-Kopf-Einkommen?

7

Ist die Bundesregierung bereit, dem UNHCR kurzfristig weitere freiwillige Mittel zur Verfügung zu stellen, um dessen Arbeitsfähigkeit zu sichern?

8

a) Hat die Bundesregierung gegenüber den säumigen größeren Geberländern wie den USA mit Blick auf die prekäre Finanzsituation von UNO und UNHCR aktuell deutlich darauf hingewiesen, dass sie damit sowohl die Handlungsfähigkeit, aber auch die Existenz der UNO und des UNHCR gefährden? Wenn nein, warum nicht?

b) Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, auf eine bessere Zahlungsmoral der anderen Geberländer für UN- bzw. UNHCR-Beiträge hinzuwirken?

9

Gibt es eigenständige Überlegungen der Bundesregierung zu einer Neustrukturierung und Neufinanzierung des UNHCR, die im Rahmen einer UN-Gesamtreform eingebracht werden könnten? Wenn ja, welche sind dies im Einzelnen?

10

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für den UNHCR und seine Programme, die praktische Arbeit zu verbessern und zu effektivieren, so dass Mittel für weitere Aktivitäten freigesetzt würden, und gab es darüber Gespräche zwischen Vertreterinnen bzw. Vertretern der Bundesregierung und dem UNHCR?

11

a) Welche Mittel setzt die Bundesregierung für bilaterale Maßnahmen im Zusammenhang mit der weltweiten Flüchtlingssituation ein?

b) Für welche Projekte hat sie derartige bilaterale Mittel in der Vergangenheit eingesetzt (bitte für die letzten zehn Jahre aufschlüsseln)?

c) Welche sind in den nächsten zwei Jahren geplant?

Berlin, den 23. Mai 2000

Carsten Hübner Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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