Das „Ostpreußenblatt“ und der Rechtsextremismus
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Unmittelbar nach dem Brandanschlag auf die Synagoge in Lübeck 1994 und nachdem der damalige Parteivorsitzende der rechtsextremen „Republikaner“, Franz Schönhuber, den damaligen Vorsitzenden des Zentralrats der Juden in Deutschland, Ignatz Bubis, einen „Volksverhetzer“ genannt hatte, weil Bubis die „Republikaner“ als geistige Urheber des Anschlags bezeichnet hatte, gerieten die „Republikaner“ politisch unter Druck und waren gesellschaftlich weitgehend isoliert.
Aber nicht alle rückten in dieser Situation von den „Republikanern“ ab. Fürsprecher fanden die „Republikaner“ im „Ostpreußenblatt“, was in dieser Situation ein hohes Maß an Solidarität und inhaltlichem Einklang offenbarte. Im Leitartikel des „Ostpreußenblattes“ vom 16. April 1994 wurde Folgendes ausgeführt: ,Damit lag Ignatz Bubis voll im Trend. Sämtliche Bonner Parteien „wußten“ schon am Tage nach dem Lübecker Anschlag, wo die Schuldigen waren und – vor allem – wer in der Öffentlichkeit hinter ihnen zu stehen hat: die Republikaner. In Nordrhein-Westfalen soll ein REP-Funktionär sogar an ausländerfeindlichen Ausschreitungen beteiligt gewesen sein, was die Parteispitze versucht habe zu vertuschen. Da soll es einen Zeugen geben. Dieser allerdings hat, laut Nachrichtenmagazin FOCUS, seine Aussage mittlerweile widerrufen. Doch es hilft alles nichts. Die Anti-REP-Front will sich die Legitimation für ihren Kreuzzug nicht von lästigen Aussagen und vorläufigen Ermittlungsergebnissen aufweichen lassen.‘
Darüber hinaus wurde in Bezug auf die Republikaner ausgeführt: „Den Republikanern wird nun stets vorgeworfen, sie stünden nicht auf dem Boden der Demokratie und wollten diese abschaffen. Dagegen haben die Republikaner ihre loyale Haltung zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung immer und immer wieder betont. Keine Chance, man glaubt ihnen nicht. Statt dessen heftet man ihnen die geistige Urheberschaft für ausländerfeindliche und antisemitische Übergriffe an.“
Wenige Tage nach dem Brandanschlag auf die Synagoge in Lübeck wurde im „Ostpreußenblatt“ vom 23. April 1994 zu den Forschungen Ernst Noltes ausgeführt, dass Nolte ,sich mit den Thesen revisionistischer Historiker ernsthaft beschäftigt. Statt diese – wie in den Medien üblich – von vornherein als abartige Verbrecher darzustellen, scheut Nolte sich nicht, diesen Leuten z. T. zu attestieren, dass sie ,nach Beherrschung des Quellenmaterials und zumal in der Quellenkritik diejenigen (Untersuchungen) der etablierten Historiker in Deutschland vermutlich übertreffen‘. Den Atem verschlägt es einem, wenn Nolte dann auch die Frage nach „sechs Millionen“ und dem Vorhandensein von Gaskammern derart stellt, dass die Antwort nicht bereits vorgegeben ist‘. Schließlich wurde in Bezug auf die Leugnung des Holocaust ausgeführt: „Die Bewunderung verdient der Verfasser für seine in Deutschland so seltene Zivilcourage schon jetzt“ (ebenda).
Allein diese Passage aus dem „Ostpreußenblatt“ hätte dazu führen müssen, dass der Landsmannschaft Ostpreußen durch die damalige Bundesregierung die politische und finanzielle Förderung entzogen wird.
