Erhaltung von „Haus Doorn“
der Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt am Main), Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Rainer Brüderle, Ulrich Heinrich, Ulrich Irmer, Dr. Heinrich L. Kolb, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Günther Friedrich Nolting, Gerhard Schüßler, Dr. Irmgard Schwaetzer, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.
Vorbemerkung
Der niederländische Staatssekretär für Kultur, Rick van der Ploeg, hat die Schließung des Museums „Huis Doorn“ in der Provinz Utrecht und die öffentliche Versteigerung des gesamten Museumsinventars angekündigt.
Haus Doorn war von 1918 bis zu seinem Tode 1941 Wohnsitz des ins Exil gegangenen letzten deutschen Kaisers, Wilhelms II., der dort politisches Asyl durch das mit den Hohenzollern verwandte niederländische Königshaus Oranien-Nassau erhalten hatte. Der Kaiser, der selbst den Titel eines Prinzen von Oranien führte, war von der Königin der Niederlande eingeladen worden, im Lande Asyl zu nehmen.
Nach dem zweiten Weltkrieg beschlagnahmte die niederländische Regierung das Erbe Wilhelms II., das seiner Familie im Rahmen der sog. Fürstenenteignungen nach dem ersten Weltkrieg überlassen worden war und wandelte das Haus in ein Museum um. Seither wird dort der letzte persönliche Besitz des Kaisers, darunter seine Sammlung, u. a. bestehend aus Gemälden von Antoine Pesne, Tischbein, Möbel, Tabatieren Friedrichs des Großen und Porzellan aus dem 16. bis 19. Jahrhundert sowie seine Korrespondenz, u. a. ein Briefwechsel mit dem späteren britischen Premierminister Winston Churchill, gezeigt. Der Wert der Sammlung wird auf 135 Mio. DM geschätzt.
Nach Ansicht des Staatssekretärs van der Ploeg stelle diese Kollektion „keinen Wert“ für die niederländische Geschichte dar und habe im Übrigen „keine Verbindung zum niederländischen Erbgut“.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Ist die Beschlagnahme des ehemaligen persönlichen Besitzes des verstorbenen Kaisers rechtlich als Enteignung der Familie der Hohenzollern zu werten?
Wenn ja, stand diese Enteignung im Einklang mit niederländischen und internationalen Rechtsvorschriften?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Tatsache bei, dass es sich bei Wilhelm II. um einen in den Niederlanden anerkannten politischen Asylanten handelte?
Welche kulturelle und historische Bedeutung misst die Bundesregierung dem Museum „Haus Doorn“ und seinen Exponaten zu?
Plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Erhaltung des Museums bzw. seiner Exponate?
Inwieweit hält es die Bundesregierung für möglich und durchführbar, Teile des früheren Eigentums Wilhelms II. wegen dessen historischer Bedeutung zu erwerben?