Bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Tageseinrichtungen und an Ganztagsplätzen für Kinder aller Altersgruppen
der Abgeordneten Christina Schenk, Rosel Neuhäuser und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) legt in § 24 fest, dass für Kinder unter drei Jahren und für Kinder im schulpflichtigen Alter nach Bedarf Plätze in Tageseinrichtungen vorzuhalten sind. Außerdem haben nach § 24 KJHG die Träger der öffentlichen Jugendhilfe darauf hinzuwirken, dass ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsbetreuungsplätzen zur Verfügung steht. Anders als der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ist die bedarfsgerechte Versorgung für Krippen- und Schulkinder nicht einklagbar, sofern die Gesetze einzelner Bundesländer keine entsprechenden Bestimmungen enthalten. Auch ein ausreichendes Angebot an Ganztagsplätzen kann nicht eingeklagt werden.
In Westdeutschland ist das Angebot für Krippenkinder in der Zeit zwischen 1994 und 1998 (letzte statistische Zählung) in etwa konstant geblieben: Rein rechnerisch standen 1994 für 2,2 % der unter Dreijährigen entsprechende Plätze in institutionell geförderten Tageseinrichtungen zur Verfügung. Im Jahr 1998 waren – bedingt durch eine geringfügig gesunkene Geburtenzahl – für 2,9 % der Kinder Krippenplätze vorhanden (Quellen: Statistisches Bundesamt 1996 und 2000: Statistik der Kinder- und Jugendhilfe).
Nach dem neuen Bundeserziehungsgeldgesetz ist Eltern eine begrenzte Zeitbudgetierung der Elternzeit möglich sowie eine Erhöhung der zulässigen Wochenarbeitszeit. Eltern, die von diesen Regelungen Gebrauch machen wollen, benötigen aber ausreichende Möglichkeiten der Kleinkindbetreuung.
Angesichts der derzeitigen Betreuungslage ist der gesetzlich garantierte Anspruch auf Zeitbudgetierung und Erhöhung der zulässigen Wochenarbeitszeit in Westdeutschland daher nahezu wertlos.
Auch das Betreuungsangebot für Kinder im Grundschulalter ist praktisch konstant geblieben: 1994 gab es im Durchschnitt für 5,1 % der 6- bis 10-jährigen Kinder Plätze in Betreuungseinrichtungen, im Jahr 1998 aufgrund eines Geburtenrückgangs bei den entsprechenden Jahrgängen für 5,9 % der Grundschulkinder. Seit Jahren steigt dagegen die Zahl erwerbstätiger Mütter mit Schulkindern und damit auch der Bedarf an Hortplätzen. Im Bereich der Ganztagsversorgung herrscht im Westen ebenfalls gravierender Mangel.
In Ostdeutschland hat sich das zur Verfügung stehende Krippen-Angebot trotz des Geburtenrückgangs verschlechtert: 1994 gab es für 41,3 % der unter 3-jährigen Kinder Krippenplätze, im Jahr 1998 nur noch für 36,3 % (Quellen: Statistisches Bundesamt 1996 und 2000, a.a.O.).
Das Angebot an Hortplätzen war im Osten noch mehrere Jahre nach der Vereinigung ausreichend, da es in der DDR praktisch eine flächendeckende Versorgung gegeben hat. In den letzten Jahren mehren sich jedoch die Hinweise darauf, dass sich das bisherige Angebot durch Änderung der Standards, Kürzung der Haushaltsmittel oder Abbau von Plätzen verschlechtert.
Auch bei Ganztagsplätzen – die in der DDR noch Standard bei Kinderbetreuungseinrichtungen waren – gibt es Anzeichen dafür, dass das Angebot zurückgeht.
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz sieht zwar das Bereithalten eines bedarfsgerechten Angebotes an Tagesbetreuung und Ganztagsplätzen vor. Da jedoch keine eindeutigen Kriterien des „Bedarfs“ festgelegt sind, versuchen die Kommunen, den tatsächlichen „Bedarf“ – entsprechend ihrer Haushaltslage – möglichst eng zu definieren.
