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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Luft-Boden-Schießplatz Wittstock (G-SIG: 14011386)

Jährliches Luft-Boden-Übungsaufkommen durch Kampfflugzeuge der Bundeswehr auf den einzelnen Übungsplätzen seit 1990, Nutzung von Schießanlagen im Ausland, Vereinbarungen mit den britischen Streitkräften in Deutschland, Nutzungskonzept für den Schießplatz Wittstock, Übungen zum Einsatz von Nuklearwaffen, Altlastensanierung, Haushaltsmittel

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

11.12.2000

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher Bundestag14/412018. 09. 2000

Luft-Boden-Schießplatz Wittstock

der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Heidi Lippmann, Dr. Winfried Wolf und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Die offiziellen Planungsdaten zur Nutzung des ehemals sowjetisch genutzten Luft-Boden-Schießplatzes Wittstock durch die Bundeswehr gehen vom Truppenübungsplatzkonzept des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) vom 30. Juni 1992 aus. Auch im aktuellen Rechtstreit um Wittstock vor dem Bundesverwaltungsgericht machte die Bundeswehr gemäß dieser Zahlen einen Übungsbedarf von 3 000 Luft-Boden-Einsätzen pro Jahr geltend, obwohl sich der Bestand von Kampfflugzeugen in der Bundesrepublik Deutschland seit 1992/93 um fast 40 % verringert hat. Nach neuesten Planungen des vom Bundeskabinett gebilligten „Eckwerte“-Papiers des BMVg soll der Bestand deutscher Kampfflugzeuge um weitere 25 % im Rahmen der künftigen Bundeswehrreform verringert werden, ohne dass der behauptete Bedarf an Luft-Boden-Schießübungen durch das BMVg bisher reduziert wurde.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Wie viele Luft-Boden-Übungseinsätze der Bundesluftwaffe fanden jährlich im Zeitraum von 1990 bis 2000 in Nordhorn, Siegenburg, Holloman, Goose Bay, Decimomannu, Vlieland, Terschelling, Römo und an sonstigen Orten statt (aufgeschlüsselt nach einzelnen Übungsgeländen)?

2

Welches jährliche Luft-Boden-Übungsaufkommen ist für die kommenden fünf Jahre auf den in Frage 1 genannten Übungsplätzen durch Kampfflugzeuge der Bundeswehr vorgesehen?

3

Wie viele Luft-Boden-Übungseinsätze alliierter Streitkräfte fanden jährlich im Zeitraum von 1990 bis 2000 in Nordhorn, Siegenburg und auf sonstigen deutschen Liegenschaften statt (aufgeschlüsselt nach Gaststreitkraft, ständig in Deutschland präsent/temporär eingeflogen und einzelnen Übungsgeländen)?

4

Welches jährliche Luft-Boden-Übungsaufkommen ist für die kommenden fünf Jahre durch alliierte Kampfflugzeuge in Nordhorn, Siegenburg und auf sonstigen deutschen Liegenschaften vorgesehen (aufgeschlüsselt nach Gaststreitkraft, ständig in Deutschland präsent/temporär eingeflogen und einzelnen Übungsgeländen)?

5

Hält das BMVg weiterhin an der Viertelparität der deutschen Luft-Boden-Einsätze, verteilt auf Deutschland, Mittelmeer, Nordsee und Nordamerika fest?

6

Auf welchen Vertragsgrundlagen nutzt die Bundesluftwaffe die Luft-Boden-Schießplätze Holloman, Goose Bay, Terschelling, Vlieland, Röme und Decimomannu und was ist in den jeweiligen Verträgen jeweils vorgesehen über – die Länge der Nutzungsdauer, – den Einsatzumfang der Nutzungsdauer, – Entschädigungsleistungen für die deutsche Nutzung, – deutsche Teilfinanzierungen zum Aufbau der Schießanlagen im Ausland?

7

Ist die Einsatz-Reduktion oder die Aufgabe deutscher Luft-Boden-Übungsplätze im Ausland vorgesehen?

8

Sind Vertragsverlängerungen, Ausweitungen, Ausbauten (Holloman II) oder gänzlich neue Luft-Boden-Schießplätze (Konya, Suda) für die Bundesluftwaffe im Ausland vorgesehen?

9

Welche Kompensationsleistungen wurden mit dem Ende des Soltau-Lüneburg-Abkommens 1994 den britischen Nutzern von der Bundesregierung in Aussicht gestellt? Hat die Bundesregierung den britischen Streitkräften Ausgleichsleistungen bereitgestellt? Wenn ja, in welcher Form?

