Ratifizierung des Abkommens über Kriegsgräberfürsorge in der Bundesrepublik Deutschland und in der Russischen Föderation vom 16. Dezember 1992
der Abgeordneten Christine Ostrowski, Heinrich Fink und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Auf welche Weise und wann wurde das Abkommen über Kriegsgräberfürsorge in der Bundesrepublik Deutschland und in der Russischen Föderation vom 16. Dezember 1992 (im folgenden Fragetext „Abkommen“) ratifiziert?
In welcher Weise wurden das Abkommen und dessen Ratifizierungsdokumente amtlich veröffentlicht?
Wie viele russische Kriegstote, russische Kriegsgräber und russische Kriegsgräberstätten existieren auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Bundesländern geordnet angeben)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Veränderungen an Kriegsgräbern und Kriegsgräberstätten nach den Maßgaben der Artikel 4 und 5 des Abkommens?
In welcher Höhe stehen Mittel des Bundes für die Kriegsgräberfürsorge – deutsche Kriegsgräber und Kriegsgräberstätten in Russland sowie russische Kriegsgräber und Kriegsgräberstätten in Deutschland – nach Maßgabe des Abkommens bereit (bitte in Jahresscheiben seit 1993 angeben)?
In welchen Haushaltgruppen und -titeln sind die Mittel nach Frage 4 veranschlagt?
In welcher Höhe stellen nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder und Gemeinden Mittel für die Kriegsgräberfürsorge nach Maßgabe des Abkommens bereit?
Wer (welche Organisationen, Institutionen, Personen) hat Anspruch auf Mittel nach Frage 5 und wie ist die Bereitstellung der Mittel geregelt?
Existieren vergleichbare Abkommen über Kriegsgräberfürsorge auch mit den anderen Nachfolgestaaten der früheren Sowjetunion?
Wann wurden sie geschlossen und was sind die wesentlichen Maßgaben solcher Abkommen?