BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Umfang der derzeitigen Telekommunikationsüberwachung durch den Bundesnachrichtendienst und deren geplante Ausweitung (G-SIG: 14011793)

Definition des Begriffs "Telekommunikation" durch den BND, technische Aspekte der Telekommunikationsüberwachung

Fraktion

PDS

Ressort

Bundeskanzleramt

Datum

19.03.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/542201. 03. 2001

Umfang der derzeitigen Telekommunikationsüberwachung durch den Bundesnachrichtendienst und deren geplante Ausweitung

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

In seinem Bericht vom 23. Dezember 1996 teilte der Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND) dem Bundesverfassungsgericht mit, dass „der Bundesnachrichtendienst kapazitätsbedingt täglich nur circa 15 000 Vorgänge erfassen“ könne. 1996 seien darunter täglich etwa 600 Telefongespräche enthalten gewesen, an denen Teilnehmer beteiligt waren, die unter den Anwendungsbereich des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz (G10) fielen. Nach der automatischen Auswahl mit genehmigten Suchbegriffen blieben täglich 45 Vorgänge übrig, die rechtlich überprüft und einer weiteren inhaltlichen Auswahl unterzogen würden. Davon würden an die zuständige Fachauswertung 5 Meldungen weitergegeben.

In seinem Bericht an das Bundesverfassungsgericht vom 5. August 1998 gibt der Präsident des BND an, dass von den „8 Millionen Fernmeldeverkehren, die zwischen Deutschland und anderen Staaten geführt werden (...) weniger als 0,1 Promille in den maschinellen Selektionsprozess“ gerieten. Das wären 800 Fernmeldeverkehre. Unter „Fernmeldeverkehren“ verstand der BND 1998 lediglich den Telefax-, Telex- und Fernsprechverkehr.

In der Begründung zum jetzt vorliegenden Gesetzentwurf zur Neuregelung der G10-Einschränkungen vom 15. Januar 2001 gibt die Bundesregierung an, dass die Empfangsanlagen des BND täglich 100 000 Telekommunikationen erfassen und in die Wortbank leiten könnten. Darunter befänden sich 750 Telekommunikationen, die von Teilnehmern, die unter den Anwendungsbereich des G10-Gesetzes fielen, von oder nach Deutschland geführt würden. 40 dieser 750 Telekommunikationen enthielten Suchbegriffe aus einer Anordnung. Als Ergebnis des Auswahlprozesses würden täglich drei Telekommunikationen einer weiteren Auswertung zugeführt.

Die Bundesregierung behauptet in der Gesetzesbegründung weiter, dass aufgrund der Paketvermittlung von Internetkommunikation in Zukunft mehr Telekommunikation erfasst werden müsse, um am Ende alle Pakete überhaupt zusammen führen zu können. Aus diesem Grund soll der Anteil der vom BND abgehörten Telekommunikation von jetzt 10 auf künftig 20 Prozent verdoppelt werden.

Beim Faxverkehr handelt es sich zunächst um technisch kodierten Text. Der Faxverkehr muss deshalb aus technischen Gründen im Grunde zuerst komplett gespeichert und dekodiert werden, um Suchbegriffe überhaupt identifizieren zu können. Laut Bericht des BND vom 5. August 1998 sollten die Entwicklungsarbeiten für eine maschinelle Texterkennung beim Inhalt von Telefaxen sowie von grafischen Darstellungen und Signaturen „frühestens Mitte 1999 abgeschlossen“ sein.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie begründet die Bundesregierung die Befugniserweiterung des BND, nun auch den leitungsgebundenen Telekommunikationsverkehr abhören zu müssen, wenn der absolute Ertrag seit 1996 trotz Kapazitätssteigerung um fast 700 Prozent annähernd konstant blieb?

2

Was versteht der BND heute unter dem Begriff Telekommunikation? Sind das alle Telefongespräche, Faxnachrichten, Telexverbindungen, SMS-Nachrichten, Ende-zu-Ende-Datenübertragungen, E-Mails, Postings im WWW und im Newsnet sowie Internet-Verbindungen?

3

Wie erfasst der BND den Faxverkehr, um ihn zu analysieren? Wird der gesamte erfasste Faxverkehr temporär gespeichert? Welche Instanz dekodiert den verschlüsselten Faxtext?

4

Welche Instanz erkennt, in welchem Datenformat die Telekommunikationen erfolgt sind und macht sie für den BND verstehbar?

5

Wer und was erkennt, in welcher Sprache die Kommunikationen durchgeführt wurden?

6

Welchen Anteil hatte der BND bei den Entwicklungsarbeiten in dem durch die EU-Kommission geförderten Forschungsprojekt SENSUS? Konnte SENSUS erfolgreich abgeschlossen werden?

7

Wie erklärt der BND die Diskrepanz, dass jetzt 750 Nachrichten von 100 000 ausgewertet werden können, während 1996 von 15 000 immerhin 600 ausgewertet wurden?

8

Werden um den Kontext eines Suchbegriffes zu erkennen, die Nachrichten temporär auf Datenträgern gespeichert? Wie sind diese Datenspeicher beschaffen? Handelt es sich bei diesem Datenspeicher um eine Festplatte oder um einen Arbeitsspeicher?

9

Wie kann bei einer geplanten Obergrenze von 20 Prozent des zur Erfassung freigegebenen internationalen Telekommunikationsverkehrs in Zukunft 100 Prozent der zur erfassenden Internetkommunikation erfasst werden?

10

Muss der BND nicht deshalb gezielt an den Auslandsknoten der nationalen Provider ansetzen?

11

Wie will der BND die Auslandskommunikation im Internetverkehr erfassen?

12

Wie trägt der BND dem Umstand Rechnung, dass manche deutsche Nutzer ihre Daten über ausländische Server routen?

13

Wie trägt der BND dem Umstand Rechnung, dass bei Kapazitätsproblemen Teile des innerdeutschen Datenverkehrs über ausländische Rechner geleitet werden?

Berlin, den 26. Februar 2001

Ulla Jelpke Roland Claus und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen