Entwicklung und Erfassung der Tierversuchszahlen in Deutschland
der Abgeordneten Eva-Maria Bulling-Schröter und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Seit 1989 wird durch die Bundesregierung der „Verbrauch“ von Tieren zu Versuchszwecken statistisch erfasst. Für das Jahr 1998 ist zum ersten Mal seit Beginn der Dokumentation ein Anstieg der Tierversuchszahlen festgestellt worden. In diesem Jahr wurden fast 40 000 Tiere mehr zu Versuchen herangezogen als im Jahr 1997. Diese Entwicklungen geben Anlass zur Besorgnis, zumal die Datenerfassung auf Grundlage der Versuchstiermeldeverordnung von 1988 (BGBl. I S. 1213) unbefriedigende Ergebnisse erbrachte.
Bio- und gentechnische Verfahren werden in Zukunft immer mehr an Bedeutung gewinnen. Mit den derzeitigen Methoden zur „Produktion“ von Klonen und genetisch veränderten Organismen ist ein immenser Tierverbrauch verbunden. Andererseits wird diskutiert, ob diese Methoden langfristig dazu beitragen können, Tierversuche im Sinne des 3R-Konzeptes zu verringern. Zahlen, die diese These stützen, sind bisher nicht bekannt.
Die Gesamtausgaben öffentlicher und öffentlich geförderter außeruniversitärer Einrichtungen in Deutschland beliefen sich im Jahr 1998 auf circa 17 Mrd. DM. Forschungsvorhaben in den Bereichen Naturwissenschaften, Humanmedizin und Agrarwissenschaften wurden mit 7,75 Mrd. DM bezuschusst. Darunter befinden sich auch Ausgaben für Tierversuche, die der Höhe nach in der Öffentlichkeit nicht bekannt sind. Zur Förderung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden werden im Rahmen des Programms „Biotechnologie 2000“ jährlich etwa 9,5 Mio. DM zur Verfügung gestellt, wobei der Einsatz dieser Gelder unklar ist.
Das Datenmaterial für den Erfassungszeitraum von 1989 bis 1998 ist ungenügend und unvollständig, da auf Basis der alten Versuchstiermeldeverordnung nicht alle in Deutschland durchgeführten Tierversuche (etwa zur Organentnahme oder zur Gewinnung von Stoffen) erfasst worden sind. Ferner wurden in diesem Zeitraum nur sehr allgemeine Informationen zum Versuchszweck erhoben, so dass im Hinblick auf die Zielsetzungen von Tierversuchen ein Mangel an Transparenz zu beklagen ist. Zum 1. Januar 2000 trat die neue Versuchstiermeldeverordnung (Verordnung über die Meldung zu Versuchszwecken oder zu bestimmten anderen Zwecken verwendeter Wirbeltiere vom 4. November 1999, BGBl. I S. 2156) in Kraft. Auch hier sind weiterhin viele Datenerhebungen magelhaft oder unvollständig.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Welche Ursachen nennt die Bundesregierung für den Anstieg des Tierverbrauchs zu Versuchszwecken?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass dieser Entwicklung entgegengewirkt werden muss?
Welche Schritte sind von der Bundesregierung geplant, um die Anzahl der Tierversuche im Bereich der gesetzlich vorgeschriebenen Tierexperimente weiter zu reduzieren?
Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung, um einer Zunahme der für Tierversuche verwendeten Individuen entgegenzuwirken?
Wie schätzt die Bundesregierung die Perspektiven bio- und gentechnischer Verfahren im Hinblick auf die Entwicklung des Tierverbrauchs zu Versuchszwecken ein?
In welcher Größenordnung sind im Jahre 1999 mit öffentlichen Mitteln Institutionen gefördert worden, die Tierversuche durchführen?
Welche Institutionen, die Tierversuche durchführen, wurden in diesem Zeitraum gefördert?
Plant die Bundesregierung weitere Gelder zur Erforschung und Etablierung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zu Tierversuchen bereitzustellen?
Falls ja, in welcher Höhe, in welchem Zeitraum und für welche Vorhaben?
Verfügt die Bundesregierung über andere aussagekräftige Erhebungen, über die für Versuchszwecke im Zeitraum von 1989 bis 1998 durchgeführten Tierexperimente und wird sie diese Daten gegebenenfalls der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen?
Verfügt sie insbesondere über
a) detailliert erhobene Daten über den Versuchszweck der für die gesetzlich erforderlichen Prüfungen zur Anmeldung oder Zulassung von Stoffen oder Produkten durchgeführten Tierversuche (z. B. bei Kosmetika, Wasch- und Reinigungsmitteln) sowie
b) detaillierte Daten über den Versuchszweck der für die Prüfung anderer Stoffe oder Produkte als Arzneimittel oder Pflanzenschutzmittel durchgeführten Tierversuche?
a) Aus welchem Grund werden hinsichtlich der getroffenen Neuregelungen innerhalb der neuen Versuchstiermeldeverordnung ab 1. Januar 2000 auf Vorrat gehaltene Versuchstiere und Erhaltungszuchtlinien weiterhin nicht statistisch erfasst?
b) Aus welchem Grund werden Tiere, die eigens zu Lehrzwecken getötet werden, weiterhin nicht statistisch erfasst?
c) Aus welchem Grund werden überschüssige Individuen, die bei der „Herstellung“ transgener Versuchstierlinien entstehen, nicht statistisch erfasst, obwohl zur Produktion transgener Tiere zunächst eine Vielzahl von Individuen erzeugt werden muss, welche die gewünschte Genfrequenz nicht enthalten?
d) Aus welchem Grund enthält die neue Verordnung keine Regelungen, um die Belastungen, denen Tiere bei Versuchen ausgesetzt sind, zu messen?
e) Aus welchem Grund wird die Verwertbarkeit der Ergebnisse von bereits durchgeführten Tierexperimenten nicht nachträglich dokumentiert, um auf diese Weise sicherzustellen, dass Versuche, die geringe Aussichten auf Erkenntnisgewinn haben, nicht mehrfach vorgenommen werden?
Welche Bestrebungen verfolgt die Bundesregierung, um die in der Richtlinie 86/609/EWG des Rates vom 24. November 1986 zur Annäherung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere festgeschriebenen Minimalstandards zur Haltung von Labortieren in Europa zugunsten des Tierschutzes zu verbessern?
Sind von der Bundesregierung darüber hinaus auf nationaler Ebene tierschutzrelevante Verbesserungen der Haltungsregelungen für Labortiere geplant?
Falls ja, für welche Tierarten sollen die Haltungsbedingungen in welcher Weise verbessert werden?
Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit ein, Produkte (beispielsweise Kosmetika, Wasch- oder Reinigungsmittel) zu fördern, zu deren Entwicklung und Herstellung nachweislich keine Tierversuche durchgeführt werden müssen und die auf diese Weise zu einer Reduktion von Tierexperimenten beitragen?