Von der Bundesregierung wurde wiederholt auf die Notwendigkeit eines bedarfsdeckenden Angebotes an Betreuungseinrichtungen hingewiesen. Die derzeitige Entwicklung lässt jedoch erkennen, dass der in § 24 KJHG formulierte Auftrag einer bedarfsgerechten Versorgung von Kindern aller Altersgruppen praktisch wirkungslos ist.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen44
A. Zur bedarfsgerechten Versorgung von Säuglingen und Kleinkindern
a) in Westdeutschland
Welche Kriterien sind nach Ansicht der Bundesregierung ausschlaggebend für den Bedarf an Plätzen in Tageseinrichtungen für unter Dreijährige im Sinne des § 24 KJHG?
Hält die Bundesregierung das Angebot an Krippenplätzen in Westdeutschland im Sinne ihrer Definition für bedarfsgerecht?
Wenn nein, wie müsste nach Ansicht der Bundesregierung eine quantitativ bedarfsgerechte Versorgung für Kinder im Krippenalter aussehen?
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um Eltern, die von der Zeitbudgetierung der Elternzeit Gebrauch machen und/oder während der Elternzeit 30 Wochenstunden arbeiten wollen, entsprechende Betreuungsangebote für ihre Kinder zu garantieren?
Liegen der Bundesregierung Untersuchungen darüber vor, wie erwerbstätige Eltern das Betreuungsproblem lösen, wenn es in ihrer Stadt bzw. in ihrer Gemeinde kein (ausreichendes) Angebot an institutionell geförderter Kleinkindversorgung gibt?
Wenn ja, welche Betreuungsarrangements wählen Eltern?
Wie hoch sind im Durchschnitt die den Eltern dafür pro Kind entstehenden Kosten?
Hat die Bundesregierung Angaben darüber, wie viele Mütter bzw. Väter ihre Berufstätigkeit unterbrechen und nur deshalb den vollen (bisherigen) Erziehungsurlaub nehmen, weil sie keine Betreuungsmöglichkeit für ihr Kind finden?
Wenn ja, wie hoch ist ihr Anteil an den Erziehungsurlauberinnen bzw Erziehungsurlaubern?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass den Kommunen jährlich erhebliche Sozialhilfekosten entstehen, weil allein erziehende Mütter und Väter von Kleinkindern wegen des Mangels an Betreuungseinrichtungen nicht erwerbstätig sein können und deshalb sozialhilfebedürftig werden?
b) in Ostdeutschland
Welches sind nach Ansicht der Bundesregierung die Ursachen für den Rückgang des Krippenangebotes?
Was tut die Bundesregierung, um den Prozess der Angebots- Verschlechterung bei der Krippenversorgung in Ostdeutschland aufzuhalten?
Hält die Bundesregierung den derzeitigen Bestand in Ostdeutschland trotz des Rückgangs noch für bedarfsdeckend?
B. Versorgung mit Hortplätzen
a) Westdeutschland
Wie viele Kinder im Alter von 6 bis 10 Jahren haben erwerbstätige Mütter?
Hält die Bundesregierung angesichts dieser Zahl und des geringen Angebotes an Ganztagsschulen das Angebot an Hortplätzen für bedarfsdeckend?
Liegen der Bundesregierung Untersuchungen zu der Frage vor, wie berufstätige Mütter und Väter das Betreuungsproblem in den Fällen lösen, in denen es kein ausreichendes Hortangebot und zu wenige Ganztagsschulen gibt?
Wenn ja, wie hoch war der Anteil der Kinder im statistisch zuletzt erfassten Jahr, die in „betreuten Grundschulen“ halbtags bis zur Mittagszeit betreut wurden?
Wie viel Prozent der Kinder berufstätiger Eltern wurden privat von Tagesmüttern oder -vätern betreut?
Wie hoch waren dafür die durchschnittlichen monatlichen Kosten?
b) Ostdeutschland
Für wie viel Prozent der 6- bis 10-Jährigen stehen zurzeit Betreuungsplätze zur Verfügung?
Wie viele Plätze davon sind in der Hand freier Träger?
Wie viele Hortplätze sind in Schulhorten und der Schulverwaltung angegliedert?
In welchen Bundesländern gibt es Schulhorte?
Wurde das Angebot in einzelnen Bundesländern im Bereich der Schulhorte und der Einrichtungen in freier Trägerschaft verringert?
Wenn ja, in welchen Bundesländern?
Welche Gründe gab es für die Verringerung?
Gibt es Bundesländer, in denen das Angebot nicht bedarfsdeckend ist?
Wenn ja, in welchen Bundesländern ist dies der Fall?
