Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Fortbestand steuerrechtlicher Regelungen
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Roland Claus und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 hat die rot-grüne Bundesregierung u. a. die Frist, in der private Veräußerungen von Immobilien oder Wertpapieren steuerpflichtig sind, verlängert, die Vorkostenpauschale für die Schaffung von Wohneigentum gestrichen und die Verlustverrechnung eingeschränkt. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde, nach Durchlaufen des Bundesrates, am 24. März 1999 durch den Deutschen Bundestag beschlossen, aber rückwirkend auf den 1. Januar 1999 in Kraft gesetzt. Die rückwirkenden Gesetzesänderungen wurden und werden teilweise durch Abgeordnete des Deutschen Bundestages aber auch durch Steuerexperten für verfassungsrechtlich bedenklich gehalten. Die Bürgerinnen und Bürger – so die Meinung – müssen bis zur Verkündung einer Neuregelung darauf vertrauen können, dass Einkünfte, die ihnen bis dahin zugeflossen sind, nicht nachträglich stärker besteuert werden. Dies ist jedoch beim Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 der Fall.
Die Bundesregierung vertritt demgegenüber in verschiedenen Stellungnahmen den Standpunkt, dass durch die rückwirkenden Änderungen des Einkommensteuergesetzes das schutzwürdige Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger auf den Fortbestand von gesetzlichen Regelungen nicht verletzt wurde. Als Argument führt sie an, dass das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 bereits im Herbst 1998 in das Bundeskabinett und den Deutschen Bundestag (Bundestagsdrucksache 14/23) eingebracht und der Gesetzentwurf zusätzlich im Internet veröffentlicht worden ist. Damit sei für die Bürgerinnen und Bürger vorhersehbar gewesen, dass die entsprechenden Regelungen im Einkommensteuergesetz geändert und wie die Neuregelungen ausgestaltet werden würden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Wann wurde der Gesetzentwurf zum Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/ 2002 im Bundeskabinett beschlossen?
Wann wurde der Gesetzentwurf zum Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/ 2002 in den Deutschen Bundestag eingebracht?
Welche Änderungen des Gesetzentwurfes zum Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 (Bundestagsdrucksache 14/23) erfolgten nach dessen Einbringung in den Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 1998?
Wie hoch ist die Anzahl der im Gesetzentwurf zum Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 enthaltenen Neuregelungen (bitte nach einzelnen Gesetzen ausweisen)?
Wie hoch ist die Anzahl der im Gesetzentwurf zum Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 enthaltenen Neuregelungen, die unverändert am 24. März 1999 im Deutschen Bundestag verabschiedet wurden (bitte nach einzelnen Gesetzen ausweisen)?
Wie hoch ist die Anzahl der Änderungsanträge, die in Form von „Formulierungshilfen“ seitens der Bundesregierung und der Regierungskoalition in den Finanzausschuss eingereicht wurden?
Wie viele und welche solcher Änderungen der im Gesetzentwurf zum Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 enthaltenen Neuregelungen wurden bis zum 24. März 1999 in Bezug auf den Immobilienbereich vorgenommen?
Wie viele und welche solcher Änderungen der im Gesetzentwurf zum Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 enthaltenen Neuregelungen wurden bis zum 24. März 1999 in Bezug auf die Mindestbesteuerung/ Verlustverrechnung vorgenommen?
Wie viele und welche solcher Änderungen der im Gesetzentwurf zum Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 enthaltenen Neuregelungen wurden bis zum 24. März 1999 in Bezug auf die Bewertung von Gegenständen des Anlage- und Umlaufvermögens sowie die Bildung und Bewertung von Rückstellungen vorgenommen?
Wie viele und welche solcher Änderungen der im Gesetzentwurf zum Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 enthaltenen Neuregelungen wurden bis zum 24. März 1999 in Bezug auf Spekulationsgeschäfte vorgenommen?
Wie oft und auf welche Art wurde die im Gesetzentwurf zum Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 enthaltene Regelung des § 2b EstG bis zum 24. März 1999 durch Änderungsanträge bzw. „Formulierungshilfen“ seitens der Bundesregierung und der Regierungskoalition geändert?
Wann wurden den Mitgliedern des Finanzausschusses die letzten Änderungen der im Gesetzentwurf zum Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 enthaltenen Neuregelungen in mündlicher bzw. schriftlicher Form durch die Bundesregierung bzw. die Regierungskoalition vorgelegt?
Wie hoch war die Anzahl der unter Frage 12 genannten Änderungen und welche der im Gesetzentwurf zum Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/ 2002 enthaltenen Neuregelungen betraf dies?
Wie viele und welche der im Gesetzentwurf zum Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 enthaltenen Neuregelungen wurden im Bundesrat geändert?
Inwieweit weicht das Gesetzgebungsverfahren zum Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 von den Gesetzgebungsverfahren zur Gesundheitsreform, Ökologischen Steuerreform und Rentenreform und von denen der Vorgängerregierung zum Jahressteuergesetz 1996 und Jahressteuergesetz 1997 ab (Beantwortung bitte mit Begründung)?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass, angesichts des Gesetzgebungsverfahrens zum Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 die Neuregelungen für die Bürgerinnen und Bürger vorhersehbar sein konnten und damit ihr schutzwürdiges Vertrauen nicht verletzt wurde?