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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Ursprüngliche Zielstellung der Ökosteuer und Änderungen dieser Zielstellung (G-SIG: 14011431)

Verwendung des Ökosteueraufkommens bis 2003, Ausgleich von Kürzungen im Bundeshaushalt, Rentenversicherungsbeiträge

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

25.10.2000

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/420902. 10. 2000

Ursprüngliche Zielstellung der Ökosteuer und Änderungen dieser Zielstellung

der Abgeordneten Christine Ostrowski und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Die Ökosteuer war mit der Begründung der Senkung der Rentenversicherungsbeiträge eingeführt worden. Die Mehreinnahmen aus der höheren Besteuerung von Kraftstoffen und Strom sollten an die Rentenversicherung fließen und dort vollständig zur Entlastung der Beitragszahler verwendet werden. Dabei sollte der Rentenbeitragssatz ursprünglich in drei Schritten um insgesamt 2,4 Prozentpunkte verringert werden. Dieses Vorhaben ist jedoch nur in der ersten Stufe der Energiesteueranhebung im Jahr 1999 konsequent verfolgt worden. Damals wurde das Mehraufkommen der Energieverbrauchsteuern noch vollständig zur Finanzierung der Beitragssenkung von 20,3 auf 19,5 Prozent verwendet.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie hoch beziffern sich die Mehreinnahmen/die voraussichtlichen Mehreinnahmen aus der Ökosteuer in den jeweiligen Jahren 1999 bis 2003?

2

Wofür wurden/werden die Mehreinnahmen/die voraussichtlichen Mehreinnahmen aus der Ökosteuer in den jeweiligen Jahren 1999 bis 2003 verwendet?

3

Wie viel Prozent des Gesamtaufkommens der Ökosteuer 1999 bis 2003 wird für die Senkung des Rentenbeitragssatzes eingesetzt?

4

Um wie viel Prozentpunkte wurde bzw. wird durch die Mehreinnahmen bzw. die voraussichtlichen Mehreinnahmen aus der Ökosteuer der Rentenbeitragssatz in den jeweiligen Jahren 1999 bis 2003 gesenkt?

5

Trifft es zu, dass ab dem Jahr 2000 jeweils 200 Mio. DM jährlich zur Finanzierung des „Programms zur Förderung erneuerbarer Energien“ verwendet werden?

6

Trifft es zu, dass im Jahr 2000 insgesamt 2,1 Mrd. DM, ab dem Jahr 2001 jährlich 1,7 Mrd. DM, zum Ausgleich von zusätzlichen Zahlungen des Bundes verwendet werden, die der Bund der Rentenversicherung neben dem Aufkommen aus der Ökosteuer zukommen ließ?

7

Trifft es zu, dass von den Mitteln, die der Rentenversicherung aus dem Ökosteuer-Aufkommen nach Abzug der in Frage 4 genannten Beträge rund 4,5 Mrd. DM als Ausgleich dafür benötigt werden, dass der Bund seine Beitragszahlungen für Bezieher von Arbeitslosenhilfe sowie für Wehr- und Zivildienstleistende verringert hat?

8

Trifft es zu, dass bis 2003 jährlich weitere 1,1 Mrd. DM aus dem Ökosteuer-Aufkommen als Kompensation für die Senkung des zusätzlichen Bundeszuschusses dienen, zu dessen Finanzierung 1998 eigens die Umsatzsteuer erhöht worden war?

9

Welchen Standpunkt vertritt die Bundesregierung – unter der Voraussetzung, dass die Vermutungen in Frage 7 und 8 zutreffen – zur Auffassung, dass demnach ein beträchtlicher Teil der Ökosteuer zum Ausgleich von Finanzierungslücken der Rentenversicherung benötigt wird, die aus Kürzungen im Bundeshaushalt resultieren und demzufolge keine wirklichen Einsparungen des Bundes darstellen?

10

Welchen Standpunkt vertritt die Bundesregierung zur Auffassung, dass auch das verbleibende Ökosteuer-Aufkommen praktisch keine weitere Beitragssatzsenkung mehr erlaubt, sondern überwiegend zur Vermeidung sonst fälliger Beitragssatzanhebungen gebraucht wird?

11

Hält die Bundesregierung an ihrem Ziel fest, die 1999 in Aussicht gestellten Beitragssatzsenkungen auf 19 Prozent im Jahr 2001 bzw. 18,9 Prozent im Jahr 2002 (die nach den jüngsten Berechnungen der Rentenversicherungsträger inzwischen hinfällig sind) zu realisieren oder wird sie stattdessen im kommenden Jahr beim derzeitigen Beitragssatz von 19,3 Prozent bleiben, im Jahr 2002 nur eine geringfügige Beitragssatzsenkung auf 19,1 Prozent durchführen und im Jahr 2003 den Beitragssatz wieder anheben?

12

Um wie viele Mrd. DM wird das gesamte Aufkommen aus der Ökosteuer bis 2003 gegenüber dem des Jahres 2000 zunehmen?

Berlin, den 28. September 2000

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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