C. Versorgung mit Ganztagsplätzen
a) Westdeutschland
Für wie viel Prozent der Kinder im Krippenalter, der Kinder im Kindergartenalter und der Kinder im Hortalter (6 bis 10 Jahre) sind Ganztagsplätze mit einer 10-stündigen Öffnungszeit vorhanden?
In welchen Bundesländern hat sich das Ganztagsangebot seit 1994 verbessert, in welchen ist es gleich geblieben, in welchen hat es sich verschlechtert (bitte auflisten getrennt nach Plätzen für Krippen-, Kindergarten- und Schulkindern)?
Sind der Bundesregierung Untersuchungen bekannt, aus denen hervorgeht, wie viele der Teilzeit erwerbstätigen Frauen in Westdeutschland nur deshalb nicht Vollzeit erwerbstätig sein können, weil es für ihre Kinder keine Ganztagsbetreuung gibt?
Wenn ja, wie hoch ist ihr Anteil an den Frauen mit Teilzeiterwerbstätigkeit?
b) Ostdeutschland
In welchen östlichen Bundesländern blieb ab 1994 die Ausstattung mit Ganztagsplätzen unverändert erhalten (bitte getrennt auflisten nach Plätzen für Krippen-, Kindergarten- und Schulkinder)?
In welchen Bundesländern wurden seither die Öffnungszeiten verkürzt und um wie viele Stunden wurden sie verkürzt (bitte getrennt auflisten nach Plätzen für Krippen-, Hort- und Schulkinder)?
D. Standards
In welchen Bundesländern führt die knappe Haushaltslage zu Kürzungen im Kindertagesstättenbereich seit 1994 und in welcher Höhe lagen die Kürzungen?
Wie hoch waren in den westlichen Ländern die zusätzlichen Kosten, die entstanden, um den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz umzusetzen?
In welchen Bundesländern gab es seit 1994 gesetzliche Änderungen im Bereich der institutionell geförderten Kinderbetreuung (einschließlich der Kindergärten) und zu welchen Konsequenzen führten diese gesetzlichen Änderungen in den jeweiligen Ländern?
Welche Initiativen von Eltern und von Erzieherinnen, die sich gegen eine Verschlechterung der Standards bzw. für eine Verbesserung einsetzten, sind der Bundesregierung bekannt und aus welchen Bundesländern kommen sie?
Welche dieser Initiativen haben nach Kenntnis der Bundesregierung erreicht, dass Verschlechterungen vermieden oder rückgängig gemacht wurden?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob Kinder wegen der Erhöhung der Beiträge aus der Kindertagesstätte abgemeldet wurden, und wenn ja, in welchen Bundesländern und in wie vielen Fällen kam dies vor?
In welchen Bundesländern wurden in den letzten Jahren die Standards für Betreuungsangebote gesenkt
– bezüglich der Gruppengröße und des Personalschlüssels
– bezüglich der Öffnungszeiten
– bezüglich der Ausstattung?
E. Unterstützung der Kommunen durch die Bundesregierung
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, auf die Kommunen einzuwirken, ein bedarfsdeckendes Angebot an Krippen-, Hort- und Ganztagsplätzen zu schaffen?
Welche Gründe sind nach Kenntnis der Bundesregierung ausschlaggebend dafür, dass die Kommunen trotz des gesetzlichen Auftrags kein ausreichendes Angebot an Krippen-, Hort- und Ganztagsplätzen schaffen?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Vorbehalte abzubauen, die in Westdeutschland teilweise noch bestehen gegenüber institutioneller Kleinkindbetreuung und Ganztagsversorgung?
Lässt sich beziffern, wie hoch die Ausgaben der Kommunen für Sozialhilfe sind, weil allein erziehende Frauen und Männer wegen des Mangels an Betreuungseinrichtungen nicht erwerbstätig sein können?
Wenn ja, wie hoch sind diese Ausgaben im Durchschnitt?
Wenn ja, hält es die Bundesregierung für vertretbar, dass in vielen Kommunen Frauen mit Kindern in die Sozialhilfeabhängigkeit geraten, weil kein ausreichendes Betreuungsangebot vorhanden ist?
Ist die in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage (Nr. 75) des Abgeordneten Peter Götz (CDU/CSU) (Bundestagsdrucksache 14/5200) angekündigte Prüfung der Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung durch den Bund für Investitions-, Sanierungs- und Betriebskosten der Tageseinrichtungen inzwischen abgeschlossen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, wann ist mit einem Abschluss der Prüfung zu rechnen?