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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Anerkannter Kriegsdienstverweigerer von Feldjägern abgeführt (G-SIG: 14012481)

Festnahme und Abführung des anerkannten Kriegsdienstverweigerers I. H. am 20.11.2001 im Kreiswehrersatzamt Berlin, Zahl der Totalverweigerer in den letzten fünf Jahren, Strafen

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

21.01.2002

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/771830. 11. 2001

Anerkannter Kriegsdienstverweigerer von Feldjägern abgeführt

der Abgeordneten Carsten Hübner, Heidi Lippmann und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Laut einer Pressemitteilung der „Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte Kriegsdienstgegner (DFG-VK) “ Landesverband Berlin-Brandenburg vom 20. November 2001 wurde an diesem Tag der Kriegsdienstverweigerer I. H. im Kreiswehrersatzamt Berlin, trotz eines unmittelbar zuvor positiv beschiedenen Antrags auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer (KDV-Antrag), von Feldjägern der Bundeswehr festgenommen und abgeführt.

Ein von ihm expressly erbetenes Gespräch mit dem Leiter des Kreiswehrersatzamtes, bei dem er diesen bitten wollte, auf seine Möglichkeit des Widerspruchs gegen die KDV-Anerkennung zu verzichten, womit der Anerkennungsbescheid laut DFG-VK sofort rechtskräftig geworden wäre, sei ihm von den drei beteiligten Soldaten verweigert worden. Angeblich sei dafür keine Zeit gewesen.

Der Leiter des Kreiswehrersatzamtes, der vom Verteidiger von I. H. über den Vorfall informiert wurde, habe nach Angaben der DFG-VK Unverständnis über das Verhalten der Feldjäger geäussert. Sein sofortiger Verzicht auf einen Widerspruch hätte die Verhaftung und Freiheitsentziehung obsolet gemacht, so die DFG-VK.

I. H. war seiner Einberufung zum Wehrdienst für den 1. November 2001 nicht nachgekommen, sondern hatte einen KDV-Antrag gestellt. Den Zivildienst lehnt er aus Gewissensgründen ebenfalls ab, da dieser ein integrer Bestandteil der Gesamtverteidigung und ebenfalls eine Form der Wehrpflichterfüllung darstelle.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Aus welchen Gründen wurde I. H. das Gespräch mit dem Leiter des Kreiswehrersatzamtes untersagt bzw. warum gab es dafür nicht genügend Zeit?

2

Hält es die Bundesregierung grundsätzlich für verhältnismäßig, einen anerkannten Kriegsdienstverweigerer festzunehmen und freiheitsentziehenden Maßnahmen bei der Bundeswehr zu unterwerfen, ohne ihm Zeit für ein klärendes Gespräch mit dem Leiter des Kreiswehrersatzamtes zu geben, wodurch die Möglichkeit einer sofortigen rechtskräftigen Entscheidung vereitelt wurde?

3

Wie viele männliche Bundesbürger haben in den vergangenen fünf Jahren sowohl den Wehr- als auch den zivilen Ersatzdienst aus Gewissensgründen verweigert (bitte nach Jahren und Anzahl aufschlüsseln)?

4

Wie viele männliche Bundesbürger sind in den vergangenen fünf Jahren aufgrund einer sogenannten Totalverweigerung freiheitsentziehenden Maßnahmen bei der Bundeswehr unterworfen worden (bitte aufschlüsseln nach Fall, Ort und Haftdauer)?

5

Welche Strafen sind von Gerichten in den vergangenen fünf Jahren gegen sogenannte Totalverweigerer ausgesprochen worden (bitte aufschlüsseln nach Fall, Ort und Strafmaß)?

6

Sind der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren Fälle bekannt geworden, in denen sogenannte Totalverweigerer nach Verbüßung bzw. Begleichung ihrer Strafe wiederum zum Antritt des Wehr- bzw. des zivilen Ersatzdienstes aufgefordert wurden und wenn ja, mit welchen Folgen?

Berlin, den 28. November 2001

Carsten Hübner Heidi Lippmann Roland Claus und Fraktion

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