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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Stand der Umsetzung der BGS-Reform II (G-SIG: 14011622)

Personelle Umsetzungen, soziale Ausgleichsmaßnahmen, Ausbau der Liegenschaften, Berücksichtigung des geplanten Beitritts der MOE-Staaten sowie des weiteren Ausbaus der Großflughäfen München und Frankfurt, bahnpolizeiliche Aufgaben, Einsätze im Kampf gegen rechtsextreme Gewalt

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

28.12.2000

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/495305. 12. 2000

Stand der Umsetzung der BGS-Reform II

der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Erwin Marschewski (Recklinghausen), Meinrad Belle, Wolfgang Zeitlmann, Günter Baumann, Dr. Joseph-Theodor Blank, Sylvia Bonitz, Hartmut Büttner (Schönebeck), Norbert Geis, Martin Hohmann, Hartmut Koschyk, Beatrix Philipp, Hans-Peter Repnik, Dr. Klaus Rose, Dietmar Schlee, Thomas Strobl (Heilbronn), Dr. Hans-Peter Uhl, Hans-Otto Wilhelm (Mainz) und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Der Bundesgrenzschutz befindet sich zurzeit in der Ausschreibung für den 4. Schritt der personellen Umsetzung der BGS-Reform II. Im Ergebnis des 3. Schrittes bleibt zu bilanzieren, dass im Verwaltungs- und Tarifbereich weit über 300 Stellen derzeit nicht besetzt sind. Das führt dazu, dass bestimmte Verwaltungseinheiten nicht mehr in der Lage sind, umfassend ihre Aufgaben zur Sicherstellung des Vollzugs zu leisten.

Hinzu kommt, dass dem Bereich des Bundesgrenzschutzes eine Einstellungs- und eine Stellennachbesetzungssperre auferlegt worden ist. Die Neu- bzw. Nachbesetzung von Stellen im Tarif- und Verwaltungsbereich steht unter dem Entscheidungsvorbehalt des Bundesministeriums des Innern. Um die Lücken in der Aufgabenerfüllung der Verwaltung und des Tarifbereiches zu schließen, muss vermehrt auf Polizeivollzugsbeamte zurückgegriffen werden. Dies hat wiederum Auswirkungen auf die Aufgabenerfüllung im Vollzugsbereich.

Es ist damit zu rechnen, dass ca. 1 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von aufgelösten Dienststellen noch keine Anschlussverwendung im 4. Schritt finden werden und im Rahmen des 5. Schrittes, gegen ihren Willen, die offenen Stellen an der Ostgrenze bzw. an der West- und Südgrenze besetzen müssen.

Die BGS-Reform ist bereits mit einem Jahr in ihrer Umsetzung in Verzug geraten. Die politischen, aber auch tatsächlichen Rahmenbedingungen für die Aufgabenzuweisungen des BGS haben sich verändert. So rückt das Datum der möglichen Erweiterung der EU durch den Beitritt von Polen, Tschechien, Ungarn, Slowenien und Estland immer näher. Versetzungen gegen den Willen in dieser Größenordnung stellen nicht nur ein personalwirtschaftliches Problem dar, sondern können auch nachhaltig das Arbeitsklima bei den Dienststellen schlecht beeinflussen. Gespräche mit verschiedenen Dienststellenleitern ergaben, dass diese unsere Befürchtungen teilen. Es wäre fatal, wenn im Rahmen von Zwangsversetzungen über 1 000 Beamte des BGS an die Ostgrenze versetzt werden, um sie mit Wegfall der Grenze dann wieder ins Binnenland zu verschicken. Diese Beamten werden dann auch wieder als erstes von erneuten Versetzungen betroffen, weil sie nur über eine geringe „Sozialpunktezahl“ verfügen.

Die Dienstvereinbarung, die zwischen BGS-Hauptpersonalrat und dem Bundesministerium des Innern zur personellen Umsetzung der BGS-Reform abgeschlossen wurde, enthält keinerlei Regularien über das Verfahren des 5. Schrittes. Hierzu muss ein genormtes Verfahren erreicht werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Welcher zeitliche Rahmen ist für die weitere Umsetzung der BGS-Reform II vorgesehen?

2

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Anzahl derjenigen Beschäftigten, die nach dem 4. Schritt der personellen Umsetzung der BGS-Reform II noch in keine Anschlussverwendung gekommen sind und daher zwangsversetzt werden müssen?

3

Wie soll das Verfahren der Abarbeitung des 5. Schrittes (Zwangsversetzungen) erfolgen?

4

Ist im Zusammenhang mit der BGS-Reform II mit betriebsbedingten Kündigungen von Tarifbeschäftigten zu rechnen?

5

Inwieweit wurden soziale Ausgleichsmaßnahmen bei Tarifbeschäftigten zur Anwendung gebracht?

6

Wie will die Bundesregierung die derzeit nicht besetzten Stellen mit geeignetem Personal besetzen, um auch die Aufgabenerfüllung im Bereich der Verwaltung und des Tarifbereiches zu gewährleisten?

7

Wie weit ist der Ausbau der Liegenschaften vorangeschritten und sind in den Haushalten der kommenden Jahre ausreichend Mittel für den weiteren Ausbau von Liegenschaften eingestellt?

8

In welcher Form ist der geplante Beitritt der mittel- und osteuropäischen Staaten (MOE-Staaten) bereits im Konzept der BGS-Reform II mit berücksichtigt?

9

Inwieweit hat die Bundesregierung Vorsorge dafür getroffen, dass durch den weiteren Ausbau der Großflughäfen München und Frankfurt/Main dort ein erhöhter Personalbedarf zu decken ist?

10

Inwieweit sind diese Aufgaben, die der BGS in Zukunft wahrnehmen muss, bereits beim Umsetzungskonzept berücksichtigt?

11

Inwieweit sind die Konzepte der Deutschen Bahn AG zur Straffung des Streckennetzes und zur Regionalisierung des Eisenbahnverkehrs bereits mit der Aufgabenwahrnehmung des BGS im bahnpolizeilichen Bereich abgestimmt, und welche möglichen Auswirkungen hat dies auf die Aufgabenerfüllung des BGS?

12

Welche personellen und organisatorischen Auswirkungen auf den BGS hat die Ankündigung des Bundesministers des Innern, Otto Schily, infolge der Zunahme rechtsextremer Gewalt den BGS verstärkt einzusetzen und die Befugnisse des BGS nach Abstimmung mit der Innenministerkonferenz zu erweitern?

Berlin, den 5. Dezember 2000

Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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