Tarife im öffentlichen Dienst
der Abgeordneten Gerhard Jüttemann, Rolf Kutzmutz, Dr. Christa Luft, Dr. Gregor Gysi und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat die obersten Bundesbehörden sowie die Abteilungen Z und den Bundesgrenzschutz mit Datum vom 13. Januar 2000 in einem Schreiben unter dem Betreff „Personalgewinnung für eine Tätigkeit im Tarifgebiet Ost“ indirekt zum Tarifbruch aufgefordert. Ehemals in den Ländern und Kommunen des Tarifgebietes West beschäftigte Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, die durch ihre neue Tätigkeit bei Bundesbehörden der neuen Länder einschließlich Ostberlins Einkommensverluste hinnehmen müssten, könnten – soweit dies zur Personalgewinnung notwendig sei – zunächst im Tarifgebiet West eingestellt und dann in den Osten versetzt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie bewertet und begründet die Bundesregierung den Inhalt dieses Schreibens?
Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind auf der Grundlage dieses Schreibens formal im Tarifgebiet West eingestellt worden, um für ihre Tätigkeit im Tarifgebiet Ost höher bezahlt zu werden?
Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind vor dem 13. Januar 2000 formal im Tarifgebiet West eingestellt worden, um für ihre Tätigkeit im Tarifgebiet Ost höher bezahlt zu werden?
Wie viele Beamte, Angestellte und Arbeiter des Bundes, deren Arbeitsplatz sich in den neuen Ländern einschließlich Ostberlin befindet, werden derzeit nach westdeutschem Tarif entlohnt bzw. besoldet und wie viele nach ostdeutschem Tarif?
Beabsichtigt die Bundesregierung die im Schreiben des BMI empfohlene Praxis der Personalgewinnung für eine Tätigkeit im Tarifgebiet Ost fortzusetzen?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Verstößt diese vom BMI im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen empfohlene Praxis gegen tarifvertragliche Bestimmungen und gegen die Rechtssprechung?
Wenn ja, gegen welche?
Wie viele Angehörige der Bundeswehr wurden in der Vergangenheit in den alten Ländern einberufen, anschließend in die neuen Bundesländer versetzt und beziehen Dienstbezüge in Höhe von 100 Prozent (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie viele Angehörige der Bundeswehr wurden in der Vergangenheit in den neuen Ländern einberufen, anschließend in die alten Bundesländer versetzt und beziehen Dienstbezüge in Höhe von 86,5 Prozent (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, aus dieser Praxis resultiere das Prinzip, dass wehrdienstleistende Bundesbürger mit Herkunft aus den alten Ländern dem Staat stets 100 Prozent Einkommen wert sind, jene mit Herkunft aus den neuen Ländern jedoch stets nur 86,5 Prozent, unabhängig von ihrem Dienstort, und wie begründet sie ihre Auffassung?
Wie begründet die Bundesregierung ihre Weigerung, im öffentlichen Dienst den Osttarif an den Westtarif anzugleichen?
In welchem Zeitraum soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung diese Angleichung erfolgen?