Angriffe auf die politischen Gefangenen in den türkischen Gefängnissen
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Carsten Hübner und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Nahezu zeitgleich wurden am 19. Dezember 2000 die Gefängnisse Ankara Zentralgefängnis, Aydin, Bartin, Bayrampasa (Istanbul), Buca (Izmir), Bursa, Canakkale, Cankiri, Ceyhan (Adana), Elbistan, Ermenek, Gebze, Kirsehir, Malatya, Mugla, Nazilli, Nevsehir, Nigde, Ulucanlar (Ankara), Ümraniye (Istanbul) und Usak von türkischen Sicherheitskräften gestürmt. Auch in in anderen Haftanstalten, in denen Gefangene sich im Hungerstreik und Todesfasten befanden, gingen türkische Sicherheitskräfte an diesem und den folgenden Tagen gegen die Häftlinge äußerst brutal vor.
Mindestens 32 Häftlinge wurden nach den bisher vorliegenden Angaben bei diesen Auseinandersetzungen getötet, zahlreiche verletzt. Viele davon schweben weiterhin in Lebensgefahr. Menschenrechtsorganisationen befürchten noch viele weitere Tote, da über den Verbleib von zahlreichen Gefangenen derzeit immer noch nichts bekannt ist.
Dieser Angriff auf die politischen Gefangenen, den türkische Regierungsvertreter in der Öffentlichkeit als „Operation Rückkehr zum Leben“ bezeichnet haben, ist damit zum größten Gefängnismassaker in der Geschichte der modernen Türkei geworden.
Diese Operation zielte darauf ab, das seit Jahren von der türkischen Regierung geplante Vorhaben, die Einführung von Isolationszellen des so genannten ,F-Typs‘, zu realisieren. Die politischen Gefangenen waren aus Protest gegen dieses Vorhaben der Regierung am 20. Oktober 2000 in einen unbefristeten Hungerstreik getreten. Am 19. November 2000 wurde von einem Teil der Gefangenen die Ausweitung des Hungerstreiks in ein „Todesfasten“, d. h. inklusive Verweigerung der Aufnahme von Flüssigkeit, erklärt.
Die Gefangenen und ihre Angehörigen berichten, dass die türkischen Sicherheitskräfte bei dieser „Operation“ gezielt auch Gasbomben in die Zellen geworfen und Häftlinge verbrannt hätten. Einige starben an den Verbrennungen, andere erlitten Verbrennungen zweiten und dritten Grades und schweben teilweise in Lebensgefahr.
Derzeit gibt es kaum Informationen über den Zustand der in die F-Typ-Gefängnisse zwangsverlegten politischen Gefangenen. Den Angehörigen und Anwälten wird in der Regel der Besuch von politischen Gefangenen verweigert. Angehörige, denen es doch möglich war, eine Besuchserlaubnis zu erhalten, berichteten über katastrophale Zustände in den F-Typ-Gefängnissen und von schweren Folterungen der Gefangenen. Die Angehörigen selbst seien schikaniert und geschlagen worden.
Anwälte der „Organisation der Zeitgenössischen Juristen“ legten offiziell Beschwerde gegen die Verantwortlichen der Operation wegen „Mord, versuchten Mord, Folter und Misshandlung, Gewaltanwendung und Missbrauch der Pflicht“ ein. In ihrer Beschwerde beschrieben sie den Zustand der Häftlinge: „Die Häftlinge, die nach der Operation in die F-Typ-Gefängnisse gebracht wurden, waren mehrheitlich nackt, nass und ohne Schuhe. Schwerverletzte Häftlinge wurden geschlagen, ihre Hoden wurden gequetscht, ihnen wurden sehr enge Handfesseln angelegt. Auf einige Häftlinge wurde uriniert, sie wurden nackt gelassen und gezwungen, die Stiefel der Soldaten zu küssen. Weibliche Häftlinge waren sexuellen Angriffen ausgesetzt.“ (IMK-Wochendienst, Nr. 92-93).
Mehmet Bekaroglu, Mitglied der Menschenrechtskommission des türkischen Parlaments, veröffentlichte einen Bericht über das Sincan-F-Typ-Gefängnis und das Numune-Krankenhaus. Dieser Bericht enthält detaillierte Informationen über die Vorfälle während der Zwangsverlegung sowie über die Situation der Häftlinge. Der türkische Justizminister Hikmet Sami Türk hat sich geweigert, die Mitglieder der Kommission zu treffen.
