Anerkennung des Völkermordes an den Armeniern
der Abgeordneten Uwe Hiksch, Ulla Jelpke, Dr. Winfried Wolf und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Der Völkermord an den armenischen Bürgern des Osmanischen Sultanats von 1915/1916 war der Höhepunkt des Vernichtungs- und Vertreibungsprogramms der im Ersten Weltkrieg allein regierenden nationalistischen Partei „Einheit und Fortschritt“ („Jungtürken“). Ihre Politik der ethnischen Homogenisierung richtete sich in der Tendenz gegen alle nicht türkischen Ethnien. Die öffentliche Diskussion über die Geschehnisse von 1915 erreichte einen neuen Höhepunkt mit der expliziten Verurteilung des Völkermordes, u. a. durch das Europäische Parlament (Entschließung vom 15. November 2000) und die Französische Nationalversammlung (Entschließung vom 18. Januar 2001). Dennoch bestreitet die türkische Regierung bis heute, dass es einen Genozid an den (christlichen) Armeniern und Aramäern/Assyrern gegeben hätte. Jeder, der öffentlich den Völkermord erwähnt, begibt sich in die Gefahr, von den türkischen Behörden zumindest strafrechtlich verfolgt zu werden.
Dem Deutschen Bundestag lag seit April 2000 eine Petition vor, die dazu auffordert, den Genozid an den Armeniern (1915) als eine historische Tatsache anzuerkennen. Diese Petition des Vereins der Völkermordgegner sowie diverser armenischer Vereine wurde von 16 000 Menschen unterstützt, die meisten von ihnen in Deutschland lebende Staatsbürger der Türkei. Der Verein der Völkermordgegner hatte sich bereits im November 1999 mit einer von mehr als 10 000 türkischen Staatsbürgern unterzeichneten Massenpetition brieflich an die Große Nationalversammlung der Republik Türkei gewandt. Das türkische Parlament wurde gebeten, die 1915/1916 an den armenischen Bürgern des Osmanischen Reiches, an aramäischen bzw. assyrischen Christen und Griechen begangenen Verbrechen als historische Tatsachen entsprechend der UN-Völkermord-Konvention anzuerkennen. Da die Große Nationalversammlung das Unterschriftenpaket kommentarlos an die Petenten zurücksandte, reichten diese am 13. April 2000 gemeinsam mit armenischen Organisationen eine Petition beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages ein (Petition Nr. 019260).
Am 4. April 2001 beschloss der Petitionsausschuss einstimmig, dem Deutschen Bundestag zu empfehlen, diese Petition der Bundesregierung (Auswärtiges Amt) als Material zu überweisen. Der Deutsche Bundestag hat der Empfehlung am 5. April 2001 zugestimmt.
Mit Schreiben vom 10. Oktober 2001 erklärte der Petitionsausschuss das Verfahren für beendet und begründete dies mit Aussagen des Auswärtigen Amts sowie der türkischen Regierung, „dass auf der Ebene der Nichtregierungsorganisationen erste Ansätze zur Aufarbeitung der gemeinsamen Vergangenheit unternommen werden“. Damit ist vermutlich die kurzlebige „Türkisch-Armenische Versöhnungskommission“ (engl. Abkürzung: TARC) gemeint, deren Existenz im Juli 2001 offiziell bekannt gegeben wurde. Sie setzte sich aus vier Armeniern (zwei davon Staatsbürger Russlands bzw. der USA) und türkischerseits aus sechs offiziell pensionierten Berufsdiplomaten zusammen, die bei verschiedenen Anlässen zu verstehen gaben, dass ihr Interesse in der Verhinderung weiterer Erörterungen des Genozidsvorwurfs durch ausländische Gesetzgeber liege. Als die TARC eine unabhängige amerikanische Forschungseinrichtung (Center for Transitional Justice) mit der Erarbeitung einer Studie zur Frage beauftragen wollte, ob die Massenvernichtung der Armenier einen Völkermord im juristischen Sinne darstellt, weigerten sich die türkischen Kommissionsmitglieder unisono, diesem Antrag zuzustimmen. Daraufhin demissionierten Anfang Dezember 2001 die armenischen Mitglieder mangels gegenseitigen Vertrauens.
