Zusammenarbeit mit Namibia
der Abgeordneten Joachim Günther (Plauen), Dr. Helmut Haussmann, Ulrich Irmer, Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Dr. Karlheinz Guttmacher, Walter Hirche, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Jürgen Koppelin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Gerhard Schüßler, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Dieter Thomae, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.
Vorbemerkung
Am 21. März 2000 feierte Namibia seinen zehnten Unabhängigkeitstag. Als Mitglied der Namibia-Kontaktgruppe hatte Deutschland seinerzeit einen maßgeblichen Anteil am Zustandekommen der UNO-Resolution Nr. 435 mit der die Voraussetzungen für die Unabhängigkeit Namibias geschaffen wurden. Auf Grund dieser besonderen Verantwortung, aber auch vor dem Hintergrund der kolonialen Vergangenheit Deutschlands in Namibia hat die Bundesregierung seit 1989 der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit und dem bilateralen politischen Dialog mit Namibia einen besonderen Stellenwert eingeräumt.
Heute ist Namibia ein Rechtsstaat mit Mehrparteiensystem, freien Wahlen, garantierten Grundrechten, unabhängiger Justiz und Pressefreiheit. Die Regierung ist bemüht, Fehlverhalten im Bereich der Menschenrechte, insbesondere im Zusammenhang mit der Rekrutierung von Soldaten für den Einsatz im angolanischen Bürgerkrieg, zu korrigieren. Die freie Entfaltung wirtschaftlicher Aktivitäten ist weitgehend gewährleistet und das private Engagement wird gefördert. Dennoch gibt es nach wie vor erhebliche entwicklungspolitische Defizite, die ein langfristiges und nachhaltiges Engagement erforderlich machen. Die Erwartungen unserer namibischen Partner einschließlich der vielen namibischen Staatsangehörigen deutscher Herkunft an die Unterstützung aus Deutschland sind daher auch weiterhin besonders hoch.
Die frühere Bundesregierung hatte in Namibia 1997 60 Mio. DM für finanzielle und technische Zusammenarbeit zugesagt. Eine Fortschreibung dieser Zusammenarbeit war von der neuen Bundesregierung zunächst unter Hinweis auf die Verwicklung Namibias in den Kongo-Konflikt und auf die Menschenrechtsproblematik im Norden des Landes abgelehnt worden. Obwohl sich keine grundlegenden Änderungen der Lage in Namibia ergeben haben, hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) nunmehr vor wenigen Wochen mit Namibia Neuzusagen in Höhe von 31,2 Mio. DM vereinbart.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Deutschland auch zehn Jahre nach der Unabhängigkeit weiterhin eine besondere Verantwortung gegenüber Namibia wahrnehmen sollte?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit ihrem Amtsantritt im Herbst 1998 zur Verstärkung der bisherigen entwicklungspolitischen Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Namibia durchgeführt?
Mit welcher Begründung hat die Bundesregierung davon abgesehen, das 1997 mit Namibia vereinbarte Zweijahresprogramm fortzusetzen?
Welche Umstände haben die Bundesregierung veranlasst, im Frühjahr 2000 die entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit Namibia wieder aufzunehmen und Neuzusagen in Höhe von 31,2 Mio. DM zu vereinbaren?
In welcher Weise ist die Entwicklungszusammenarbeit mit Namibia von den Sparbeschlüssen im Haushalt des Einzelplans 23 für das Jahr 2000 und darüber hinaus betroffen?
Welche Sektoren und Projekte der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit sollten nach Auffassung der Bundesregierung zukünftig insbesondere gefördert werden?
Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung zur Unterstützung der kulturpolitischen Zusammenarbeit mit Namibia?
Insbesondere welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Förderung der Interessen der deutschsprachigen Minderheit in Namibia durchgeführt?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Situation des deutschen Sprachunterrichts an namibischen Schulen sowie die Situation der deutschen Schule in Windhuk?
In welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung, ihrer besonderen Verantwortung gegenüber Namibia im Rahmen der EU-AKP-Entwicklungszusammenarbeit gerecht zu werden?
Wie beurteilt die Bundesregierung die menschenrechtliche Dimension der Zwangsrekrutierung namibischer Staatsangehöriger für den Einsatz im angolanischen Bürgerkrieg sowie die Beteiligung der namibischen Truppen an Militäraktionen in afrikanischen Nachbarländern und in welcher Weise werden diese Fragen im Rahmen der deutsch-namibischen Entwicklungszusammenarbeit aufgegriffen?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Aufruf des simbabwischen Staatspräsidenten, Robert Mugabe, an namibische Landarbeiter, Farmen, die sich im Eigentum von Namibiern weißer Hautfarbe befinden, zu besetzen und welche Auswirkungen würde die Unterstützung dieses Aufrufes durch die namibische Regierung für die entwicklungspolitische Zusammenarbeit haben?