OECD-Bericht 2000 und das Ziel von 0,7 % des Bruttosozialprodukts für öffentliche Entwicklungshilfe
des Abgeordneten Carsten Hübner und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Mitte Februar 2001 stellte die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ihren Entwicklungsbericht 2000 vor. Aus diesem Bericht geht hervor, dass sich die Entwicklungshilfeanstrengungen der Industrieländer nicht verbessert haben und 1999 im Durchschnitt bei 0,24 % Anteil am Bruttosozialprodukt (BSP) stagnierten. Insbesondere die großen Geberländer, darunter auch die Bundesrepublik Deutschland, hatten seit Beginn der neunziger Jahre ihre Hilfen um 40 bis 50 % reduziert.
Seit den 70er Jahren hat die UNO die Anhebung dieser öffentlichen Entwicklungsausgaben auf den Wert von 0,7 % des BSP als Ziel beschlossen. Auch Deutschland hat sich wiederholt und mit Nachdruck auf den UN-Konferenzen der 90er Jahre diesem Ziel verpflichtet. Aber gerade in Deutschland ist diesbezüglich ein massiver Abwärtstrend zu verzeichnen, 1999 lag die öffentliche Entwicklungshilfe bei 0,26 %, im Jahr 2000 bei 0,23 % des BSP.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen7
Teilt die Bundesregierung die Auffassung im OECD-Bericht, dass sich die öffentlichen Leistungen dringend wieder diesem Ziel annähern müssten, um das Vorhaben, die Zahl der Armen bis 2015 zu halbieren, überhaupt erreichen zu können?
Wie schätzt die Bundesregierung den OECD-Bericht und die Entwicklung öffentlicher Entwicklungshilfe vor dem Hintergrund der angestrebten Armutsreduzierung bis 2015 ein?
Wird die Zielstellung, 0,7 % des BSP für öffentliche Entwicklungsfinanzierung auszugeben, im Aktionsprogramm zur Armutsbekämpfung, das die Bundesregierung im März 2001 vorlegen will, eine Rolle spielen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung für die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit und die entsprechende Haushaltgestaltung der nächsten Jahre?
Wird sich die Bundesregierung vom Ziel, 0,7 % des BSP für öffentliche Entwicklungshilfe auszugeben, „verabschieden“, wie es bereits mehrfach die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Ursula Eid, angedeutet hat?
Sieht die Bundesregierung das Konzept der Public Private Partnership (PPP) als Ergänzung oder als Substitution öffentlicher Entwicklungsfinanzierung?
Gibt es einen Austausch der Bundesregierung mit den europäischen Industriestaaten Dänemark, Norwegen, Niederlande und Schweden, die die Zielvorgabe der UNO, nämlich 0,7 % des BSP für öffentliche Entwicklungshilfe bereitzustellen, schon heute erfüllen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, auf welcher Ebene und wie regelmäßig findet dieser Austausch statt?
Welche Maßnahmen und Programme, welche haushaltrechtlichen Regelungen der erwähnten Länder tragen möglicherweise Vorbildcharakter auch für die deutsche Entwicklungszusammenarbeit?