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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Zur Koppelung von Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit an die Kooperationsbereitschaft der Herkunftsländer bei Abschiebungen (G-SIG: 14011338)

Vorschläge der Arbeitsgruppe "Rückführung" zum Thema Abschiebung von Flüchtlingen an die Innenministerkonferenz vom 5.5.2000, evtl. Rücknahmeklauseln bei den EU-AKP-Verhandlungen, Haltung anderer EU-Länder zum Junktim zwischen Entwicklungszusammenarbeit und Abschiebungen

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

08.09.2000

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/401817. 08. 2000

Zur Koppelung von Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit an die Kooperationsbereitschaft der Herkunftsländer bei Abschiebungen

der Abgeordneten Carsten Hübner, Wolfgang Gehrcke, Heidi Lippmann, Dr. Winfried Wolf und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Eine Arbeitsgruppe „Rückführung“ des Bundes und der Länder hat der Innenministerkonferenz (IMK) Anfang Mai einen Maßnahmenkatalog vorgeschlagen, mit dessen Hilfe zukünftig Abschiebungen erleichtert bzw. sog. Rückführungsschwierigkeiten beseitigt werden sollen. Der Bericht der Arbeitsgruppe wurde von der Konferenz zustimmend zur Kenntnis genommen (Beschlussniederschrift über die 161. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder am 5. Mai 2000 in Düsseldorf). Laut „Spiegel“ vom 15. Mai 2000 beinhalten die „drastischen Vorschläge“ u. a., es „... solle gegenüber jenen Staaten, die ihre Bürger widerwillig oder gar nicht zurücknehmen, jede diplomatische Zurückhaltung aufgegeben werden. Die Kooperation bei der Abschiebung müsse zum Maßstab der außenpolitischen Beziehungen gemacht werden. Die vorgeschlagenen Sanktionen reichen von großen Demarchen der Botschafter bis zum Entzug der Entwicklungshilfe.“

Die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Weiterentwicklung (BMZ), Dr. Uschi Eid, beantwortete die schriftlichen Fragen des Abgeordneten Carsten Hübner nach den Vorstellungen des BMZ bezüglich der Planungen der Arbeitsgruppe, die Vergabe von Entwicklungshilfe an die Kooperationsbereitschaft der Herkunftsstaaten zu koppeln und der Beteiligung des BMZ an dieser Planung, wie auch nach der Haltung des Ministeriums generell gegenüber einer derartigen Koppelung am 24. Februar 2000 dahingehend, dass es diese Arbeitsgruppe gebe und bisher keine konkreten Maßnahmen beschlossen worden seien (schriftliche Fragen 109 und 110 in Bundestagsdrucksache 14/2816).

Auf die Frage, wie sich die Bundesregierung diesbezüglich in den Verhandlungen zum Lomé-Folgeabkommen verhalten habe, wurde geantwortet, dass dies nicht Thema der Verhandlungen gewesen sei, dass aber im neuen Abkommen ein vertiefter Dialog in Fragen der Migration vorgesehen sei und Verhandlungen über besondere Rückübernahmeabkommen aufgenommen werden könnten.

Die Verhandlungen zum neuen Kooperationsabkommen zwischen der EU und der Staatengruppe Afrikas, der Karibik und des Pazifiks (EU-AKP- oder Lomé-Folgeabkommen), das im Juni in Cotonou, Benin, unterzeichnet wurde, waren kurz vor Ende der Verhandlungen durch einen Konflikt ins Stocken geraten, dessen Kern die Auseinandersetzung um die Verankerung von Rücknahme- Klauseln für illegale Einwanderer oder abgelehnte Asylbewerber im Vertrag waren. Die AKP-Länder lehnten die pauschale Forderung der EU ab, auch Personen zurückzunehmen, die aus Drittstaaten im Transit über ein AKP-Land nach Europa kamen.

Der Vertrag enthält jetzt die Möglichkeit, dass auf Forderung einer Vertragspartei bilaterale Verhandlungen für Rücknahmeabkommen aufgenommen werden müssen, die sowohl Angehörige der AKP-Staaten als auch Drittstaatenangehörige sowie Staatenlose betreffen.

Vergleichbare Klauseln in Wirtschaftsabkommen bzw. eigenständige Rückübernahmeabkommen gibt es bisher mit sämtlichen Staaten, die mit der Bundesrepublik Deutschland gemeinsame Grenzen haben, mit Schweden, Norwegen, den übrigen mittel- und osteuropäischen Staaten (MOEL), außer der Slowakei, sowie mit Algerien und Marokko. Bereits 1995 hat die Bundesregierung 100 Mio. DM und Exportbürgschaften solange auf Eis gelegt, bis Vietnam ein Rückübernahmeabkommen unterschrieben hatte. Insbesondere im Fall der MOEL wurde – anders als bei den derzeitigen Planungen, die mit dem Entzug von Geldern drohen – die Bereitschaft, Rückübernahmeklauseln zu akzeptieren, mit der Zusage wirtschaftlicher Zusammenarbeit „belohnt“.

