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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Einschätzung der gegenwärtigen Menschenrechts- und Minderheitensituation in der Türkei durch das Auswärtige Amt (G-SIG: 14011401)

Jüngster Lagebericht des AA, Unvereinbarkeit des türkischen Rechtssystems mit internationalen Standards, Erfüllung der Kopenhagener Kriterien betr. EU-Beitritt, Abschiebung kurdischer Flüchtlinge, Bombardierung kurdischer Zivilisten in Südkurdistan am 15.8.1000

Fraktion

PDS

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

26.10.2000

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/418326. 09. 2000

Einschätzung der gegenwärtigen Menschenrechts- und Minderheitensituation in der Türkei durch das Auswärtige Amt

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Auch der jüngste Bericht des Auswärtigen Amtes (AA) über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Türkei beschreibt – auch im Hinblick auf die Gruppenverfolgung von Kurdinnen und Kurden – nicht hinreichend die derzeitige Realität der türkischen Politik im Bereich der Menschen- und Minderheitenrechte. Das geltende Recht oder der Stand der Gesetzgebung im Bereich der Menschenrechte in der Türkei wird durch das AA nicht grundsätzlich in Frage gestellt.

Nicht erwähnt wird, dass das geltende türkische Recht strukturell erst die Bedingungen für Folter, (z. B. die sog. Incommunicadohaft) schafft, oder die mangelnden Möglichkeiten einer strafrechtlichen Verfolgung von Folterern beinhaltet. „Rund 152 Gesetze beschränken allein das Recht auf freie Meinungsäußerung, und die Verfassung zementiert ein ,Gesinnungsstrafrecht‘“ (vgl. Presseerklärung von Pro Asyl, 27. Juli 2000).

Ebenso fordert der türkische Menschenrechtsverein (IHD) eine umfassende Reformierung der türkischen Verfassung, die nach dem Militärputsch im Jahre 1980 in Kraft getreten ist. Zumindest müssen 75 Artikel aus der Verfassung, die die persönlichen Freiheiten einschränken, geändert werden (dpa, 20. September 2000).

Die vom türkischen Parlament in letzter Zeit verabschiedeten Gesetze, wie z. B. das Amnestiegesetz für Journalisten, sind lediglich eine Fassade scheinbar demokratischer Rechtsentwicklung. Danach sollen Journalisten und Schriftsteller, die wegen ihrer staatskritischen Meinungsäußerung inhaftiert worden sind, entlassen werden, allerdings auf Bewährung. Äußert sich der auf Bewährung Freigelassene erneut nicht staatskonform, kann er wieder verurteilt werden; die Bewährung wird damit hinfällig, wie es z. B. im Falle der stellvertretenden Vorsitzenden des IHD, E. K., geschah.

Sie wurde wegen ihrer Äußerungen im Rahmen der Menschenrechtsarbeit strafrechtlich verfolgt und verurteilt. Im Jahre 1995 musste sie eine einjährige Haftstrafe verbüßen. Weitere 45 Ermittlungsverfahren – die meisten von ihnen basieren auf Verstößen gegen Artikel 58 des Vereinsgesetzes (unerlaubte Presseerklärungen) – sind noch anhängig.

Eine nach dem Amnestiegesetz für Journalisten auf Bewährung ausgesetzte Verurteilung auf der Grundlage des Artikels 8 des Anti-Terror-Gesetzes könnte widerrufen werden, wenn E. K. nach dem nun eröffneten Strafverfahren – die Hauptverhandlung beginnt am 5. Oktober 2000 – wegen „Beleidigung und Verunglimpfung des Militärs“ verurteilt wird. E. K. drohen nach Artikel 159 des türkischen Strafgesetzbuches 1 bis 6 Jahre Haft.

E. K. hatte in einem Interview im November 1999 gesagt, dass das Militär die bestimmende Kraft in der Türkei sei und eine Demokratisierung der Türkei zu verhindern versuche. Die Strafanzeige wurde vom türkischen Generalstab erstattet.

Die Verfolgung von Kurdinnen und Kurden findet nach Angaben von türkischen Menschenrechtsorganisationen in Kurdistan wie auch in der Westtürkei willkürlich statt.

In diesem Zusammenhang bleibt die türkische Rechtsprechung, nach der die Existenz der Kurdinnen und Kurden geleugnet und ihnen jegliche politische, soziale und kulturelle Artikulation verwehrt und unter Strafe gestellt wird (vgl. Bundestagsdrucksache 14/2513), im Lagebericht des AA, wie auch in den vergangenen Lageberichten, unerwähnt.

Ebenso unerwähnt bleibt, dass die türkische Regierung jeden Ansatz kurdischer Selbstbestimmung und Vertretung verfolgt und verurteilt. Drei kurdische Bürgermeister wurden nach einem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland am 19. Februar 2000 verhaftet.

Menschenrechtsorganisationen, wie Amnesty International, weisen auf die andauernden besorgniserregenden Menschenrechtsverletzungen in der Türkei hin. Die US-Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch prangert in ihrem neuen Bericht die verbreitete Folter, die Einschränkung des Rechts auf freie Meinungsäußerung sowie die Lage der Kurden an. Die Türkei habe in der Vergangenheit Kritiker mit halbherzigen Maßnahmen und leeren Gesten beschwichtigt, so Human Rights Watch; daher müssten die EU-Staaten eindeutige und messbare Vorgaben machen (AFP, 6. September 2000).

