Waffen- und Munitionsschmuggel
der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Günther Friedrich Nolting, Rainer Brüderle, Horst Friedrich (Bayreuth), Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Jürgen Türk, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.
Vorbemerkung
Laut einem Artikel des Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“ vom 5. Februar 2001 ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Soldaten der Bundeswehr, die in erheblichem Umfang Waffen, Munition und anderes Kriegsmaterial aus dem Kosovo nach Deutschland geschmuggelt haben sollen. Darüber hinaus behauptete das Nachrichtenmagazin, dass Bundeswehrsoldaten immer wieder in größeren Mengen auch Zigaretten und Schnaps illegal aus dem Einsatzgebiet in die Heimat bringen würden.
In Anbetracht der besonderen Gefährdung, des angeblich erheblichen Umfangs an Schmuggel und des möglicherweise gefährdeten Ansehens von Bundeswehrsoldaten im In- und Ausland fragen wir die Bundesregierung:
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Trifft es zu, dass Bundeswehroffiziere in Suva Reka mit Hilfe des UCK-Kommandeurs G. H. ein Sturmgewehr der Marke Kalaschnikow erworben haben?
Wurde versucht, diese Waffe nach Deutschland zu schmuggeln oder gab es einen Befehl zur Ausfuhr dieser Waffe?
Trifft es zu, dass zwei Offiziere und zwei Feldwebel des 1. Kfor-Kontingents in 10 094 Fällen gegen das deutsche Sprengstoffgesetz und in 7 144 Fällen gegen das Waffengesetz verstoßen haben?
In wie vielen Fällen wird ingesamt gegen Angehörige der Bundeswehr wegen Waffen- und Munitionsschmuggel aus dem Kosovo ermittelt?
In wie vielen Fällen sind die Ermittlungen bereits abgeschlossen, und welche Urteile wurden gefällt bzw. welche Maßnahmen getroffen?
Welche Maßnahmen zur Verhinderung von Waffen- und Munitionsschmuggel wurden seitens der Bundeswehr getroffen?
Wurde oder werden von Bundeswehrangehörigen in größeren Mengen Zigaretten und Alkohol aus dem Kosovo geschmuggelt?
Wurde bzw. wird in Fällen des Zigaretten- oder Alkoholschmuggels aus dem Kosovo grundsätzlich die Staatsanwaltschaft eingeschaltet oder wurde bzw. wird im Rahmen der Wehrdisziplinarordnung geahndet?
Finden Überwachungen, Überprüfungen und Ermittlungen gegen verdächtige Bundeswehrangehörige in Bezug auf Schmuggel jeglicher Art bereits im Kosovo statt?