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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Ratifizierung des Abkommens über Kriegsgräberfürsorge in der Bundesrepublik Deutschland und in der Russischen Föderation vom 16. Dezember 1992 (G-SIG: 14011283)

Ratifizierung und Veröffentlichung des Abkommens, Zahl der russischen Kriegsgräber und Kriegsgräberstätten auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, Mittel des bundes sowie der Länder und Gemeinden für Kriegsgräberfürsorge, Abkommen mit anderen Nachfolgestaaten der früheren Sowjetunion

Fraktion

PDS

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

21.07.2000

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher Bundestag14/382305. 07. 2000

Ratifizierung des Abkommens über Kriegsgräberfürsorge in der Bundesrepublik Deutschland und in der Russischen Föderation vom 16. Dezember 1992

der Abgeordneten Christine Ostrowski, Heinrich Fink und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Auf welche Weise und wann wurde das Abkommen über Kriegsgräberfürsorge in der Bundesrepublik Deutschland und in der Russischen Föderation vom 16. Dezember 1992 (im folgenden Fragetext „Abkommen“) ratifiziert?

2

In welcher Weise wurden das Abkommen und dessen Ratifizierungsdokumente amtlich veröffentlicht?

3

Wie viele russische Kriegstote, russische Kriegsgräber und russische Kriegsgräberstätten existieren auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Bundesländern geordnet angeben)?

4

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Veränderungen an Kriegsgräbern und Kriegsgräberstätten nach den Maßgaben der Artikel 4 und 5 des Abkommens?

5

In welcher Höhe stehen Mittel des Bundes für die Kriegsgräberfürsorge – deutsche Kriegsgräber und Kriegsgräberstätten in Russland sowie russische Kriegsgräber und Kriegsgräberstätten in Deutschland – nach Maßgabe des Abkommens bereit (bitte in Jahresscheiben seit 1993 angeben)?

6

In welchen Haushaltgruppen und -titeln sind die Mittel nach Frage 4 veranschlagt?

7

In welcher Höhe stellen nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder und Gemeinden Mittel für die Kriegsgräberfürsorge nach Maßgabe des Abkommens bereit?

8

Wer (welche Organisationen, Institutionen, Personen) hat Anspruch auf Mittel nach Frage 5 und wie ist die Bereitstellung der Mittel geregelt?

9

Existieren vergleichbare Abkommen über Kriegsgräberfürsorge auch mit den anderen Nachfolgestaaten der früheren Sowjetunion?

10

Wann wurden sie geschlossen und was sind die wesentlichen Maßgaben solcher Abkommen?

Berlin, den 5. Juli 2000

Christine Ostrowski Heinrich Fink Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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