Gleichstellungspolitische Aktivitäten der Bundesregierung
der Abgeordneten Karin Binder, Sevim Dagdelen, Diana Golze, Inge Höger-Neuling, Katja Kipping und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Mit einem gleichstellungspolitischen Programm der neuen Bundesregierung sei nicht zu rechnen, sagte der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Hermann Kues, in der Fragestunde der 10. Sitzung des Deutschen Bundestages am 18. Januar 2006 (Plenarprotokoll 16/10, S. 682 D). Stattdessen wolle die Bundesregierung weitere Aktivitäten und Einzelmaßnahmen unternehmen, um bei der Gleichstellung von Frauen und Männern im Erwerbsleben Fortschritte zu machen.
Da kein gleichstellungspolitisches Programm zu erwarten ist und die Bundesregierung sich bisher auf familienpolitische Schwerpunkte wie eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie beschränkt, stellt sich uns die Frage, welche konkreten frauenspezifischen Einzelmaßnahmen die Bundesregierung plant, um der geschlechtsspezifischen Segregation des Arbeitsmarktes entgegenzuwirken und die zwar rechtlich verankerte, aber noch immer nicht erreichte materielle Chancengleichheit von Frauen im Erwerbsleben durchzusetzen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die Rahmenbedingungen für eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern am Erwerbsleben zu verbessern?
Wie will die Bundesregierung dem im aktuellen Gender-Datenreport (2005), S. 100, des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beschriebenen Trend entgegenwirken, dass in den letzten Jahren die Anzahl der erwerbstätigen Frauen durch die Zunahme von Teilzeitbeschäftigung gestiegen ist, während die von Frauen geleistete Erwerbsarbeitszeit insgesamt nicht zugenommen hat?
Wird die Bundesregierung angesichts der Tatsache, dass Männer in Deutschland fast zwei Drittel aller abhängig Beschäftigten stellen, die 32 Stunden und mehr pro Woche arbeiten (Gender-Datenreport, S. 113), Maßnahmen ergreifen um die Chancen für Frauen auf eine eigenständige, Existenz sichernde Erwerbstätigkeit zu erhöhen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Wird die Bundesregierung angesichts dessen, dass 76 Prozent aller ausschließlich geringfügig Beschäftigten weiblichen Geschlechts sind (Gender-Datenreport, S. 118), konkrete Maßnahmen ergreifen, um mehr Frauen in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse zu bringen?
Wenn ja, welche, und in welchem Verhältnis stehen diese Maßnahmen zum Konzept der Minijobs?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Befund, dass das Einkommen von Frauen in Deutschland durchschnittlich mindestens 20 Prozent unter dem von Männern liegt und Deutschland unter den EU-Staaten einen der letzten Rangplätze im Hinblick auf die Angleichung der Einkommen von Frauen und Männern einnimmt (Gender-Datenreport, S. 212)?
Wie plant die Bundesregierung sicherzustellen, dass der in Artikel 141 des EG-Vertrags festgeschriebene Grundsatz des gleichen Entgeltes für Männer und Frauen bei gleicher und gleichwertiger Arbeit angewendet wird?
a) Wie wird die Bundesregierung darauf Einfluss nehmen, dass die beteiligten Tarifpartner mittelbare Lohndiskriminierungen aktiv beseitigen?
b) Sind gesetzliche Verfahrensvorschriften zur Umsetzung des Artikels 141 des EG-Vertrags geplant?
Wenn ja, welche, und orientieren sich diese am Beispiel anderer Länder wie z. B. das Entgeltgleichheitsgesetz in Schweden?
Wenn nein, warum nicht?
c) Wird die Bundesregierung die neue Eingruppierungsordnung des Tarifvertrags des öffentlichen Dienstes einer systematischen, gender-sensiblen Prüfung unterziehen?
Wenn nein, wie wird sie sicherstellen, dass traditionell überwiegend von Frauen geleistete Tätigkeiten im Vergleich zu traditionell überwiegend von Männern geleisteten Tätigkeiten nicht geringer bewertet und niedriger bezahlt werden?
Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um der Situation entgegenzuwirken, dass Frauen in Entscheidungspositionen wesentlich seltener zu finden sind als Männer (Gender-Datenreport, S. 130)?
Plant die Bundesregierung zukünftig die Vergabe von Aufträgen aus der öffentlichen Hand auch daran zu knüpfen, dass die jeweiligen Unternehmen bzw. Betriebe gleichstellungsorientiert arbeiten?
Wenn ja, in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?
Wie steht die Bundesregierung zu der im Gender-Datenreport (S. 212 f.) beschriebenen Problematik, dass das deutsche Berufsbildungssystem großen Einkommensunterschieden zwischen Frauen und Männern Vorschub leistet, insofern dass im Rahmen der meist von Männern wahrgenommenen betrieblichen Ausbildung im Bereich der industriellen und handwerklichen Berufe eine Grundlage für Weiterbildung und Aufstieg angeboten wird, während dies in den vorwiegend von Frauen besuchten schulischen Ausbildungsgängen und Büroberufen nur in Ausnahmen der Fall ist?
a) Sind Maßnahmen geplant, um dieser geschlechtsspezifischen Segregation der Ausbildungssysteme entgegenzuwirken?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
b) Sind konkrete Maßnahmen wie z. B. Modellprojekte geplant, um die Ausbildung von Mädchen und jungen Frauen in zukunftsorientierten Berufen zu fördern, wie dies z. B. in Sachsen-Anhalt der Fall ist?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Ausgestaltung der sozialen Sicherungssysteme nicht mehr am so genannten Ernährermodell orientiert sein kann und darf, demzufolge in heterosexuellen Paarbeziehungen Männer den Familienunterhalt verdienen, während Einkommen von Frauen bestenfalls als Zuverdienst zu betrachten sind?
Wenn ja, wie will sie den veränderten Lebensbedingungen einer modernen Gesellschaft Rechnung tragen und für individuelle Sicherung sorgen?
Wenn nein, warum nicht?
Anhand welcher Indikatoren bemisst die Bundesregierung Erfolg oder Misserfolg der freiwilligen Vereinbarung zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft?
a) Wann ist mit einer aussagekräftigen Bilanz zu rechnen?
b) Plant die Bundesregierung im Falle einer negativen Bilanz der freiwilligen Vereinbarung, die ursprünglichen Pläne der ehemaligen Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Christine Bergmann, wieder aufzunehmen und ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft zu veranlassen?
Wenn nein, warum nicht?