Auswirkungen der Veröffentlichung von Botschaftsberichten auf die außenpolitische Handlungsfähigkeit Deutschlands
der Abgeordneten Dr. Helmut Haussmann, Ulrich Irmer, Ina Albowitz, Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Ulrich Heinrich, Walter Hirche, Birgit Homburger, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Gerhard Schüßler, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.
Vorbemerkung
Der Bericht der deutschen Botschaft in den USA über das Gespräch von Bundeskanzler Gerhard Schröder mit dem amerikanischen Präsidenten George W. Bush am 29. März 2001 in Washington ist durch Indiskretionen an die Öffentlichkeit geraten. Dem Bericht zufolge hat der außenpolitische Berater des Bundeskanzlers, Ministerialdirektor (MD) Michael Steiner, die amerikanische Seite u. a. davon unterrichtet, Libyens Staatspräsident Muammar al-Gaddafi habe ihm gegenüber eine Beteiligung Libyens an terroristischen Aktionen wie bei dem Attentat auf die Berliner Diskothek „La Belle“ und auf das amerikanische Passagierflugzeug über dem schottischen Lockerbie eingestanden.
Während das Auswärtige Amt bestätigt, der Bericht habe die Äußerung von MD Michael Steiner korrekt wiedergegeben, wird dies vom Sprecher der Bundesregierung bestritten. Unterdessen wird berichtet, MD Michael Steiner habe den Botschaftsbericht nach vorheriger Korrektur selbst autorisiert.
Nachdem dieser Vorfall zunächst Fragen nach der Abstimmung zwischen dem Auswärtigen Amt und dem Bundeskanzleramt sowie nach dem verantwortungsvollen Umgang mit Protokollen von vertraulichen Gesprächen auf höchster politischer Ebene aufgeworfen hatten, häufen sich nunmehr auch Stimmen aus dem Ausland, die die Verlässlichkeit der deutschen Außenpolitik in Frage stellen. Um eine weitere Beeinträchtigung deutscher außenpolitischer Interessen zu verhindern, muss die Bundesregierung die Umstände, die zu diesem präzedenzlosen Vorfall geführt haben, rückhaltlos aufklären, unzweideutig zu den sich widersprechenden Stellungnahmen des Auswärtigen Amts und des Bundeskanzleramtes Stellung nehmen und dafür Sorge tragen, dass sich derartige Vorfälle nicht wiederholen können. Es darf im Interesse der außenpolitischen Handlungsfähigkeit Deutschlands und der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren internationalen Partnern, insbesondere mit unseren amerikanischen Verbündeten, keinerlei Zweifel an der Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit der Bundesregierung aufkommen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass der Bericht der deutschen Botschaft in Washington den Inhalt des Gespräches zwischen Bundeskanzler Gerhard Schröder und Präsident George W. Bush am 29. März 2001 korrekt wiedergegeben hat?
Hat der Bericht der deutschen Botschaft in Washington insbesondere die Äußerungen von MD Michael Steiner über sein Gespräch mit Revolutionsführer Muammar al-Gaddafi korrekt wiedergegeben?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass MD Michael Steiner den Bericht der Botschaft Washington über das Gespräch zwischen Bundeskanzler Gerhard Schröder und Präsident George W. Bush vor dessen Weiterleitung eigenhändig korrigiert und autorisiert hat?
Welches politische Ziel wurde mit dem Besuch von MD Michael Steiner beim libyschen Revolutionsführer Muammar al-Gaddafi verfolgt, in wessen Auftrag ist MD Michael Steiner gereist und war dieser Besuch zuvor mit dem Auswärtigen Amt abgestimmt?
War die Frage libyscher Verwicklungen in internationale Terroranschläge Gegenstand des Gespräches zwischen Muammar al-Gaddafi und MD Michael Steiner und welche konkreten Aussagen hat Muammar al-Gaddafi zu diesem Thema gemacht?
Ist die in dem Botschaftsbericht in Klammern enthaltene Nennung von „Lockerbie“ und „La Belle“ so zu verstehen, dass MD Michael Steiner in seinen Ausführungen gegenüber Präsident George W. Bush diese beiden Terroranschläge namentlich erwähnt hat?
