Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Heidemarie Ehlert und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Durch das Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform wurde die Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen gemäß § 3 Nr. 66 Einkommensteuergesetz (EStG) gestrichen. Den daraus resultierenden individuellen Härten sollte auf dem Erlass- oder Stundungswege begegnet werden. Da der Erlass gemäß § 227 Abgabenordnung (AO) aber eine Ermessensentscheidung der Finanzverwaltung ist, entsteht durch die ersatzlose Streichung der Steuerbefreiung gemäß § 3 Nr. 66 EStG eine Rechtsunsicherheit, die das Fortbestehen von Unternehmen gefährdet. Die Wiedereinführung der Steuerfreiheit im Rahmen der Gesetzgebung ist ein längerfristiger Prozess, so dass zu prüfen ist, inwieweit sich – ggf. auf dem Verwaltungswege – kurzfristig Korrekturmöglichkeiten ergeben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
In welcher Höhe führte die Streichung der Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen zu Steuermehreinnahmen?
In wie vielen Fällen war nach Kenntnis der Bundesregierung seit Streichung der Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen (§ 3 Nr. 66 EStG) durch eine entsprechende Besteuerung der Fortbestand von Unternehmen gefährdet?
Nach welchen Vorschriften wird der Ermessenspielraum für einen Erlass gemäß § 227 AO im Fall der Besteuerung von Sanierungsgewinnen geregelt?
Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung in Hinblick auf eine Konkretisierung des Ermessenspielraums bei einem Erlass gemäß § 227 AO in den Fällen, in denen durch eine Besteuerung von Sanierungsgewinnen der Fortbestand von Unternehmen gefährdet ist?