Wiederaufnahme der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit Indien
der Abgeordneten Dr. Helmut Haussmann, Joachim Günther (Plauen), Ulrich Irmer, Ina Albowitz, Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, Jörg van Essen, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Walter Hirche, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt am Main), Detlef Parr, Gerhard Schüßler, Dr. Irmgard Schwaetzer, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.
Vorbemerkung
Der Bundesminister des Auswärtigen, Joseph Fischer, hat anlässlich seines Indien-Besuches am 30. September 2000 in Neu-Delhi die baldige Wiederaufnahme der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit Indien angekündigt. Die Deutsche Entwicklungshilfe war wegen der indischen Atomtests im Mai 1998 ausgesetzt worden. Die Maßnahme erfolgte in Abstimmung mit anderen westlichen Geberstaaten, die, wie etwa die Vereinigten Staaten von Amerika, Handels- und Rüstungsexportsanktionen verhängt hatten. Indien war seinerzeit dazu aufgefordert worden, als Zeichen seiner Kompromissbereitschaft in der Frage der atomaren Rüstung dem Atomteststoppvertrag (CTBT) beizutreten.
Die nunmehr angekündigte Wiederaufnahme der deutschen Entwicklungshilfe wurde vom Bundesminister des Auswärtigen, Joseph Fischer, gegenüber seinem indischen Amtskollegen Jaswant Singh mit den „sich verbessernden Beziehungen“ begründet. Indien, wie auch sein nuklearer Rivale Pakistan, hat jedoch bisher keines der zentralen internationalen Abkommen der nuklearen Rüstungskontrolle, wie den Nichtverbreitungsvertrag (NPT) oder den CTBT, gezeichnet. Aus diesem Grunde wurden die von der amerikanischen Regierung verhängten Sanktionen bislang noch nicht in vollem Umfange aufgehoben. Aus amerikanischer Sicht, wie auch aus der Sicht der Mehrheit der G8-Mitgliedstaaten, die am 12. Juni 1998 Sanktionsmaßnahmen gegen Indien ergriffen hatten, hat Indien bislang keinerlei Anstrengungen zur Eingliederung in das internationale nukleare Kontrollregime unternommen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Bedeutet die Ankündigung der Wiederaufnahme der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit Indien, dass die Gründe, die im Mai 1998 zu einer Aussetzung dieser Zusammenarbeit geführt haben, derzeit nicht mehr vorliegen?
Mit welcher Begründung hat die Bundesregierung der indischen Regierung die Wiederaufnahme der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit in Aussicht gestellt?
Welches sind die von Bundesminister Joseph Fischer anlässlich seines Indien-Besuches erwähnten Fortschritte in den bilateralen Beziehungen, in deren Rahmen die ausgesetzte Entwicklungshilfe wieder aufgenommen werden kann?
Welche konkreten Fortschritte sind aus der Sicht der Bundesregierung seit 1998 hinsichtlich der indischen Bereitschaft zu verzeichnen, den internationalen Abkommen der nuklearen Rüstungskontrolle, insbesondere dem CTBT und dem NPT beizutreten?
Kann die Bundesregierung Zeitungsmeldungen bestätigen, wonach zeitgleich zum Besuch des Bundesministers des Auswärtigen in Neu-Delhi der Oberbefehlshaber der indischen Armee ankündigte, eine seiner wichtigsten Aufgabe bestehe darin, die Truppe auf das Führen eines Atomkrieges vorzubereiten?
Welche Haltung nimmt die Bundesregierung gegenüber der in der FAZ vom 4. Oktober 2000 vertretenen Auffassung ein, mit der Wiederaufnahme der Entwicklungshilfe habe „eines der führenden Länder der westlichen Welt deutlich gemacht, dass es nunmehr dazu bereit ist, die atomare Bewaffnung Indiens hinzunehmen“?
Wie beurteilt die Bundesregierung die in demselben Artikel dargelegte Feststellung, das Ende der deutschen Sanktionen gegen Indien zeige „all jenen Staaten, die ebenfalls Atomwaffen haben wollen, dass man letztlich nichts zu befürchten hat, wenn man sich atomar bewaffnet“?
Inwieweit hat sich die Bundesregierung vor der Ankündigung der Normalisierung der Beziehungen mit Indien mit ihren Partnern im Rahmen der G8 und insbesondere auch im Rahmen der Europäischen Union abgestimmt?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Frage der Verhängung von Sanktionen gegen Drittstaaten Gegenstand einer engen Koordinierung im Rahmen der Gemeinsamen Europäischen Außen- und Sicherheitspolitik sein sollte?
Beabsichtigt die Bundesregierung im Zuge der Wiederaufnahme der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit Indien bereits die in den Haushalt 2000 eingestellten Mittel zu verwenden, und wenn ja, in welcher Höhe?
In welcher Höhe werden nach Wiederaufnahme der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit die für das Haushaltsjahr 2001 eingestellten Mittel abfließen können?
Welche konkreten Projekte beabsichtigt die Bundesregierung im Rahmen der wiederaufgenommenen Entwicklungshilfe für Indien durchzuführen?
Beabsichtigt die Bundesregierung ebenfalls die entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit Pakistan wieder aufzunehmen?