Dass eine Änderung in der Menschenrechts- und Kurdenpolitik der türkischen Regierung nicht festzustellen ist, zeigen folgende aktuelle Ereignisse, die stellvertretend für die gängige Praxis in der Türkei genannt werden können:

  • Das Büro des Menschenrechtsvereines in Diyarbakir wurde von türkischen Sicherheitskräften am 12. August 2000 30 Minuten nach der Wiedereröffnung erneut geschlossen.
  • Am 15. August bombardierten türkische Kampfflugzeuge in Südkurdistan Siedlungen von Zivilisten. Dabei starben mehr als 40 Zivilisten.
  • Die türkischen Behörden haben zwei kurdischen Kindern, die in Deutschland geboren sind, nach einem Verwandtschaftsbesuch in der Türkei die Ausreise verweigert, weil die Kinder unzulässige kurdische Vornamen trugen (AFP, 31. August 2000).
  • Zahlreiche HADEP-Mitglieder und Sympathisanten wurden im Vorfeld des Weltfriedenstages am 1. September 2000 brutal geschlagen und verhaftet. In mehreren Städten (wie z. B. in Diyarbakir, Izmir, Ankara) wurden von der HADEP geplante Festveranstaltungen von türkischen Behörden verboten (Özgür Politika, 2. September 2000).
  • Der Nationale Sicherheitsrat der Türkei hatte in einer Erklärung erneut seine Position in der Kurdenfrage dargelegt. Er hält Diskussionen über mehr kulturelle Rechte, wie z. B. kurdisches Fernsehen und kurdischen Unterricht, für Zeitverschwendung (dpa, 5. September 2000).
  • Demokratisierungsforderungen der EU seien nach Ansicht der türkischen Militärs subjektiv und überzogen, diese könnten zur Zerstörung der „nationalen Einheit“ der Türkei führen (FR, 19. September 2000).
  • Die Organisation Reporter ohne Grenzen berichtete von der Verhaftung von sechs prokurdischen Journalisten (KNA, 12. September 2000).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wurden Stellungnahmen von türkischen und internationalen Menschenrechtsorganisationen in dem Lagebericht des AA berücksichtigt?

Wenn ja, welche, in welcher Form und in welchen Bereichen?

2

Ist der Bundesregierung der o.g. Bericht von Human Rights Watch bekannt?

Wenn ja, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus diesem Bericht?

3

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass das geltende türkische Recht im Bereich der Menschenrechte internationalen Standards entspricht?

Wenn ja,

– welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der oben genannten Aussage von Pro Asyl, dass es 152 Gesetze in der türkischen Rechtsprechung gibt, die die freie Meinungsäußerung einschränken und aus der Aussage des türkischen Menschenrechtsvereines, der eine umfassende Änderung der Verfassung fordert,

– welche einzelnen Menschenrechtskriterien erfüllt nach Ansicht der Bundesregierung die derzeitige türkische Rechtsprechung?

4

Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus dem türkischen Rechtssystem im Zusammenhang mit den kulturellen, politischen und sozialen Rechten von Kurdinnen und Kurden?

5

Welche eindeutigen und messbaren Vorgaben in Bezug auf Menschen- und Minderheitenrechte haben die EU-Staaten nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit den Beitrittsverhandlungen an die Türkei gestellt?

6

Welcher Zeitraum ist der türkischen Regierung zur Erfüllung der Kopenhagener Kriterien gesetzt worden?

7

Welche konkreten Verbesserungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung von der türkischen Regierung im Zusammenhang mit der Einhaltung von Menschen- und Minderheitenrechten seit der Verleihung des EU-Kandidatenstatus eingeleitet bzw. erreicht worden?

8

Welche abschiebungsrelevanten Konsequenzen bezüglich der Abschiebungen von kurdischen Flüchtlingen beabsichtigt die Bundesregierung aus dem Lagebericht des AA zu ziehen?

9

Hat die Bundesregierung gegen das o.g. Verfahren, das gegen die stellvertretende Vorsitzende des Menschenrechtsvereines, E. K., am 5. Oktober 2000 eröffnet wird, bei den türkischen Behörden protestiert?

Wenn ja, wie lautet die Stellungnahme der türkischen Regierung?

Wenn nein, warum nicht?

10

Ist die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Bombardierung von kurdischen Zivilisten in Südkurdistan am 15. August 2000, bei der zahlreiche Menschen getötet wurden, bei der türkischen Regierung vorstellig geworden?

Wenn nicht, warum nicht?

Wenn ja, wie lautet die Stellungnahme der türkischen Regierung?

a) Hat die Bundesregierung im Rahmen der NATO das Vorgehen der türkischen Regierung kritisiert?

Wenn nein, warum nicht?

b) Ist die Bundesregierung informiert, welche Waffen bei der Bombardierung eingesetzt wurden?

c) Kann ausgeschlossen werden, dass auch Waffen und Munition aus deutscher Produktion und mit deutschen Lizenzen verwendet wurden?

Wenn nein, was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu tun?

d) Gedenkt die Bundesregierung im Rahmen der NATO gegen solches und ähnliches Vorgehen des NATO-Partners Türkei etwas zu unternehmen?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 21. September 2000

Ulla Jelpke Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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