Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an einen ehemaligen Kreistagskandidaten auf der Liste der NPD
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Nach Presseberichten (u. a. Hamburger Abendblatt, 10. November 2000, Süddeutsche Zeitung, 11. November 2000, 13. November 2000) hat am 13. November 2000 das mutmaßliche ehemalige Mitglied der SS, H. E., aus einer niedersächsischen Gemeinde bei Stade das Bundesverdienstkreuz am Bande für langjährige und außerordentliche kommunalpolitische Verdienste erhalten.
H. E. kandidierte 1968 auf der Liste der NPD für den Stader Kreistag. Seit 1970 ist er Mitglied der CDU, für die er noch immer im Kreistag sitzt. Der Vorschlag für die Auszeichnung von H. E. ist von der niedersächsischen Landesregierung ausgegangen.
Das „Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen“ vom 26. Juli 1957 sieht unter Paragraf 4 „Entziehung“ auch die Möglichkeit der Entziehung solcher Orden vor, wenn z. B. nachträglich bekannt wird, dass „ein Beliehener“ einer solchen Auszeichnung „unwürdig“ ist. Im Falle dieser Entziehung kann der Beliehene gegen den Bundesminister des Innern klagen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen2
Wird die Bundesregierung Schritte unternehmen, um die Entziehung des Bundesverdienstkreuzes in dem oben genannten Fall zu erreichen?
Wenn ja, welche Schritte will sie einleiten?
Wenn nein, warum nicht?
Hält die Bundesregierung Mitglieder der früheren SS und Personen, die auf Listen der NPD kandidiert haben, für geeignet, das Bundesverdienstkreuz oder andere öffentliche Orden zu empfangen?