Stationierung von zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe verurteilten Soldaten des britischen Scot Guards Regiments in Deutschland
der Abgeordneten Heidi Lippmann, Dr. Winfried Wolf, Roland Claus und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Im Jahre 1992 töteten zwei Angehörige der britischen Streitkräfte in Belfast einen jungen Iren, obwohl sie nach einer gründlichen Durchsuchung wussten, dass er unbewaffnet war. Ein Zivilgericht verurteilte die Soldaten zu einer jeweils lebenslänglichen Freiheitsstrafe.
Nach einer von der britischen Armee und einem Teil der englischen Presse inszenierten Kampagne wurden beide nach drei Jahren aus der Haft entlassen. Am 3. November 1998 entschied der britische Armeerat, dem der Staatssekretär im britischen Verteidigungsministerium, John Spellar, und der Kommandeur des Parachute Regiment, General Michael Jackson, angehören, beide Soldaten wieder in ihr Regiment, die Scot Guards, aufzunehmen. Dies ist auch vor dem Hintergrund zu beurteilen, dass seit 1995 über 1 400 Soldaten wegen Drogenmissbrauchs aus der britischen Armee entlassen worden sind.
Es gibt Hinweise darauf, dass die beiden Soldaten mittlerweile in Deutschland stationiert sein sollen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Ist der Bundesregierung bekannt, dass zwei wegen eines Tötungsdeliktes verurteilte Soldaten bei der britischen Rheinarmee stationiert sind?
Falls nicht, ist die Bundesregierung willens, dieser Frage nachzugehen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Stationierung der beiden Soldaten in Deutschland – sofern sie sich bewahrheiten sollte – vor dem Hintergrund, dass wegenartig schwerer Straftaten verurteilte Straftäter nicht zum Dienst in den deutschen Streitkräften zugelassen werden und die Bundesregierung jüngst Überlegungen angestellt hat, bekannte Rechtsradikale vom Wehrdienst auszuschließen?
Ist die Bundesregierung willens, der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland deutlich zu machen, dass sie weder eine bereits erfolgte noch eine künftige Stationierung dieser Soldaten hinnehmen wird?
Ist die Bundesregierung gewillt, den vorliegenden Fall zum Anlass zu nehmen, mit den Verbündeten, die aufgrund der getroffenen Vereinbarungen (Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut, Eurokorps, D/NL Korps usw.) Soldaten in Deutschland stationieren dürfen, in Verhandlungen einzutreten mit dem Ziel, die betreffenden Abkommen um einen Passus zu ergänzen, der den Aufenthalt ihrer Soldaten auf deutschem Staatsgebiet auf Personen beschränkt, die nach deutschem Recht Wehrdienst leisten könnten und auch das Streitkräfteaufenthaltsgesetz entsprechend zu ergänzen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die durch die vorliegenden Fakten belegte Tatsache, dass im dargestellten Fall ein Mitglied der europäischen Wertegemeinschaft das Tötungsdelikt an einem Bürger Nordirlands geringfügiger einschätzt als ein Drogendelikt?