Arbeitsweise der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit
des Abgeordneten Carsten Hübner, Roland Claus und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Die GTZ, Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit, ist eine der wichtigsten Durchführungsorganisationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, die als solche dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) nachgeordnet ist. Neben einem hohen Anteil institutioneller Förderung verfügt die GTZ auch über erhebliche Mittel der Projektarbeit und der Programmmittel, die durch das BMZ zur Verfügung gestellt werden. Dabei arbeitet die GTZ sowohl mit den Partnerregierungen zusammen als auch mit privaten Trägern, also Nichtregierungsorganisationen (NRO) und seit geraumer Zeit auch mit Unternehmen der Privatwirtschaft, die im Rahmen des Programms Public Private Partnership (PPP) zu Partnern der Entwicklungszusammenarbeit geworden sind.
In der jahrelangen Stellvertreterrolle, die die GTZ insbesondere im Ausland bei den entwicklungspolitischen Partnern einnimmt, haben sich auch Entwicklungen offenbart, die im Rahmen von Effizienz, Synergien und Neustrukturierung sowie Reform der Entwicklungszusammenarbeit neue Fragen aufwerfen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Wie hoch ist der Anteil der Mittel aus dem BMZ-Haushalt, den die GTZ für Projekte, Programm- und sonstige Arbeit über den Rahmen der institutionellen Förderung hinaus erhält, am Gesamtbudget (Einzelplan 23)?
Welcher Anteil der Mittel, die der GTZ jährlich über die institutionelle Förderung hinaus anvertraut werden, verbleibt letztendlich bei A) Personalkosten der GTZ für das Projekt/Programm im Land; B) Personalkosten der GTZ vor Ort beim Partner für das Projekt/Programm; C) Personalkosten für zusätzliche Experten; D) Sachkosten für Studien und Evaluierungen; E) Mittelbaren Sachkosten, wie Reisekosten, Unterbringung, Mietung von Wohn- und Arbeitsräumen (bitte eine Aufstellung einzeln nach angefragten Bereichen absolut und prozentual der Gesamtkosten ohne Kosten „institutionelle Förderung“ jährlich ab 1990)?
In wie vielen Ländern ist die GTZ gegenwärtig mit eigenen Büros und Personal vor Ort vertreten A) auf Mietbasis; B) auf Eigentumsbasis; C) in Gemeinschaft mit anderen deutschen Einrichtungen bzw. bei diesen zur Miete; D) in Gemeinschaft mit Institutionen und Einrichtungen des Partnerlandes bzw. bei diesen zur Miete?
In wie vielen Ländern ist die GTZ mit Programmen, Partnerschaften vertreten bzw. betreut sie Projekte und Programme?
Mit wie vielen deutschen Nichtregierungsorganisationen in Projekten und Programmen arbeitet die GTZ zusammen (bitte alle Nichtregierungsorganisationen aufführen)?
Inwieweit entscheidet die GTZ frei über die Wahl der jeweiligen Partner (Nichtregierungsorganisationen, private Unternehmen, Partnerregierungen) für die entwicklungspolitische Zusammenarbeit?
A) Wie erfolgt die Auswahl geeigneter Partner für ein entwicklungspolitisches Projekt durch die GTZ? B) Wie erfolgt die Antragstellung als Partner bei der GTZ? C) Wie erfolgt die Kontrolle durch das BMZ?
Erwirtschaftet das BMZ irgendwelche Einnahmen? Wenn ja, wie erfolgt die Verwendung dieser bzw. deren Abführung an das BMZ?
Aus welchen Titeln des Einzelplanes 23 erfolgt die finanzielle Ausstattung für die Umsetzung der Projekte, A) aus allen Titeln, je nach Projekt (bitte aufschlüsseln nach Höhe mit absoluten und relativen Angaben) B) aus dem Titel „Technische Zusammenarbeit“ (bitte aufschlüsseln nach Höhe mit absoluten und relativen Angaben) C) Aus dem Titel „Finanzielle Zusammenarbeit“ (bitte aufschlüsseln nach Höhe mit absoluten und relativen Angaben)?
Wie hoch ist der finanzielle Anteil der BMZ-Projekte und -Programme an den Gesamtmitteln für die Entwicklungszusammenarbeit, die über die GTZ abgewickelt werden (bitte auch jährliche Entwicklung seit 1985 darstellen)?
Wie erfolgt die Evaluierung der durch die GTZ durchgeführten Projekte und Programme?
Sind der Bundesregierung Anfragen, Anträge oder Beschwerden von potenziellen Trägern deutscher Entwicklungszusammenarbeit, also NROs, Initiativen oder privaten Unternehmen, bekannt bezüglich ihrer Nichtberücksichtigung, Nichteinbeziehung oder Ablehnung für Projekte und Programme, die durch die GTZ federgeführt wurden? Wenn ja, wie wird mit solchen Reaktionen umgegangen?
Übt die GTZ im Ausland bei den Regierungspartnern und gegenüber potenziellen Mitträgern bzw. Partnern der Entwicklungszusammenarbeit die offizielle Vertretung des BMZ und damit „Hoheitsrechte“ aus bei Programmen und Projekten, die sie federführend durchführt?
Wie hoch ist der Anteil der Projekte und Programme, die im Rahmen des Programms Public Private Partnership (PPP) von der GTZ betreut bzw. verantwortet werden am Gesamtumfang der Programmausgaben?
Gibt es vom BMZ aus eine ausgesprochene Befugnis für die GTZ A) bestimmte deutsche Partner und Mitträger für Projekte und Programme auszusuchen, B) bestimmte Projekte und Programme für die entwicklungspolitische Arbeit Vorort auszuwählen? Wenn ja, welches sind die Kriterien hierfür?