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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Zur Situation unabhängiger klein- und mittelständischer Finanzdienstleistungsvermittler (G-SIG: 14012048)

Rechtliche Regelungen zugunsten unabhängiger Finanzdienstleistungsvermittler, Finanzaufsicht, Verabschiedung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie, Referentenentwurf für das 4. Finanzmarktförderungsgesetz

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

20.06.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/621930. 05. 2001

Zur Situation unabhängiger klein- und mittelständischer Finanzdienstleistungsvermittler

des Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Rössel und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Der Finanzdienstleistungsmarkt ist durch einen beschleunigten Konzentrationsprozess zum Nutzen von Großbanken und Assekuranzen gekennzeichnet. Dies bedroht die Existenz des Berufstandes der konzernunabhängigen Finanzdienstleister. Hinzu kommt, dass die gegenwärtige Gesetzgebung die berufliche Tätigkeit der unabhängigen Finanzdienstleister erschwert. Während sich das Kreditwesengesetz mit Versicherungen, Finanz- und Finanzdienstleistungsinstituten befasst, ist die Arbeit Tausender klein- und mittelständischer Finanzdienstleistungsvermittler nur unzureichend geregelt.

Obgleich im Zuge des Konzentrationsprozesses in der finanzdienstleistenden Wirtschaft die Erfordernisse des Verbraucherschutzes immer mehr auf der Strecke bleiben, hat die Bundesregierung bisher keine Initiative ergriffen, um die rechtliche Situation der klein- und mittelständischen Finanzdienstleister zu verbessern. Daher hat sich dieser Berufsstand im so genannten Wiesbadener Offenen Brief der Finanzdienstleister am 7. April 2001 an den Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, Gerhard Schröder, mit der Bitte um Hilfe gewandt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Ist die Bundesregierung gewillt, die Existenz und den Berufszugang unabhängiger Finanzdienstleistungsvermittler zu gewährleisten und zu schützen?

2

Wie sollen klein- und mittelständische Finanzdienstleistungsvermittler eine verbraucherorientierte Beratung durchführen, wenn die geltende Rechtslage (6. KWG-Novelle/KWG: Gesetz über das Kreditwesen) die Arbeit der freien Finanzdienstleister nur erlaubt, wenn sie für ein Finanzdienstleistungsinstitut arbeiten oder ausschließlich Investmentfonds vermitteln?

3

Plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Verbesserung der rechtlichen Situation der klein- und mittelständischen Finanzdienstleister?

4

Wenn ja, welche Gesetzesinitiativen zur Tätigkeit der freien Finanzdienstleister plant die Bundesregierung, und gibt es Planungen für eine 7. KWG-Novelle?

5

Verfolgt die Bundesregierung die Absicht, die freien Finanzdienstleister unter die beabsichtigte Allfinanzaufsicht zu stellen?

6

Wann soll die EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie verabschiedet werden und inwieweit werden diese Inhalte in Gesetzesvorhaben der Bundesregierung berücksichtigt?

7

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über eine Richtlinie der Europäischen Union bzw. einen entsprechenden Entwurf zur Tätigkeitszulassung und Beaufsichtigung der unabhängigen Finanzdienstleister insgesamt (nicht nur der Versicherungsvermittler), und welche Konsequenzen ergeben sich hieraus für die Bundesregierung?

8

Wie bezieht die Bundesregierung die freien Finanzdienstleister und deren Berufsvertretungen wie den Arbeitskreis Finanzdienstleisterverbände in die Entwicklung einer zukunftsfähigen Gesetzgebung für die Finanzdienstleistungsbranche ein?

9

Welches Bundesministerium ist federführend für die Koordination der Zusammenarbeit mit der Berufsvertretung der Finanzdienstleister?

10

Wann sollen die geplanten Gesetzesinitiativen der Bundesregierung und insbesondere der Referentenentwurf des 4. Finanzmarktförderungsgesetzes den parlamentarischen Gremien zur Beratung vorgelegt werden?

11

Wie lautet die Antwort des Bundeskanzlers, Gerhard Schröder, auf den Wiesbadener Offenen Brief der Finanzdienstleister vom 7. April 2001?

Berlin, den 29. Mai 2001

Dr. Uwe-Jens Rössel Roland Claus und Fraktion

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