Abwicklung von Restitutionsansprüchen nach dem Vermögensgesetz
der Abgeordneten Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Jörg van Essen, Ulrich Heinrich, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Walter Hirche, Birgit Homburger, Ulrich Irmer, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt am Main), Detlef Parr, Gerhard Schüßler, Dr. Irmgard Schwaetzer, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.
Vorbemerkung
Vor 10 Jahren ist das Vermögensgesetz und damit der Grundsatz „Rückgabe vor Entschädigung“ in Kraft getreten. Gleichwohl steht die Erfüllung einer Vielzahl geltend gemachter Rückgabeansprüche noch aus, obwohl die zügige Abwicklung bestehender Rückgabeansprüche Rechtssicherheit in den neuen Ländern bewirken und erhebliche Investitionsleistungen mobilisieren könnte.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen3
Wie viele Rückgabeverfahren wurden seit dem Inkrafttreten des Vermögensgesetzes abgeschlossen, und wie hoch ist die Zahl der noch anhängigen Verfahren?
Was sind die Ursachen der Verzögerung, und was will die Bundesregierung tun, um die anhängigen Rückgabeverfahren zu beschleunigen?
Wie unterstützt der Bund die Länder bei der Durchführung des Vermögensgesetzes, und beabsichtigt die Bundesregierung gegebenenfalls eine Änderung des Vermögensgesetzes vorzuschlagen?