Mehmet Bekaroglu berichtet: „Nahezu alle Häftlinge, mit denen wir exemplarisch sprachen, zeigten Spuren von Schlägen, Platzwunden und Verbrennungen an ihren Köpfen. Viele hatten gebrochene Arme, Rippen, erblindete Augen und Wunden an verschiedenen Körperteilen. Wir sahen Menschen, die nicht mehr gehen konnten. Die Häftlinge sagten, dass ihre Wunden von der Operation, der Zwangsverlegung und dem Eintritt in das neue Gefängnis stammten. Sie sagten, dass sie durch ihre Anwälte Klage erheben werden. In diesem Kontext scheint es problematisch zu sein, dass keine medizinischen Berichte vorhanden sind. Die Häftlinge klagten, geschlagen worden zu sein, als die Wächter sie mit Gewalt in eine andere Etage brachten. Sie seien außerdem beschimpft worden, nackt ausgezogen und ein Wächter hätte mit Handschuhen sogar in ihren After geschaut.“ (IMK-Wochendienst, Nr. 92-93).
Die Gefangenen setzen in den F-Typ-Gefängnissen und in den Krankenhäusern ihren Hungerstreik fort. Mehr als 1 000 Gefangene befinden sich im Hungerstreik und weitere 300 Gefangene im Todesfasten.
Zahlreiche Personen, die gegen das Massaker in den Gefängnissen protestiert haben, sind festgenommen und gefoltert worden.
Zur Zielscheibe von staatlichen Angriffen wurde auch der türkische Menschenrechtsverein (IHD). So wurde die IHD-Zweigstelle in Antep am 7. Dezember 2000, die in Van am 19. Dezember 2000, die in Konya am 22. Dezember 2000 und die in Izmir nach einer Kontrolle am 20. Dezember 2000 geschlossen. Auch die Zweigstelle des IHD in Bursa wurde nach einer Razzia von Sicherheitskräften am 8. Januar 2001 geschlossen.
Die Repression beschränkte sich nicht nur auf die Schließungen, die Zweigstellen Istanbul und Ankara wurden auch wiederholt durchsucht. Zahlreiche Mitglieder wurden festgenommen und Ermittlungen gegen sie aufgenommen (Yeni Gündem, 7. Januar 2001 und 9. Januar 2001).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung vor über:
a) das Ziel des Angriffes,
b) die Vorgehensweise türkischer Sicherheitskräfte während des Angriffes,
c) die Zahl der Toten und der Verletzten,
d) die Zahl der in F-Typ-Gefängnisse verlegten politischen Gefangenen,
e) den Verbleib der „verschwundenen“ Gefangenen,
f) den Zustand der Verletzten,
g) den Zustand der Todesfastenden,
h) die Repression gegen den türkischen Menschenrechtsverein (IHD) und andere Menschenrechtsinitiativen?
Welche Untersuchungen gedenkt die Bundesregierung selbst anzustellen oder zu unterstützen, damit die Öffentlichkeit genaue und zuverlässige Kenntnis über die o. g. Vorfälle bekommt?
Hat die Bundesregierung gegen den Angriff der türkischen Sicherheitskräfte gegen die politischen Gefangenen protestiert?
Wenn ja, wann und in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Zustände in den F-Typ-Gefängnissen in der Türkei?
a) Wie bewertet die Bundesregierung die F-Typ-Gefängnisse hinsichtlich ihrer psychischen und physischen Auswirkung auf die Gefangenen?
b) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die politischen Gefangenen in den F-Typ-Gefängnissen der Gefahr willkürlicher Angriffe durch die Sicherheitskräfte stärker ausgesetzt sind?
Ist die Bundesregierung gewillt, Konsequenzen aus dem o. g. Angriff gegenüber der türkischen Regierung zu ziehen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche?
Ist das o. g. Massaker in den türkischen Gefängnissen auf EU-Ebene diskutiert worden?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wann, in welcher Form und mit welchem Ergebnis?
Ist die Bundesregierung gewillt, sich bei den anderen EU-Staaten dafür einzusetzen, aufgrund des Massakers in den türkischen Gefängnissen und der Repression gegen Menschenrechtsorganisationen die EU-Beitrittskandidatur der Türkei und jegliche Zahlungen der EU und ihrer Mitgliedstaaten an die Regierung in Ankara einzufrieren?
Wenn nein, welche anderen Konsequenzen werden die EU-Staaten hinsichtlich der Beitrittskandidatur der Türkei gegenüber der türkischen Regierung ziehen?
Wird die Bundesregierung auch gegenüber internationalen Institutionen (NATO, Weltbank, IWF) auf Konsequenzen gegenüber der türkischen Regierung, z. B. der Sperrung von Krediten und anderen Zahlungen, eintreten?
Wenn nein, warum nicht?
Beabsichtigt die Bundesregierung, sich für die Verbesserung der Haftbedingungen in den türkischen Gefängnissen einzusetzen?
Wenn ja, in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?