10

Trifft es zu, dass auch in der deutsch-britischen Verwaltungsvereinbarung von 1993 über die Nutzung der Nordhorn-Range eine Kompensationsabsicht formuliert wurde? Beabsichtigt die Bundeswehr, ihre bisherigen Luft-Boden-Schießübungen von Nordhorn nach Wittstock zu verlegen? Wenn ja, in welchem Umfang?

11

Treffen Medienberichte zu, die britischen Luftstreitkräfte würden sich ab 2002 gänzlich von Nordhorn zurückziehen? Wenn ja, beabsichtigt die Bundesregierung, die Nordhorn-Range weiterhin für Luft-Boden-Schießübungen zu nutzen (durch wen, in welchem Umfang)?

12

Beabsichtigt die Bundesregierung, in Wittstock auch alliierte Kampfflugzeuge Luft-Boden-Schießübungen trainieren zu lassen?

13

Bedeutet die Regelung in Artikel 5 Abs. 3 des 2+4-Vertrages, „Ausländische Streitkräfte und Atomwaffen oder deren Träger werden in diesem Teil Deutschlands weder stationiert noch dorthin verlegt,“ aus der Sicht der Bundesregierung, dass – alliierte Kampfflugzeuge über Ostdeutschland keine Übungsflüge durchführen dürfen, – alliierte Kampfflugzeuge auch dann nicht in Wittstock trainieren dürfen, wenn sie in Westdeutschland starten und wieder landen, – die Bundesluftwaffe keine Kampfflugzeuge in Ostdeutschland stationieren wird, die – wie etwa der Tornado – als nukleare Trägersysteme genutzt werden können, – keine deutschen Tornados in Wittstock Luft-Boden-Schießübungen trainieren dürfen?

14

Entsprechen die fünf Waffeneinsatzverfahren, die die Bundesregierung 1994 für Wittstock vorsah (Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage – Antwort: Bundestagsdrucksache 12/7143), noch der aktuellen Planung?

15

Sind darüber hinaus weitere Nutzungsarten von Wittstock nach Planungen des BMVg möglich und/oder vorgesehen, insbesondere durch Hubschrauber, Artillerie, Panzer, Raketen, Drohnen, Marschflugkörper? Wenn ja, in welchem Umfang? Wenn nein, sind derartige Übungen auch für die Zukunft ausgeschlossen?

16

Kann das BMVg in Wittstock ausschließen, dass Übungen zum Einsatz von Nuklearwaffen stattfinden?

17

Welche Kosten sind dem Bund bislang durch den Rechtsstreit mit den Anrainergemeinden entstanden?

18

Warum wurde 1992 nicht mit der Durchführung eines förmlichen Planfeststellungsverfahrens begonnen, um dem Interesse der Anliegergemeinde und der Bürgerinnen und Bürger bezüglich der vom Gesetzgeber vorgesehenen Beteiligung zu entsprechen?

19

Warum hat die Bundeswehr bisher keine flächenmäßige Munitionsbereinigung auf dem Übungsplatz vorgenommen? Sieht die Bundesregierung darin keine Gefährdung des Lebens von Soldaten, Wachschutzmitarbeitern, Forstarbeitern, Jägern u. a., die alle die Erlaubnis von der Bundeswehr haben, das Gelände zu betreten?

20

Welche Maßnahmen zum Schutz dieses Personenkreises sind bisher getroffen worden?

21

Wie ist der Stand bezüglich der Entwicklung einer Garnison in Wittstock? Welche Planungsleistungen wurden bisher erbracht?

22

Inwieweit treffen Berichte zu, die besagen, dass Wittstock als Schießübungsplatz der Krisenreaktionskräfte genutzt werden soll?

23

Welche Haushaltsmittel sind für den Schießplatz Wittstock/Dosse in der mittelfristigen Finanzplanung des Bundesministers der Verteidigung vorgesehen (bitte aufschlüsseln nach Neuinvestitionen, die den Luft-Boden-Übungsbetrieb betreffen, nach Kosten für die Munitionsbereinigung und nach Infrastrukturmaßnahmen in der Region Wittstock – Ruppin)?

24

Welche Auswirkungen wird es nach Auffassung der Bundesregierung auf die Glaubwürdigkeit von Politikern haben, in Rechnung stellend, dass der jetzige Verteidigungsminister als Oppositionsführer 1994 eine Einstellung der militärischen Nutzung für den Fall seiner Wahl als Bundeskanzler versprochen hatte und als Minister an der militärischen Nutzung des Übungsplatzes festhält?

Berlin, den 15. September 2000

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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