Arbeit der „Zuwanderungskommission“
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Der Bundesminister des Innern hat am 12. Juli 2000 die Einsetzung einer „unabhängigen Zuwanderungskommission“ bekannt gegeben. Am 31. August 2000 teilte das Bundesministerium des Innern die Ernennung des türkischstämmigen Hamburger Unternehmers Vural Öger zum Kommissionsmitglied mit. Die Zusammensetzung der Kommission und das bisher über die Zielsetzung bekannt gewordene werfen viele Fragen auf.
Deshalb fragen wir die Bundesregierung:
1. Warum ist in der so genannten „Zuwanderungskommission“ (im Folgenden: Kommission) bis auf Vural Öger kein einziges Mitglied selbst Migrantin oder Migrant?
2. Warum ist in der Kommission keine außerkirchliche Nichtregierungsorganisation – von Migrantinnen und Migranten, – aus der Arbeit mit Flüchtlingen vertreten?
3. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass in die Arbeit der Kommission der wertvolle Sachverstand von Migrantinnen und Migranten sowie von Organisationen, die in der Arbeit mit ausländischen Flüchtlingen erfahren sind, angemessen einfließt?
4. Warum hat die Bundesregierung eine solche Kommission eingerichtet und nicht entsprechende Beratungen in parlamentarischen Gremien angeregt?
5. Wann wird die Kommission ihre Arbeit abschließen?
6. Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass die Empfehlungen der Kommission dem Deutschen Bundestag so rasch wie möglich vorliegen und von diesem angemessen beraten werden können?
7. Wie ist die Aussage in der Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern vom 12. Juli 2000 zu verstehen, die Kommission sei „berufen, nach Wegen zu suchen, um die de facto bestehende Verknüpfung zwischen Asylverfahren und Zuwanderung im Rahmen des rechtlich Möglichen aufzulösen“?
Soll nach Ansicht der Bundesregierung – das Grundrecht auf Asyl zur Debatte gestellt werden? Wenn ja: Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung in einer solchen Debatte den bestehenden völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland aus den internationalen Instrumenten des Flüchtlingsschutzes (unter anderem Genfer Flüchtlingskonvention, UN-Folterverbotskonvention, Europäische Menschenrechtskonvention) zu? – die Kommission über Einzelheiten des Asylverfahrens diskutieren?
8. Inwieweit wird nach Ansicht der Bundesregierung die Kommission bei ihren Beratungen auch die Entwicklung auf der Ebene der Europäischen Union berücksichtigen müssen?
Fragen8
Warum ist in der so genannten „Zuwanderungskommission“ (im Folgenden: Kommission) bis auf Vural Öger kein einziges Mitglied selbst Migrantin oder Migrant?
Warum ist in der Kommission keine außerkirchliche Nichtregierungsorganisation – von Migrantinnen und Migranten, – aus der Arbeit mit Flüchtlingen vertreten?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass in die Arbeit der Kommission der wertvolle Sachverstand von Migrantinnen und Migranten sowie von Organisationen, die in der Arbeit mit ausländischen Flüchtlingen erfahren sind, angemessen einfließt?
Warum hat die Bundesregierung eine solche Kommission eingerichtet und nicht entsprechende Beratungen in parlamentarischen Gremien angeregt?
Wann wird die Kommission ihre Arbeit abschließen?
Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass die Empfehlungen der Kommission dem Deutschen Bundestag so rasch wie möglich vorliegen und von diesem angemessen beraten werden können?
Wie ist die Aussage in der Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern vom 12. Juli 2000 zu verstehen, die Kommission sei „berufen, nach Wegen zu suchen, um die de facto bestehende Verknüpfung zwischen Asylverfahren und Zuwanderung im Rahmen des rechtlich Möglichen aufzulösen“? Soll nach Ansicht der Bundesregierung – das Grundrecht auf Asyl zur Debatte gestellt werden? Wenn ja: Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung in einer solchen Debatte den bestehenden völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland aus den internationalen Instrumenten des Flüchtlingsschutzes (unter anderem Genfer Flüchtlingskonvention, UN-Folterverbotskonvention, Europäische Menschenrechtskonvention) zu? – die Kommission über Einzelheiten des Asylverfahrens diskutieren?
Inwieweit wird nach Ansicht der Bundesregierung die Kommission bei ihren Beratungen auch die Entwicklung auf der Ebene der Europäischen Union berücksichtigen müssen?