Möglichkeiten einer „freiwilligen“ Rückkehr nach Afghanistan (Nachfrage)
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Auf die ursprüngliche Kleine Anfrage mit dem o. g. Titel (Drucksache 14/3881) hat die Bundesregierung am 27. Juli 2000 unter anderem geantwortet, eine „freiwillige“ Rückkehr nach Afghanistan sei grundsätzlich möglich, „faktisch jedoch sehr erschwert“. Es wird dann auf offene Landverbindungen zwischen Afghanistan und Pakistan bzw. Turkmenistan verwiesen, ebenso auf die Passierbarkeit der Grenze zum Iran (Antwort: Drucksache 14/3944).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Trifft es zu, dass Pakistan regelmäßig den Transit über sein Hoheitsgebiet nach Afghanistan nicht genehmigt und keine entsprechenden Visa erteilt?
Trifft es zu, dass die Behörden in Turkmenistan Visa nur in Ausnahmefällen erteilen und ein früherer Versuch, von Deutschland aus eine Rückkehr nach Afghanistan über Turkmenistan zu organisieren, gescheitert ist?
Trifft es zu, dass der Iran Transitvisa allenfalls nach sehr langen Verfahren und nur dann erteilt, wenn durch den UNHCR oder eine andere Stelle ausdrücklich garantiert wird, dass es sich im konkreten Fall ausschließlich um eine Transitreise handelt?