In vielen Staaten sind die konkreten Auswirkungen der Unterzeichnung der Rückübernahmeklauseln/-abkommen, d. h. der mit der Rücknahme von Flüchtlingen u. a. verbundene finanzielle und infrastrukturelle Aufwand zunächst nicht überschaubar. Oft sind ausreichende menschenwürdige Unterbringungs- und Verpflegungsmöglichkeiten nicht annähernd vorhanden. Die Perspektive der Zurückgeschobenen ist häufig völlig ungewiss.

Nach einem Bericht über ein Gespräch der Europaabgeordneten Elisabeth Schroedter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit dem georgischen Vizeaußenminister habe dieser z. B. ein entsprechendes Abkommen deswegen unterschrieben, „... weil die damit verbundene Wirtschaftshilfe so attraktiv war. Einrichtungen für die Unterbringung von zurückgeschobenen Flüchtlingen würden fehlen. (...) Weil in diesen Staaten ein Sozialnetz für Flüchtlinge fehlt, wurden die Menschen erst mal in Gefängnisse gesteckt“ („Jungle World“ vom 16. Februar 2000).

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen22

1

Welche konkreten Vorschläge beinhaltet der am 5. Mai 2000 der IMK vorgestellte Maßnahmenkatalog der AG „Rückführung“ (bitte einzeln aufführen)?

2

Warum waren – so die Beschlussniederschrift der IMK – weder das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) noch das Auswärtige Amt (AA) an der Erstellung des Maßnahmenkatalogs beteiligt?

a) Hat es im Vorfeld eine Einbeziehung von Vertretern des BMZ gegeben? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?

b) Hat es im Vorfeld eine Einbeziehung von Vertretern des AA gegeben? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?

3

Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, dass bei einer innenpolitischen Planung wie dem vorgestellten Maßnahmenkatalog, die Auswirkungen auf die Entwicklungs- und Außenpolitik haben soll, frühzeitig nicht nur das Bundesministerium des Innern, sondern auch das BMZ und das AA zu beteiligen?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, wie und durch wen?

4

Wie finden innenpolitische und migrationspolitische Aspekte ihren Niederschlag im entwicklungspolitischen Konzept des BMZ?

5

Welche Haltung hat das BMZ zu dem Grundgedanken einer Koppelung von Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit an Rückübernahmeklauseln?

a) Gibt es dazu konkrete Planungen? Welche?

b) Wie sind die im Maßnahmenkatalog vorgeschlagenen rein innenpolitischen Interessen dienenden Konditionierungen aus Sicht der Bundesregierung mit der entwicklungspolitischen Konzeption der Bundesrepublik Deutschland vereinbar?

c) Bedeuten derartige Überlegungen nach Ansicht der Bundesregierung eine Abkehr vom bisherigen Belohnungsschema bei der Rückübernahme von Flüchtlingen für MOEL?

6

Welche Haltung hat das AA zu dem Grundgedanken einer Koppelung von Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) an Rückübernahmeklauseln?

7

Sollten aus Sicht der Bundesregierung Vorschläge des Maßnahmenkatalogs umgesetzt werden?

a) Wenn ja, welche?

b) Wenn ja, warum werden diese für geeignete Instrument gehalten?

c) Wie ist der weitere Zeitplan für den Katalog nach der Vorstellung und Befürwortung bei der IMK?

8

In welchen Fällen hat in der Vergangenheit die Bereitschaft von Empfängerländern, bei Abschiebungen mitzuwirken, für die Vergabe von Entwicklungshilfe eine Rolle gespielt (bitte Länder und Maßnahmen der EZ einzeln aufführen)?

9

Ist geplant, die Vergabe von Exportkreditbürgschaften an die Bereitschaft der Zielländer zur Kooperation bei Abschiebungen zu koppeln?

a) Gibt es dazu bereits konkrete Planungen? Für welche Projekte (bitte einzeln aufführen)?

b) In welchen Fällen ist in der Vergangenheit die Bewilligung von Exportkreditbürgschaften an die Bereitschaft zur Kooperation bei Abschiebungen gekoppelt worden?

10

Teilt die Bundesregierung die Ansicht der AG Rückführung, dass die geplanten Maßnahmen 29 Länder, davon sieben als „Hauptproblemländer“ (Ägypten, Äthiopien, China, Ghana, Libanon, Nigeria und Vietnam) betreffen sollten (Spiegel 15. Mai 2000)?

a) Nach welchen Kriterien wurden die Länder ausgewählt?

b) Welche Kriterien führen zur Kategorisierung als „Hauptproblemland“?

c) Welche Länder gehören neben den sieben genannten zu der Liste?

d) Wie lässt sich nach Ansicht der Bundesregierung die Planung, unter bestimmten Umständen Entwicklungshilfe zu kürzen, mit Ankündigungen vereinbaren, mit einigen Ländern der Liste (China, Nigeria) die wirtschaftliche Zusammenarbeit zu verstärken?

