Steuerliche Förderung über das Eigenheimzulagengesetz 1995 bis 1999
der Abgeordneten Christine Ostrowski und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Wie hoch beziffert sich seit Einführung der steuerlichen Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums über das Eigenheimzulagengesetz von 1995 bis zum Ende des Jahres 1999 die Anzahl der Förderfälle insgesamt sowie in den einzelnen Jahrgängen und wie entwickelte sich das Fördervolumen insgesamt sowie in den einzelnen Jahrgängen?
In wie vielen Fällen wurde seit Einführung der steuerlichen Förderung über das Eigenheimzulagengesetz bis zum Ende des Jahres 1999 die Eigenheimzulage gewährt, für – Neubau, jeweils nach Anzahl der Grundförderung, der Anzahl der Kinderzulagen und Anzahl der Ökozulagen; – Erwerb aus dem Bestand, jeweils nach Anzahl der Grundförderung, der Anzahl der Kinderzulagen und Anzahl der Ökozulagen; – Erwerb von Genossenschaftsanteilen, jeweils nach Anzahl der Grundförderung und der Anzahl der Kinderzulagen; – Förderung von Erweiterung und Ausbau, jeweils nach Anzahl der Grundförderung und der Anzahl der Kinderzulagen?
Wie hoch ist die Anzahl der jeweiligen Förderfälle entsprechend Frage 2 in den einzelnen Förderjahrgängen seit Beginn der Förderung über Eigenheimzulagen?
Auf welche Höhe beläuft sich das Fördervolumen bis zum Ende des Jahres 1999 für die einzelnen Förderzulagen – für Neubau, jeweils für die Grundförderung, die Kinderzulagen und die Ökozulagen; – Erwerb aus dem Bestand, jeweils für die Grundförderung, die Kinderzulagen und die Ökozulagen; – Erwerb von Genossenschaftsanteilen, jeweils für die Grundförderung und die Kinderzulagen; – für die Förderung von Erweiterungen und Ausbau, jeweils für die Grundförderung und die Kinderzulagen?
Wie hoch ist das jeweilige Fördervolumen für die einzelnen Positionen entsprechend Frage 4 in den einzelnen Förderjahrgängen?