Trifft nach Kenntnis der Bundesregierung der Bericht der „Frankfurter Rundschau“ vom 22. Mai 2001 zu, dass MD Michael Steiner nach Veröffentlichung des Berichtes in Telefonaten mit leitenden Persönlichkeiten der US-Administration geltend gemacht hat, er habe während des Gespräches zwischen Bundeskanzler Gerhard Schröder und Präsident George W. Bush nie davon gesprochen, Muammar al-Gaddafi habe ihm gegenüber eine Verwicklung Libyens in terroristische Aktivitäten eingestanden?
Kann die Bundesregierung den Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom 22. Mai 2001 bestätigen, dass der genannte Vorfall Gegenstand eines Gesprächs des Staatssekretärs im Auswärtigen Amt und künftigen deutschen Botschafters in Washington Wolfgang Ischinger mit dem stellvertretenden amerikanischen Außenminister Richard Armitage war, in dessen Verlauf die amerikanische Seite nicht nur die Tatsache der Veröffentlichung des Berichtes, sondern auch den Umstand kritisiert hat, dass MD Michael Steiner während des Gespräches mit Präsident George W. Bush den Eindruck erweckt habe, der libysche Revolutionsführer Muammar al-Gaddafi habe ihm, Michael Steiner, gegenüber, die Verantwortung für Terroranschläge in der Vergangenheit übernommen?
An welchen Adressatenkreis ist der Bericht vom Auswärtigen Amt weitergeleitet worden und welches sind die Kriterien für den hierfür verwendeten Verteiler?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem genannten Vorfall für die zukünftige Handhabung der internen Berichterstattung über vertrauliche hochrangige politische Gespräche?
Kann nach Auffassung der Bundesregierung der deutschen Botschaft in Washington und ihrem Leiter in Bezug auf den genannten Vorfall irgendein, wie auch immer geartetes, Fehlverhalten vorgeworfen werden?
Kann nach Auffassung der Bundesregierung dem außenpolitischen Berater des Bundeskanzlers, MD Michael Steiner, in Bezug auf den genannten Vorfall irgendein, wie auch immer geartetes, Fehlverhalten vorgeworfen werden?
Beabsichtigt die Bundesregierung irgendwelche personellen Konsequenzen aus dem genannten Vorfall zu ziehen und falls ja, welche?
Teilt die Bundesregierung die in verschiedenen deutschen und ausländischen Medien geäußerte Auffassung, dass der Vorfall geeignet sei, die Handlungsfähigkeit und damit auch die außenpolitischen Interessen Deutschlands zu beeinträchtigen?
Teilt die Bundesregierung insbesondere die von der „New York Times“ am 23. Mai 2001 geäußerte Auffassung, die Veröffentlichung des Botschaftsberichtes habe zu einer Belastungsprobe des deutsch-amerikanischen Verhältnisses geführt?
Kann die Bundesregierung den Bericht des Nachrichtenmagazins „Focus“ vom 21. Mai 2001 bestätigen, wonach die Botschaft der Vereinigten Staaten in Berlin gegenüber dem Auswärtigen Amt vor einer Gefährdung der deutsch-amerikanischen Gesprächsatmosphäre gewarnt und darauf hingewiesen habe, dass die Veröffentlichung der Berichte über Gespräche im Weißen Haus geeignet seien, die nationale Sicherheit der Vereinigten Staaten zu beeinträchtigen?
Ist der genannte Vorfall geeignet, die Bereitschaft ausländischer Regierungschefs zu einem vertrauensvollen Dialog mit der Bundesregierung zu beeinträchtigen?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass der russische Präsident Wladimir Putin den Botschaftsbericht als eine Provokation bezeichnet hat, die darauf abziele, „die Beziehungen Russlands mit der EU und mit Deutschland zu zerstören“ und falls ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus für die zukünftige Gestaltung der deutschrussischen Beziehungen?
Welche Auswirkung hat die Veröffentlichung des Botschaftsberichtes nach Auffassung der Bundesregierung auf die deutsch-libyschen Beziehungen und auf die Aussicht auf die Erteilung von Ölförderlizenzen für interessierte deutsche Unternehmen?