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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Maßnahmen zum Abbau des Lohngefälles zwischen Frauen und Männern

<span>Ergebnisse aus Berichten des Statistischen Bundesamtes sowie der EU-Kommission und Verfassungsgebot betr. tatsächliche Gleichstellung, eingeleitete und geplante Maßnahmen, veranlasste Untersuchungen betr. Entgeltungleichheit, Einsatz von gesetzlichen Mindestlöhnen; Erfahrungen und Strategien aus anderen europäischen Ländern, Verfahren zur diskriminierungsfreien Arbeitsbewertung, Dialog mit Tarifpartnern betr. (Weiter)Entwicklung und Anwendung</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

20.11.2007

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/691102. 11. 2007

Maßnahmen zum Abbau des Lohngefälles zwischen Frauen und Männern

der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Karin Binder, Dr. Lothar Bisky, Werner Dreibus, Katja Kipping, Kornelia Möller, Elke Reinke, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Axel Troost, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Verpflichtung des Staates, die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern, wird durch Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes festgeschrieben. Zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern im Erwerbsleben gehört als zentrale Aufgabe auch der Abbau der Lohndiskriminierung von Frauen.

Auf die gravierenden Auswirkungen des Lohngefälles auf die Position von Frauen im wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben während ihrer gesamten Erwerbstätigkeit und darüber hinaus hat unlängst erneut die Europäische Kommission in ihrer Mitteilung zur Bekämpfung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles vom Juli 2007 hingewiesen.

Bereits 1985 hat sich die Bundesrepublik Deutschland gemäß des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau (Artikel 11 Abs. 1 Buchstabe d) verpflichtet, alle geeigneten Maßnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau im Berufsleben zu treffen. Dazu gehört auch das Recht auf gleiches Entgelt, einschließlich sonstiger Leistungen, und auf Gleichbehandlung bei gleichwertiger Arbeit sowie Gleichbehandlung bei der Bewertung der Arbeitsqualität.

Auch gemäß EG-Vertrag (Artikel 141) muss die Bundesregierung die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen sicherstellen.

Dennoch werden durch das Statistische Bundesamt immer noch gravierende Entgeltunterschiede zwischen Männern und Frauen bei vergleichbaren Tätigkeiten ausgewiesen. Danach verdienten im Jahr 2005 vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmerinnen im produzierenden Gewerbe, Handel, Kredit- und Versicherungsgewerbe im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen mit 2 539 Euro durchschnittlich 20 Prozent weniger.

In den letzten 10 Jahren bewegte sich der Gender Pay Gap, der Indikator, mit dem der Verdienstabstand zwischen Männern und Frauen auf europäischer Ebene gemessen wird, zwischen 21 und 23 Prozent. Damit nimmt die Bundesrepublik Deutschland den drittletzten Rang unter den EU-Staaten im Hinblick auf die Angleichung der Einkommen von Frauen und Männern ein. Die Lohnungleichheit nimmt im Gegensatz zu den meisten anderen europäischen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland sogar wieder zu (vgl. Bericht der Europäischen Kommission zur Gleichstellung von Frauen und Männern 2006).

Drucksache 16/6911 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Zum Einkommensabstand zwischen Frauen und Männern tragen verschiedene Faktoren bei. So spielt nach wie vor eine Rolle, dass Frauen überdurchschnittlich häufig als Teilzeitbeschäftigte oder als geringfügig Beschäftigte tätig sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wie bewertet die Bundesregierung die Analyse des Statistischen Bundesamtes „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ und die Mitteilung zur Bekämpfung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles vom Juli 2007 vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlich gebotenen Ziels der Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen, und welchen Handlungsbedarf leitet sie davon ab?

2

Wurden seitens der Bundesregierung konkrete Maßnahmen und Reformen eingeleitet, um sowohl die Chancen- als auch die Entgeltgleichheit von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt voranzubringen, und wenn ja welche? Wenn nicht, warum nicht? Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg ihres bisherigen Agierens, insbesondere im Zusammenhang mit den Ergebnissen der Analyse des Statistischen Bundesamts?

3

Welche Untersuchungen wurden zur Ermittlung der Ursachen der Entgeltungleichheit eingeleitet, und welche Ergebnisse haben diese Untersuchungen gebracht? Wenn keine, warum nicht?

4

Werden gesetzliche Regelungen zur Sicherung der Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt angestrebt, wenn ja welche? Wenn nein, warum nicht?

5

Würde die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes durch die Bundesregierung als ein Schritt zur Verbesserung der Lohnsituation insbesondere von Frauen angesehen werden können, da sie in besonders hohem Maße von Niedriglöhnen betroffen sind? Wenn nein, warum nicht?

6

Welche Erfahrungen und Strategien aus anderen europäischen Ländern, in denen der Gender Pay Gap geringer ausfällt als in der Bundesrepublik Deutschland, sind der Bundesregierung bekannt und gegebenenfalls auf die Bundesrepublik Deutschland übertragbar?

7

Welche Länder mit einem niedrigeren Gender Pay Gap verfügen über einen gesetzlichen Mindestlohn?

8

Welche Verfahren zur diskriminierungsfreien Arbeitsbewertung sind der Bundesregierung bekannt? Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, im Dialog mit den Tarifparteien zur (Weiter-)Entwicklung und Anwendung solcher Maßnahmen beizutragen?

Berlin, den 30. Oktober 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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