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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Expertise der Europäischen Zentralbank und der EU-Kommission zur Tobinsteuer, zu Offshorezentren und zur Entwicklungsfinanzierung (G-SIG: 14012359)

Expertise der EZB und der EU-Kommission zu Tobin-Steuer, Regulierung von Steueroasen (Offshorezentren) und Globalisierung der Finanzmärkte im Auftrag des ECOFIN-Rates, Einbeziehung nationaler und des Europäischen Parlaments in die Erstellung der Expertise, Einflussnahme der europäischen Wirtschafts- und Finanzminister

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

01.11.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/713815. 10. 2001

Expertise der Europäischen Zentralbank und der EU-Kommission zur Tobinsteuer, zu Offshorezentren und zur Entwicklungsfinanzierung

der Abgeordneten Ursula Lötzer und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Beim Treffen der europäischen Wirtschafts- und Finanzminister (ECOFIN) der EU am 22. bis 23. September in Lüttich/Belgien sollte sich das Gremium ursprünglich mit dem Vorschlag der Devisentransaktionssteuer (Tobinsteuer) und den Fragen zur Regulierung von Steueroasen (Offshorezentren) beschäftigen. Hierzu beschloss der ECOFIN-Rat auf der jüngsten Tagung, dass bis zum Dezember diesen Jahres von der Europäischen Zentralbank und der EU-Kommission eine umfassendere Stellungnahme zur Bewertung der Situation auf den Finanzmärkten vorgelegt werden soll. In diesem Kontext sollen explizit Fragen zur Tobinsteuer, den Offshorezentren und der Entwicklungsfinanzierung behandelt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Wird es über die drei konkreten Themen hinaus noch andere Schwerpunktsetzungen in der anzufertigenden Expertise geben, und wenn ja, welche?

2

Wie setzt sich genau die Gruppe zusammen, welche die Stellungnahme erarbeitet?

Werden hierbei auch Positionen in gleichgewichtiger Weise berücksichtigt, die sich für die Einführung einer Tobinsteuer, einer schärferen Regulierung von Offshorezentren und der umfassenden Entschuldung von Entwicklungsländern aussprechen?

Sind bei der Erarbeitung Anhörungen etc. geplant, und wenn ja, welche?

Wie werden aus dem akademischen Umfeld und aus zivilgesellschaftlichen Gruppen Personen bzw. Institutionen eingebunden, die sich für die Einführung der Tobinsteuer und einer Regulierung der Finanzmärkte sowie eine umfassende Entschuldung und ein Insolvenzrecht aussprechen?

3

Wie werden die europäischen und nationalen Parlamente in die Debatte vor der Erstellung der Expertise einbezogen, und wie wird mit den vorgelegten Ergebnissen in den Parlamenten weiter verfahren?

4

Wird es unabhängig von der konkreten Stellungnahme hinaus eine Auseinandersetzung mit dem Thema Tobinsteuer bzw. Regulierung des Finanzmarktes unter dem Gesichtspunkt der sozialen Dimension der Globalisierung im ECOFIN-Rat geben, und was ist konkret geplant?

5

In welcher Art und Weise greifen die europäischen Wirtschafts- und Finanzminister und die Bundesregierung über die vorzulegende Stellungnahme hinaus die kritische Diskussion über die Globalisierung in der Zivilgesellschaft auf?

Berlin, den 9. Oktober 2001

Ursula Lötzer Roland Claus und Fraktion

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