Förderung von Fachhochschulen und Kunsthochschulen durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft e. V.
der Abgeordneten Maritta Böttcher, Dr. Heinrich Fink und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Vereinszweck der 1951 gegründeten Deutschen Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG) sind u. a. die finanzielle Unterstützung von Forschungsaufgaben, die Förderung der Zusammenarbeit unter Forschern sowie die Förderung und Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses. 1999 hat die DFG ausweislich ihres Wirtschaftsplans Zuwendungen des Bundes in Höhe von 1 133 Mio. DM sowie Zuwendungen der Länder in Höhe von 924 Mio. DM erhalten. Derzeit gehören der DFG ausschließlich so genannte Wissenschaftliche Hochschulen (Universitäten, Technische Universitäten und Hochschulen, Universitäten- Gesamthochschulen, Medizinische und Tierärztliche Universitäten und Hochschulen), außerhochschulische Forschungseinrichtungen, Akademien der Wissenschaft und wissenschaftliche Verbände, jedoch keine Fachhochschulen und Kunsthochschulen an.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Haben in der Vergangenheit Fachhochschulen oder Kunsthochschulen bei der DFG einen Antrag auf Aufnahme als Mitglied gestellt? Wenn ja, wie wurden die Anträge jeweils beschieden?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Fachhochschulen und Kunsthochschulen einen Zugang zur Mitgliedschaft in der DFG zu eröffnen, befürwortet die Bundesregierung eine solche Öffnung und wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?
Wie viele an Fachhochschulen oder an Kunsthochschulen tätige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler waren bei der Wahl der Fachgutachterinnen und Fachgutachter der DFG im Jahr 1999 aktiv wahlberechtigt? Wie viele an Fachhochschulen oder an Kunsthochschulen tätige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wurden als Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen?
Wie hoch ist der Anteil der von an Fachhochschulen oder an Kunsthochschulen tätigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern beantragten Projekte, die in den Jahren 1998 und 1999 von der DFG gefördert wurden (aufgeschlüsselt nach den einzelnen Verfahren und Programmen der DFG)?
Hält die Bundesregierung eine Öffnung bzw. Optimierung der Forschungsförderung durch die DFG für an Fachhochschulen oder an Kunsthochschulen tätige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für geboten und wird sie sich für diese Zielsetzung im Kuratorium der DFG, dem Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung angehören, einsetzen? Wenn nein, warum nicht?
Welche rechtlichen und politischen Maßnahmen kommen aus Sicht der Bundesregierung in Betracht, um eine Öffnung bzw. Optimierung der Forschungsförderung für an Fachhochschulen oder an Kunsthochschulen tätige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu erreichen?
Sieht die Bundesregierung aufgrund der in den Fragen 3 und 4 erbetenen Daten einen Wettbewerbsnachteil für Fachhochschulen und Kunsthochschulen in den immer härter werdenden Verteilungskämpfen der Hochschulen und Forschungseinrichtungen um Drittmittel?