Protokollnotiz zum Hauptstadtfinanzierungsvertrag
der Abgeordneten Petra Pau und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Als Anlage zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Berlin über die finanzielle Abgeltung von Hauptstadtlasten vom 30. Juni 1994 ist eine Protokollnotiz vereinbart worden. Diese besagt:
„Die Vertragsparteien gehen davon aus, daß für die Zeit ab dem Jahr 2000 ein Anschlußvertrag über die Abgeltung der gesamtstaatlich veranlaßten Repräsentationsaufgaben (Kultur/Sonderbelastungen) geschlossen wird.“
Laut Tagesspiegel vom 7. Juni 2000 bedankte sich der Bundeskanzler bei Berliner Polizeidienststellen für die Arbeit während des Clinton-Besuches und der Konferenz „Modernes Regieren im 21. Jahrhundert“. Berlin habe sich von „seiner besten Seite gezeigt“. Gleichzeitig klafft im Berliner Haushalt allein für hauptstadtbedingte Sicherheitsaufwendungen (Objektschutz, Regierungsabschnitt 35, Personenschutz) ein Loch von ca. 45 Mio. DM.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Ist die Bundesregierung mit dem Land Berlin bereits in Verhandlungen zu dieser Anschlussvereinbarung?
Wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass mit Abschluss des Anschlussvertrages zur Kulturfinanzierung vom 17. Mai 2000, die Abgeltung der repräsentationsbedingten Sonderlasten keinesfalls erledigt ist?
Wenn nein, warum nicht?
Wer ist durch die Bundesregierung zur Führung der Verhandlungen mit dem Land Berlin beauftragt?
Mit welchen Prämissen wird die Bundesregierung in die Verhandlungen gehen?
Welche Leistungen erwartet die Bundesregierung durch das Land Berlin?
Welchen Zeitplan hat sich die Bundesregierung für die Anschlussvereinbarung gestellt?