Die damalige Bundesregierung sah trotz der oben genannten Artikel keine Anhaltspunkte für eine rechtsextreme Ausrichtung. Sie blieb bei dieser Auffassung, obwohl die Fraktion der PDS in einer Kleinen Anfrage auf 25 Seiten zusätzlich nachgewiesen hatte, dass das Organ der Landsmannschaft in massiver Form ausländerfeindliche, revanchistische, antidemokratische und geschichtsrevisionistische Äußerungen verbreitet, für rechtsextreme Verlage und Bücher wirbt und rechtsextreme Autoren publizieren lässt (vgl. die Kleine Anfrage ,Das „Ostpreußenblatt“ und der Rechtsextremismus‘ (II), Bundestagsdrucksache 12/8362).
An dieser Situation hat sich bis heute nichts geändert. Vielmehr hat das „Ostpreußenblatt“ seine Verbindungen ins rechtsextreme Lager noch verfestigt. Ehemalige Redaktionsmitglieder der „Jungen Freiheit“, bei der laut Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen (1999, hrsg. vom Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, April 2000, Seite 119) Anhaltspunkte für den Verdacht rechtsextremistischer Bestrebungen festzustellen sind, sind nun in die Redaktion des „Ostpreußenblattes“ übernommen worden.
Obwohl bisherige Kleine Anfragen der Fraktion der PDS eine Fülle von Hinweisen auf eine rechtsextreme Durchdringung des „Ostpreußenblattes“ gegeben haben, konnte die neue Bundesregierung bisher nur feststellen, dass „in einzelnen Fällen“ die Zeitung der Landsmannschaft Ostpreußen „Beiträge von Rechtsextremisten veröffentlicht oder für Erzeugnisse rechtsextremistischer Verlage“ geworben hat (Bundestagsdrucksache 14/3469).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Welche verfassungsschutzrelevanten Kenntnisse hat die Bundesregierung über eine rechtsextreme Ausrichtung und Durchdringung des „Ostpreußenblattes“?
Wird das „Ostpreußenblatt“ regelmäßig vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ausgewertet und wenn ja, seit wann?
Woher nimmt die Bundesregierung die Kenntnis, dass im „Ostpreußenblatt“ nur „in einzelnen Fällen“ Beiträge von Rechtsextremisten veröffentlicht oder für Erzeugnisse rechtsextremistischer Verlage geworben wird?
Wodurch schließt die Bundesregierung aus, dass dies regelmäßig geschieht?
Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Mitarbeit ehemaliger Redakteure der „Jungen Freiheit“ in der Redaktion des „Ostpreußenblattes“?
Welche verfassungsschutzrelevanten Kenntnisse hat die Bundesregierung über eine regelmäßige journalistische Tätigkeit von Autoren im „Ostpreußenblatt“ und in der „Jungen Freiheit“?
Welche verfassungsschutzrelevante Kenntnis hat die Bundesregierung über eine geschichtsrevisionistische Ausrichtung des „Ostpreußenblattes“?
Gibt es auch aktuelle verfassungsschutzrelevante Kenntnisse der Bundesregierung über eine inhaltliche Ausrichtung des „Ostpreußenblatttes“, die die Kriegsschuld Nazi-Deutschlands leugnet und/oder relativiert?
Wenn ja, welche?
Gibt es auch aktuelle verfassungsschutzrelevante Kenntnisse der Bundesregierung über eine ausländerfeindliche Durchdringung des „Ostpreußenblattes“?
Welche verfassungsschutzrelevanten Kenntnisse hat die Bundesregierung über eine revanchistische Ausrichtung des „Ostpreußenblattes“?
Gibt es auch aktuelle verfassungsschutzrelevante Kenntnisse der Bundesregierung
– über eine antidemokratische Durchdringung des „Ostpreußenblattes“ und eine Propagierung autoritärer Herrschaftsformen,
– über eine Propagierung der rechtsextremen These von den so genannten „Umerziehern“,
– über eine Öffnung des „Ostpreußenblattes“ gegenüber rechtsextremen Organisationen,
– über eine Öffnung des „Ostpreußenblattes“ gegenüber rechtsextremen Verlagen,
– bezüglich journalistischer Tätigkeit von Rechtsextremisten im „Ostpreußenblatt“,
– über eine Leugnung und/oder Relativierung des Holocaust durch das „Ostpreußenblatt“?
Wenn ja, welche?