Auffanglager für Flüchtlinge in Afrika und Osteuropa (Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 16/492)
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dagdelen, Heike Hänsel, Dr. Hakki Keskin, Kersten Naumann, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In der Antwort auf die Kleine Anfrage „Auffanglager für Flüchtlinge in Afrika und Osteuropa“ (Bundestagsdrucksache 16/492) beantwortete die Bundesregierung die Frage 9, „Welche Erfahrungen aus der diesbezüglichen Zusammenarbeit zwischen Italien und Libyen gibt es und wie werden sie in der Haltung der Bundesregierung zu den RPP berücksichtigt?“, dass die Haltung der Bundesregierung zu den „Regionalen Schutzprogrammen“ (in unserer Anfrage kurz als „Auffanglager“ bezeichnet) nicht „im Zusammenhang zur bilateralen Zusammenarbeit von anderen EU-Mitgliedstaaten mit Staaten in Nordafrika“ stehe. In einem Bericht der Konrad-Adenauer-Stiftung über ein „working lunch“ mit dem Vizepräsidenten der Europäischen Kommission, Franco Frattini, am 3. November 2005 in Brüssel wird dieser mit dem Hinweis „auf die bereits angelaufenen Vorbereitungen zur Etablierung einer Zusammenarbeit zwischen Libyen und der EU, die Anfang 2006 abgeschlossen sein sollen“, zitiert. Hier entsteht der Eindruck, dass jene bilaterale Zusammenarbeit sehr wohl im Zusammenhang mit der Flüchtlingspolitik der EU steht. Verstärkt wird dieser Eindruck durch die weitergehende Einlassung von Franco Frattini bei besagter Zusammenkunft, der Aufbau einer solchen Kooperation sei „auch zwischen der EU und Marokko geplant“. In beiden Fällen geht es um die Sicherung der Außengrenzen u. a. durch technischen Support und Ausbildung von Grenzschützern sowie eine Vorverlagerung des Schutzes der Außengrenzen der EU vor Flüchtlingen in den afrikanischen Kontinent hinein. Otto Schily hatte in seiner Zeit als Bundesminister des Innern die Einrichtung entsprechender „Auffangeinrichtungen“ in Nordafrika gefordert, was seinerzeit vom jetzigen Bundesminister des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble, in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung vom 3. August 2004 mit der Aussage zurückgewiesen wurde, bei diesen Auffanglagern handele es sich um „Internierungslager“.
In der Mitteilung der Kommission an den Rat und das EP KOM/2005/184 ist im Anhang in der Übersicht der geplanten Maßnahmen unter Punkt 62 eine „Studie (…) zur gemeinsamen Bearbeitung von Asylanträgen außerhalb der EU“ für das Jahr 2006 genannt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von Diskussionen innerhalb der Kommission, des Rates und auf informeller Ebene zwischen den Innenministern der EU über die Einrichtung von „Auffanglagern“ an den Süd- und Ostgrenzen der EU?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von Diskussionen in diesem Zusammenhang, Asylverfahren und Verfahren zur Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft bzw. subsidiären Schutzes in „Auffanglagern“ der EU außerhalb der EU durchzuführen?
Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zu und in diesen Diskussionen ein?
Wie bewertet die Bundesregierung außerdem in diesem Zusammenhang die Kritik des UNHCR (Pressemitteilung vom 2. Dezember 2005), die Richtlinie 2005/85 vom 1. Dezember 2005 erschwere mit der Regelung „sicherer Drittstaaten“ auf europäischer Ebene den Zugang zu Asylverfahren in der EU und führe dazu, dass außerhalb der EU internationale Standards des Flüchtlingsschutzes ausgehöhlt würden?