11

Werden die in Frage 10 erwähnten Länder bei der Planung beteiligt?

Wenn ja, wie?

12

Welche Maßnahmen der EZ betrifft dies?

a) Nach welchen Kriterien sollen sie ausgewählt werden?

b) In welcher Weise und Höhe sollen die Maßnahmen gekürzt oder gestrichen werden?

c) Nach welchen Kriterien sollen die Kürzungen oder Streichungen vorgenommen werden?

d) Wer trifft die entsprechenden Entscheidungen?

13

Welche Haltung hat die Bundesregierung bei den Auseinandersetzungen um die Rücknahmeklauseln bei den EU-AKP-Verhandlungen vertreten?

14

Haben sich die Vertreter der EU-Staaten in diesen Auseinandersetzungen einheitlich verhalten?

Wenn nein, an welchen Punkten und durch wen gab es einen Dissens?

15

Gibt es derartige Koppelungen in anderen EU-Ländern?

a) Wenn ja, zwischen welchen EU-Staaten mit welchen Nicht-EU-Staaten (bitte jeweils einzeln aufführen)?

b) Welche Konditionierungen sind in diesen Fällen an die Durchführung von Maßnahmen der EZ gebunden?

c) Wie wirkt sich die Konditionierung auf Umfang und Formen (Projekte/ Programme) der EZ aus?

d) Gibt es eine Auswertung der Erfahrungen anderer EU-Länder mit dieser bilateralen Koppelung?

e) Hat die Koppelung dort den gewünschten Erfolg erzielt?

16

Sollen die im EU-AKP-Abkommen vorgesehenen bilateralen Abkommen an den Rückübernahmeabkommen bzw. -klauseln in Wirtschaftsabkommen mit MOEL orientiert werden?

a) Wenn ja, in welchen Punkten?

b) Gibt es Auswertungen der Erfahrungen dieser Klauseln/Abkommen mit den MOEL? Wenn ja, nach welchen Kriterien werden die Auswertungen vorgenommen? Wie sind die Auswertungen ausgefallen?

17

Welche Haltung haben die AKP-Staaten in den Verhandlungen im Bereich Migration vertreten?

a) Gegen welche Forderungen von seiten der EU gab es Proteste durch AKP-Staaten?

b) Wie verlief die Auseinandersetzung um die Frage, auf wen sich die Kooperationsbereitschaft beziehen solle (eigene Staatsbürger/ Drittausländer/Staatenlose)?

c) Welche Position vertraten anfangs die AKP-Staaten?

d) Welche Position vertrat anfangs die EU?

18

Sind bereits bilaterale Verhandlungen zum Abschluss der durch das Abkommen ermöglichten Rückübernahmeverträge durch die Bundesregierung oder die EU aufgenommen worden?

a) Gibt es konkrete Pläne zu solchen Verhandlungen? Mit welchen Staaten?

b) Gibt es bereits Ergebnisse oder Zwischenergebnisse solcher Verhandlungen?

19

Um welche Migranten (Staatsangehörige der Herkunftsländer/ Drittstaatenangehörige/Staatenlose) soll es nach dem Willen der Bundesregierung in den bilateralen Verhandlungen gehen?

20

Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass die Herkunftsstaaten vor dem Abschluss von Rückübernahmeabkommen oder -klauseln über ausreichend Informationen über die jeweiligen Konsequenzen ihrer Zustimmung verfügen?

a) Unter welchen Umständen gewährt sie konkrete Hilfen zur Unterbringung und Versorgung der abgeschobenen Migranten?

b) Werden diese Hilfen als Bestandteil der zugesagten EZ oder sonstigen wirtschaftlichen Zusammenarbeit verrechnet?

c) Welche konkreten Hilfen werden in diesem Zusammenhang dem UNHCR geleistet?

21

Auf welche Richtlinien des Amsterdamer Vertrages und des Europäischen Rates in Tampere bezieht sich die in Information Memo No 10 der EU-Kommission zur Ministerkonferenz im Februar 2000 genannte neue Dimension des neuen EU-AKP-Abkommens hinsichtlich der Migrationsfragen?

22

Gibt es bereits Maßnahmen zur Umsetzung der im Vertrag festgelegten Zusage der EU, die Rechte der Drittausländer in der Europäischen Union zu stärken?

a) Wenn ja, welche?

b) Wenn nein, warum nicht?

c) Welche Institutionen und/oder Personen sind für diese Umsetzung verantwortlich?

Berlin, den 9. August 2000

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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