Eine besondere historische Mitverantwortung der Bundesrepublik Deutschland ergibt sich aus der Unterstützung und wissentlichen Duldung des Genozides durch die Regierungsbeamten und Offiziere des Deutschen Kaiserreiches (vgl. Wolfgang Gust, Der Völkermord an den Armeniern, 1993). Dieser Mitverantwortung gilt es auch in der aktuellen Politik der Bundesregierung Rechnung zu tragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
War der Bundesregierung bei ihrer Berichterstattung an den Petitionsausschuss bzw. bei Abfassung ihrer Antwort an die Petenten bekannt, dass sich die „Türkisch-Armenische Versöhnungskommission“ türkischerseits aus ehemaligen Staatsbeamten zusammensetzte, die zu den Leugnern des Genozids zählen, und somit keine wirkliche Nichtregierungsorganisation darstellt?
War der Bundesregierung ferner bekannt, dass die Mitarbeit von Armeniern in dieser Kommission von der überwältigenden Mehrheit armenischer Nichtregierungsorganisationen, Parlamentsparteien, Kirchen und anderen gesellschaftlichen Meinungsführern scharf kritisiert wurde?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Europäischen Parlaments (Bericht von Per Gahrton, verabschiedet am 28. Februar 2002, A5-0028/2002), dass als eine Grundlage für die türkisch-armenische Aussöhnung, die heutige Republik Türkei den Völkermord von 1915 als historische Tatsache anerkennen muss?
Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um im Sinne der mehrfachen Beschlüsse des Europäischen Parlaments (18. Juli 1987, 15. November 2000, 28. Februar 2002) die Anerkennung der Faktizität des Völkermordes von 1915 als historische Tatsache durch das Parlament sowie die Regierung der Republik Türkei zu erreichen?
Welche Position verfolgte die Bundesregierung anlässlich des Europäischen Rates in Sevilla und darüber hinaus hinsichtlich des Beitritts der Türkei zur EU?
Wie wertet die Bundesregierung die Tatsache, dass sich in dem Massenpetitionsverfahren von 2000/2001 Organisationen und Angehörige von Opfergruppen (Armenier, Aramäer-Assyrer) sowie türkische Menschenrechtsorganisationen gemeinsam und nachdrücklich für die politische Verurteilung der Genozidverbrechen des jungtürkischen Kriegsregimes eingesetzt haben?
In welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung, Initiativen türkischer Menschenrechtsvereine und Menschenrechtler in der Bundesrepublik Deutschland bzw. in der Türkei zu unterstützen, die der Bereitstellung und Verbreitung objektiver Informationen über die Genozidverbrechen des jungtürkischen Regimes dienen?
In welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung der Kultusministerkonferenz nahe zu legen, für den Geschichtsunterricht an deutschen Schulen geeignetes Informationsmaterial über den Völkermord bereitzustellen bzw. von Angehörigen der Opfergruppen sowie türkischen Menschenrechtlern erarbeiten zu lassen?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass in Deutschland mindestens sechs Verfahren von Personen des öffentlichen Lebens oder Wissenschaftlern türkischer und deutscher Herkunft anhängig sind, die von türkischen Medien in ihrer persönlichen und beruflichen Ehre verletzt wurden, nachdem sie sich öffentlich in Wort oder Schrift zum Völkermord an den Armeniern geäußert hatten?
Wie will die Bundesregierung verhindern, dass künftig in Deutschland ansässige Wissenschaftler und Personen des öffentlichen Lebens von türkischen Medien angegriffen, beleidigt und bedroht werden?
Hat die Bundesregierung entsprechende Vorkommnisse gegenüber der türkischen Regierung angesprochen, und wenn ja, mit welchem Erfolg?
Inwieweit unterstützt die Bundesregierung Vorhaben zur Erforschung des Völkermordes an den Armeniern und zur Mitbeteiligung deutscher Stellen oder deutscher Bürgerinnen und Bürger?
Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung dem Völkermord von 1915/1916 und seiner Anerkennung entsprechend der UN-Völkermord-Konvention im bilateralen Verhältnis zur Republik Armenien bei?