Abschiebungen nach Sri Lanka (Nachfrage)
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
In ihrer Antwort auf eine frühere Kleine Anfrage zu Abschiebungen nach Sri Lanka (Bundestagsdrucksache 14/3977) hat die Bundesregierung Anfang August 2000 mitgeteilt, sie sehe trotz der bekannt gewordenen Fälle von verhafteten Rückkehrern und der zunehmenden Spannungen in Sri Lanka keinen Anlass, Abschiebungen in dieses Land auszusetzen.
Seither hat sich die Lage in Sri Lanka jedoch dramatisch verschlechtert. Am 4. September 2000 haben die Regierungstruppen eine neue Offensive gegen die „Befreiungstiger von Tamil Eelam“ (LTTE) gestartet. Bei den Kämpfen sind zahlreiche Menschen ums Leben gekommen. Gleichzeitig kommt es zu Anschlägen. So wurden am 14. September 2000 nach Agenturmeldungen bei einer Bombenexplosion vor einem Krankenhaus im Zentrum der Hauptstadt Colombo fünf Menschen getötet und mindestens 26 weitere verletzt. Im Vorfeld der für den 10. Oktober 2000 angesetzten Parlamentswahlen ist mit einer weiteren Zunahme der Spannungen zu rechnen. Vor diesem Hintergrund ist auch die Aussage des Auswärtigen Amtes im Ad-hoc-Lagebericht zu Sri Lanka vom 11. Juli 2000 ernst zu nehmen, dass die verschärften Sicherheitskontrollen „sich hauptsächlich gegen junge Tamilen in wehrfähigem Alter richten“. Angehörige der tamilischen Zivilbevölkerung sind auch zunehmend Opfer des „Verschwindenlassens“. Eine Bedrohung für tamilische Zivilisten geht auch von der steigenden Militanz der singhalesischen Bevölkerungsgruppe aus, deren radikale Teile jeden Kompromiss mit den Tamilen ablehnen. Nach einem Bericht des Südasien-Büros werden die Ergebnisse der Parlamentswahlen nichts an der extrem zugespitzten Lage ändern. Eher sei damit zu rechnen, dass die Gräben zwischen den Bevölkerungsgruppen immer größer werden und der Konflikt weiter eskaliert.
Vor diesem Hintergrund ist es mehr als verständlich, dass sich derzeit im Abschiebegefängnis von Moers vier Tamilen mit einem Hungerstreik gegen ihre drohende Abschiebung nach Sri Lanka wehren.
Deshalb fragen wir die Bundesregierung:
1. Sind seit April 2000 weitere Abschiebungen nach Sri Lanka durchgeführt worden (bitte gegebenenfalls nach deutschem Flughafen, Abflugdatum, Zahl der betroffenen Personen getrennt ausweisen)?
Fragen7
Wenn Frage 1 bejaht wird: Hat die Bundesregierung die Ankunft der Abgeschobenen in Colombo beobachten lassen?
Wenn ja: Welche Erkenntnisse haben sich aus dieser Beobachtung ergeben?
Wenn nein: Warum nicht?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Ausgang des in ihrer o. g. Antwort zu Frage 1 der früheren Kleinen Anfrage genannten Gerichtstermins gegen Abgeschobene am 15. August 2000 vor?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über das Schicksal der drei Personen vor, die unentschuldigt zum Gerichtstermin am 11. Juli 2000 nicht erschienen waren und deshalb mit Haftbefehl gesucht wurden?
Hat die Bundesregierung sich bemüht, die in ihrer o. g. Antwort auf die frühere Kleine Anfrage zitierte Auskunft der sri-lankischen Kriminalpolizei, die am 28. April 2000 abgeschobenen Personen befänden sich auf freiem Fuß, mit Hilfe von Aussagen einer unabhängigen Quelle überprüfen zu lassen?
Wenn ja: Welche weitere Quelle ist herangezogen worden und welches Ergebnis hat die Überprüfung erbracht?
Wenn nein: Warum nicht?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Lage in Sri Lanka
a) für unbegleitete Kinder,
b) für alleinstehende Frauen?
Sieht die Bundesregierung angesichts der in der Begründung beschriebenen gefährlichen Zuspitzung der Lage in Sri Lanka nunmehr Anlass,
a) das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge anzuweisen, Abschiebungshindernisse (etwa nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG) in Asylverfahren für Tamilen aus Sri Lanka festzustellen beziehungsweise Fälle, in denen das Asylverfahren rechtskräftig ohne Anerkennung und ohne Feststellung eines solchen Abschiebungshindernisses beendet worden ist, gemäß § 51 Abs. 5 VwVfG wieder aufzugreifen,
b) den Innenministern und Innensenatoren der Länder vorzuschlagen, die Abschiebung von Personen nach Sri Lanka bis auf weiteres auszusetzen?
Wenn Frage 7 verneint wird:
a) Wie begründet die Bundesregierung die Auffassung, die Vorgänge in Sri Lanka seien keine ausreichende Grundlage für solche Maßnahmen?
b) Wann sähe die Bundesregierung – abstrakt gesprochen, – mit konkretem Bezug auf Sri Lanka die Lage als so gravierend an, dass nach ihrer Auffassung die in Frage 7 genannten Maßnahmen in Betracht kämen?